Diese Antriebstechnik hat den grundsätzlichen Vorteil, dass sie die Fahrrad-Gangschaltung auch für den Motor nutzbar macht und so diesen bei Langsamfahrt unter Volllast an steilen Anstiegen effizienter arbeiten lässt. Grundsätzliche Nachteile sind der erhöhte Verschleiß des gesamten Kettenantriebsstranges und z.T. bei Tretlager-/Kettenantrieben trotz nur eines Kettenblattes eine relativ breitbeinige Pedalierstellung (wie z.B. auch bei den Bosch- und Impulse / Daum-Tretlagerantrieben oder dem Panasonic-Mittelmotor, also ein relativ zu normalen Tretlagerbreiten großer Pedalabstand(Q-Faktor, siehe z.B. http://www.pedelecforum.de/forum/showthread.php?13902-weniger-gekr%F6pfte-kurbelarme-m%F6glich). Bei der Nachrüstung ist zu beachten, dass derzeit nur für BSA-Tretlager mit 68 mm Tretlagerbreite passende Tretlagermotoren auf dem Markt erhältlich sind.
Beim Kettenantrieb wird die Antriebskraft über ein Ritzel am Motor in die vorhandene Fahrradkette eingeleitet. Wenn dies über eine zusätzliche Kette zur Tretkurbel erfolgt, spricht man von einem Tretkurbelantrieb. Ein Vertreter des Kettenantriebs im Fertig-Pedelecbereich ist z.B. der alte 26V Panasonic-Mittelmotor.
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Beim Tretlagerantrieb wird die Motorkraft direkt in das Tretlager (wird auch als Innenlager bezeichnet) eingeleitet. Vertreter dieser Antriebsgattung im Fertig-Pedelecbereich sind die Tretlagermotoren von Bosch, Impulse/Daum und die 36V Panasonic-Tretlagermotoren.
Der Motor benötigt ein 68 mm breites BSA-Tretlagergehäuse und hat einen Motorachsdurchmesser von 33,5 mm. Der Innenraum zwischen den Feingewinden der BSA-Tretlager ist nicht genormt, so dass es sein kann, dass dieser nicht durchgehend die mindestens benötigten 33,5 mm hat. Dann muss der Innenraum mit geeignetem Werkzeug ausgefeilt werden. Die Motorachse muss ganz in das Tretlagergehäuse eingeschoben werden.
Die große, runde, schwarze Zahnradgehäusescheibe innen am Kettenblatt hat einen Radius von 65 mm, so dass radial 65 mm von der Tretlagerachsmitte die rechte Kettenstrebe nicht weiter nach außen gespreizt sein darf als die rechte Außenkante des Tretlagergehäuses. Das Kettenblatt mit 48 Zähnen hat einen Radius von 95 mm und ist axial 20 mm von der rechten Außenkante des Tretlagergehäuses entfernt, so dass in 95 mm radialer Entfernung von der Mitte des Tretlagergehäuses die rechte Kettenstrebe nicht mehr als 20 mm gegenüber der Außenkante des Tretlagers nach außen gespreizt sein darf.
Die Kettenlinie (wie üblich axial gemessen von Mitte Tretlagergehäuse bis zum Kettenblatt) beträgt 50 mm.
Der sogenannte „Q-Faktor“, also der Abstand zwischen den beiden am weitesten außen gelegenen Punkten der sich gegenüber liegenden serienmäßigen Tretkurbelarme, beträgt 185 mm (so wird gemessen: http://www.sheldonbrown.com/gloss_q.html#qfactor).