Bei einem (getriebelosen) Hinterradmotor (ich vermute, es geht um (D)ein ST1?) spielen die Übersetzungsverhältnisse der Schaltung keine Rolle für die Endgeschwindigkeit. Insofern wirkt sich hier, anders als bei einem Mittelmotor, ein Ritzeltausch nicht wirklich aus.
Formal würde die COC allerdings wahrscheinlich alleine schon dadurch erlöschen, dass Du eine 10-fach oder 11-fach-Kassette verbaust.
Da würde ich mich eher fragen, wie Stromer im Fall einer Motorereparatur reagieren würde, also wenn z.B. nur das Hinterrad eingeschickt werden müsste. Davon auszugehen, dass der Stromer-Kundendienst so einen Umbau
nicht bemerkt.., das
kann man machen,
ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
Bei der Reifenwahl ist die Lage etwas komplexer.
Es gibt einen eigenen Thread zum Thema Reifen beim S-Pedelec. Ich meine, dort hat auch mal jemand berichtet, wegen Reifen erfolgreich beim TÜV gewesen zu sein, weil er Reifen mit einer ECE R75 Zulassung aber anderen Dimensionen eintragen lassen wollte.
Was genau steht zu den Reifen in Deiner COC? Wenn nur eine Größe, kannst Du immerhin innerhalb dieser tauschen. Wenn ein bestimmtes
Modell drinsteht, musst Du für dich die Frage beantworten, wieviel
juristisches Restrisiko Du für Dich ausschließen möchtest und oder vielleicht auch musst, wenn Du einen anderen Reifen aufziehst.
Im
Alltag, da gebe ich
@jm1374 Recht, interessiert sich praktisch niemand für irgendwelche Umbauten, so lange man sich rücksichtsvoll und angemessen verhält und nicht auffällt und so lange niemand verunfallt oder sonst zu Schaden kommt.
S-Pedelecs werden nun mal als Fahrräder wahrgenommen und fallen am ehesten durch ihre Geschwindigkeit auf. Durch mehr aber auch nicht.
Und es werden auch nicht andauernd Fußgänger und Hunde von immer und ausschließlich nur 45 km/h-schnell-rasenden S-Pedelecs auf Radwegen niedergemäht, wie so oft von Kritikern befürchtet, diese Befürchtung ist absurd und realitätsfremd.
Was Dir aber niemand beantworten kann, ist wie schnell im "Unfall-Fall" ein "nicht abgenommener" Umbau nicht dann doch mal ein
werden könnte. Dazu ist die rechtliche Lage von S-Pedelecs in D noch zu unklar.
Ja, die (eigene) Haftpflicht ist in den allermeisten Fällen leistungspflichtig, das ist die gute Nachricht. Das ist auch nicht der Punkt.
Insofern: Ja, in den meisten Fällen wird das
wahrscheinlich auch alles "schon irgendwie" gut gehen.
Schwieriger wird es, wenn Eigenverschulden ausgeschlossen werden muss.
Die wenigen Gerichtsurteile, die ich kenne, über die auch hier im Forum berichtet wurde, sind zum Teil (leider und absolut nicht nachvollziehbar) gegen die S-Pedelec-Fahrer ausgefallen, und zwar bei manchen so, dass man nur fassungslos den Kopf schütteln kann.
Insofern bin ich da nicht ganz so locker dabei, zu sagen, "ja mach, kein Problem, interessiert eh' keinen."
Ob es einen dann nicht doch mal anfängt, zu "interessieren", hängt dann zum einen von der Höhe des Streitwertes und zum anderen davon ab, wie gut die jeweiligen Jurist:innen sind.
Darauf zu vertrauen, dass es "keinem auffällt", mag vielleicht eine Zeitlang gut gehen. Aber letztlich muss jeder selbst entscheiden, mit wieviel Restrisiko sie/er leben möchte.
Ich hoffe, das hilft etwas, Dir diese Frage zu beantworten.
EDIT: Ich wollte noch den Leitfaden für den Bauteiletausch für S-Pedelecs verlinkt haben,
das hole ich hiermit nach (ich hoffe, der Link funktioniert, er führt direkt zum Download der entsprechenden PDF).