Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp?

Diskutiere Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Prinzipiell ja. Aber wenn ich den originalen Radsatz zu einem vernünftigen Preis bekomme und der meinen Qualitätsansprüchen genügt, dann nehme ich...
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #681
K

Karacho

Dabei seit
16.06.2022
Beiträge
433
Reaktionspunkte
433
Ort
Mühlacker
Details E-Antrieb
Bosch CX4 & Speed4
Für Spikes ist es egal, ob die Felge zugelassen ist oder nicht. Denn die Spikes allein können schon zu rechtlichen Problemen führen. Die CoC erlischt dur nicht zugelassene Reifen, somit ist die Felge auch egal.

Nimm eine stabile Felge.


Wie schon geschrieben, entscheide ich mich für die verkehrssichere Variante. Die rechtliche Frage ist für mich zweitrangig.
Prinzipiell ja. Aber wenn ich den originalen Radsatz zu einem vernünftigen Preis bekomme und der meinen Qualitätsansprüchen genügt, dann nehme ich den. Die Reifen kann man ja noch mit dem Sicherheitsgewinn argumentieren, einen 0815-Radsatz den der Händler halt gerade da hatte schon schwieriger.
Wusstet ihr, dass man nach Erlöschen der Betriebserlaubnis das Fahrzeug beim TÜV / Dekra vorfahren muss, um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen? Einfach im Sommer die richtigen Reifen draufmachen langt nicht. 🤡 Ich habe das aber noch nicht ausprobiert. :ROFLMAO:
In der Praxis wird davon wohl auch nicht immer Gebrauch gemacht, wenn sich der Mangel zurückbauen lässt (Erlöschen der Betriebserlaubnis §19 Abs. 2 StVZO vs. §19 Abs. 3 StVZO). Das wäre ja bei Reifen und Rädern der Fall.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #682
Vol26

Vol26

Dabei seit
29.07.2016
Beiträge
4.066
Reaktionspunkte
6.163
Ort
22391 Hamburg
Details E-Antrieb
Klever Biactron V2; Brose 1.3;
Prinzipiell ja. Aber wenn ich den originalen Radsatz zu einem vernünftigen Preis bekomme und der meinen Qualitätsansprüchen genügt, dann nehme ich den. Die Reifen kann man ja noch mit dem Sicherheitsgewinn argumentieren, einen 0815-Radsatz den der Händler halt gerade da hatte schon schwieriger.
Wusstet ihr, dass man nach Erlöschen der Betriebserlaubnis das Fahrzeug beim TÜV / Dekra vorfahren muss, um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen? Einfach im Sommer die richtigen Reifen draufmachen langt nicht. 🤡 Ich habe das aber noch nicht ausprobiert. :ROFLMAO:
In der Praxis wird davon wohl auch nicht immer Gebrauch gemacht, wenn sich der Mangel zurückbauen lässt (Erlöschen der Betriebserlaubnis §19 Abs. 2 StVZO vs. §19 Abs. 3 StVZO). Das wäre ja bei Reifen und Rädern der Fall.
Wenn man solche Bedenken hat, sollte man nur Original Teile verwenden.
Die gibt es beim Händler.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #683
FBonNET

FBonNET

Dabei seit
06.10.2022
Beiträge
95
Reaktionspunkte
151
Servus,

habe mir das Vordere Laufrad, entsprechend den Originalen Maßen günstig besorgt. Optisch kein Unterschied zu erkennen. Muss mir nur noch eine 180er Magura Bremsscheibe besorgen, somit ist ein Wechsel in ein paar Minuten erledigt.

Den Marathon Winter plus habe ich schon mal draufgezogen.
 

