MisterFlyy
- Dabei seit
- 03.12.2014
- Beiträge
- 4.493
- Ort
- Salzkotten
- Details E-Antrieb
- Klever New B-Speed mit Biactron V2
So einfach ist das nicht, denn es kommt auf die Versicherungsbedinungen an.
Bitte beachten Sie, dass Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser") nicht als eigenständige Schlösser gelten.......ich werde mich für Fahrsicherung entscheiden.
Was genau heißt diese Aussage?Bitte beachten Sie, dass Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser") nicht als eigenständige Schlösser gelten.
Bitte beachten Sie, dass Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser") nicht als eigenständige Schlösser
Das es nicht reicht wenn du dein Rad nur mit einem Rahmenschloss abschließt. Du brauchst also ein anderes Schloss zb ein Kettenschloss.Was genau heißt diese Aussage?
Ja, das ist bei KFZ auch so bei fiktiver Abrechnung im Schadenfall.Weiß das jemand: Kann die Versicherung bei einem Diebstahl einfach die Mehrwertsteuer im Schadensfall abziehen? Mein Nachbar bekommt wohl nur den Nettopreis erstattet, wenn er nicht ein Fahrrad neu kauft.
Auch das ist korrekt. Sonst würde man sich ja durch "Diebstahl" bereichern können, wenn man mehr erstattet bekäme, als man selber bezahlt hat. Das selbe gilt für Preissteigerungen. Es GIBT Versicherung, die zahlen den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreis bei identischem Produkt - aber je nach Alter eines Rades wird selbst das schwierig, denn welches Fahrrad wird schon jahrelang tatsächlich unverändert gebaut? Auch dies ist übrigens im KFZ-Bereich genauso - ich habe z. B. mein Auto seinerzeit gekauft, als ein Modellwechsel beim Hersteller anstand. Hätte man es mir einige Zeit danach gestohlen hätte ich das selbe Modell nicht wieder bekommen können, sondern nur den Nachfolger - dessen Listen-Grundpreis lag aber rund 20 % höher als bei meinem Modell. Diesen Mehrpreis hätte eine Versicherung nicht erstattet, denn dadurch hätte ich ja Gewinn gemacht.Und dann bekommt er wohl nur den damals gezahlten Preis des Fahrrads, obwohl er seine Versicherung höher, nämlich mit dem unrabattierten Listenpreis abgeschlossen hat und auch musste.
Gebrauchte kann man ja auch bei Händlern kaufen, dann wird auch bei Gebrauchtkauf die MwSt. erstattet.Der will jetzt aber ein billigeres gebrauchtes kaufen, weil er Angst hat, das nächste neue wird wieder geklaut.
Auch das ist korrekt. Sonst würde man sich ja durch "Diebstahl" bereichern können, wenn man mehr erstattet bekäme, als man selber bezahlt hat.
Ist halt eine Frage der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die sollte man VOR Abschluss halt GRÜNDLICH lesen, dann braucht man sich im Schadenfall auch nicht aufregen.Den höheren Preis teurer versichern zu müssen aber nur den niedrigeren ersetzt zu bekommen käme für mich nicht in Frage.
Ist halt eine Frage der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die sollte man VOR Abschluss halt GRÜNDLICH lesen, dann braucht man sich im Schadenfall auch nicht aufregen.
Auch das ist korrekt. Sonst würde man sich ja durch "Diebstahl" bereichern können, wenn man mehr erstattet bekäme, als man selber bezahlt hat.
Klar würde man das. Auch wenn man einen höheren Betrag versichert: Bezahlt hat man ja nur den niedrigeren. Bei Verlust muss natürlich auch nur dies ersetzt werden. Es ist der PREIS der Sache beim Kauf versichert, nicht der Preis Zeitspanne X später. Siehe Beispiele oben. Fahrzeuge, egal jeglicher Art, werden halt üblicherweise mit der Zeit bei Neukauf teurer - und zwar deutlich teurer als die Inflationsrate ist. Somit bekäme man nach Zeitspanne X von der Versicherung ja MEHR Geld, als man selber ausgegeben hat bei Anschaffung - damit würde man sich bereichern.Man würde sich ja nicht bereichern
Es ist der PREIS der Sache beim Kauf versichert, nicht der Preis Zeitspanne X später.
damit würde man sich bereichern.
Grundsätzlich kann man versichern:
- NeuPREIS
- NeuWERT
- Wiederbeschaffungs-/Zeitwert
Ersteres ist hier in dem Fall wohl abgeschlossen worden - der Preis, der beim Kauf tatsächlich bezahlt wurde
Und dann bekommt er wohl nur den damals gezahlten Preis des Fahrrads, obwohl er seine Versicherung höher, nämlich mit dem unrabattierten Listenpreis abgeschlossen hat und auch musste.
Was hier genau versichert wurde und in den Bedingungen stand kann nur spekuliert werden, da wir weder die Police noch die Versicherungsbedingungen kennen.
Korrekt. Aber was der Versicherungsnehmer tatsächlich damals abgeschlossen hat, wie ihm das erklärt wurde (oder eben nicht), was in den Bedingungen zu seiner Police steht - das wissen wir nicht. Nur, was @Fritti geschrieben hat, und dies hat er, so wie ich das verstehe, auch nur vom VN gehört. Flüsterpost-Effekt ist also nicht auszuschließen.wir diskutieren hier über die Angaben, die der User @Fritti gemacht hat.
Wenn es denn tatsächlich so war, und hier keine Missinformation vorliegt. Das kann niemand ohne die Unterlagen beurteilen.wenn man explizit den "unrabattierten Listenpreis" versichern muss, dann sollte man sich auch im Versicherungsfall an dieser Summe orientieren müssen.