
psee1961
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Hm, schwierig zu beurteilen. Der Bub ist ja vom Gehweg auf die Straße gefahren und hat wohl das Auto wegen der Unübersichtlichkeit nicht gesehen. Der Autofahrer hat den Bub wahrscheinlich deswegen auch nicht gesehen. Nun hier könnte es sein, dass der Autofahrer, wegen nicht angepasster Fahrweise in einer unübersichtlichen Situation, zumindest mit einer Teilschuld belangt werden kann. So würde ich das dem Bericht entnehmen. Man kann nicht genug aufpassen. 