Es geht doch nicht darum um welches Fahrzeug es sich handelt. Eher das man hier bevormundet wird ... aber das macht der Gesetzgeber doch ständig

Wenn also der Gesetzgeber vorgibt dass ein Fahrzeug Tagfahrlicht aktiv zu haben hat, dann muss sich der Hersteller bzw. die Werkstatt daran halten.
Egal ob der Endnutzer das will oder nicht. Wenn dieser dann hinterher eine Änderung vornimmt (zb. einen Schalter in die Leitung einschleifen...), liegt dies in dessen Verantwortung.
ABER da dies in diesem Fall ja nur der Gesetzgeber in der SCHWEIZ nicht aber in DE oder AT etc. vorschreibt, hätte der Hersteller bei seinem Update dies entsprechend berücksichtigen müssen, da dieser ja offiziell seine Fahrräder auch in anderen Ländern vertreibt (meine ich halt). Man könnte nun eigentlich nur den Hersteller dafür in die Verantwortung nehmen und eventuell auch rechtliche Schritte einleiten - wenn es denn einem wirklich so wichtig ist.
Die Frage ist halt was ist die Konsequenz daraus? Wird der Hersteller die SW entsprechend anpassen, oder den Vertrieb aller Teile nur noch auf die Schweiz beschränken? Oder ist es der Mehrheit der Endnutzer sowas von egal, weil das Rad ansonsten qualitativ top ist und ob nun Licht an oder aus wurscht ist?
Imho gibt es jetzt nur folgendes: Das Rad verkaufen und den Hersteller in Zukunft meiden wie die Pest. Oder einen Rechtsstreit beginnen, weil die Vorgabe nur für die Schweiz, nicht aber für DE etc. gilt. Oder einen Schalter zu Deaktivieren des Lichts in die Leitung einschleifen. Oder damit leben und sich nicht mehr darüber ärgern, sondern sich freuen, dass man nun in jeder Situation besser wahrgenommen wird ... und sich dann noch eine "Alpenhupe" aufs Radl schnallen, damit man auf Rumpeltrails auch akustisch besser wahrgenommen wird (hätte nicht geglaubt das dies bei dem dezenten Gebimmel auch wirklich funktioniert)...