Anhänge

  • IMG_20221222_191145.jpg
    IMG_20221222_191145.jpg
    178,9 KB · Aufrufe: 31
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #684
A

allmecht

Dabei seit
26.09.2021
Beiträge
37
Reaktionspunkte
45
Ja wieder eine der unsinnigen Regeln, die SPedelecs einem Motorrad oder PKW gleichstellen obwohl es ja nur schnellere Fahrräder sind
Die Regel stellt das S-Pedelec nicht einem MOtorrad oder PKW gleich. Ein S-Pedelec ist einfach ein Kraftfahrzeug, so wie ein PKW oder Motorrad.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #685
FBonNET

FBonNET

Dabei seit
06.10.2022
Beiträge
95
Reaktionspunkte
151
Servus,

solange unsere Stadt die Verkehrssicherheit der Radwege bezüglich Schnee und Eis, an der untersten Stelle der ToDo Liste belässt, werde ich es mir herausnehmen diese entsprechenden Tage mit Spikereifen zu fahren auf meinem Kraftfahrzeug.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #686
Wolfgang42

Wolfgang42

Dabei seit
09.08.2022
Beiträge
2.320
Reaktionspunkte
1.859
Ort
N 47.335° E9.645°
Details E-Antrieb
Kalkhoff Image 7.B Excite+
Mit Deinem KFZ darfst Du doch gar nicht auf die Radwege
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #687
MisterFlyy

MisterFlyy

Dabei seit
03.12.2014
Beiträge
8.567
Reaktionspunkte
15.706
Ort
Salzkotten
Details E-Antrieb
Klever New B-Speed mit Biactron V2
Da wollen wir doch mal nicht so kleinlich sein. Das Befahren von Radwegen mit diesem fahradähnlichem Fahrzeug wird zumindest geduldet. So sind zumindest meine Erfahrungen.

Hier gab es schon Berichte, wo die Polizei den S-Pedelecfahrer von der Land- oder Bundesstraße auf den Radweg verwiesen hat
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #688
FBonNET

FBonNET

Dabei seit
06.10.2022
Beiträge
95
Reaktionspunkte
151
Servus,

bei uns in der Stadt ist an 90% der Radwege dieses Schild, und wenn die Polizei daran glaubt, dass gelte auch für S-Pedelecs, fahre ich zu meiner Sicherheit auf dem Mofaweg.
mofas-frei-verkehrsschild-nr-1022-11-4551.jpg
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #689
S

ST1Felix

Dabei seit
24.12.2022
Beiträge
27
Reaktionspunkte
1
Hallo Zusammen,

ich habe etwas quer gelesen. Heisses Thema😅
Konkret geht es bei mir um Reifen mir mehr Profil (Größe Ident. zu Angabe in COC sowie Ece R75)
Und
Eventuell einer anderen Schaltung.
Im Coc steht zum Thema Schaltung nur, dass sie manuell ist. Mehr nicht. Übersetzung im schwersten und leichtesten Gang würde gleich bleiben. Ganganzahl ginge von 9 auf 10 oder 11.
Kann ich das machen und dann zim TÜV?
Ich meine woanders auch gelesen zu haben das man die Schaltung durchaus verändern darf, wenn die Übersetzung nicht grösser wird.
Danke und Grüße
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #690
Delphis1982

Delphis1982

Dabei seit
25.02.2021
Beiträge
1.422
Reaktionspunkte
1.913
Ort
Blankenfelde-Mahlow
Details E-Antrieb
Ghost ASX 5500 Model 2014, BBSHD, 52V, 30A, 20Ah.
Die Regel stellt das S-Pedelec nicht einem MOtorrad oder PKW gleich. Ein S-Pedelec ist einfach ein Kraftfahrzeug, so wie ein PKW oder Motorrad.
Selbstverständlich tut sie das bisweilen.
Und selbstverständlich ist die juristische Einordnung als KFZ das Totschlagargument schlechthin, um alles zu verbieten, was irgendwie Sinn ergeben würde.
Es gab mal die Regelung, das S-Pedelecs außerorts auf Radwegen fahren durften.
Ich behaupte mal ganz frech, dass die Unfallzahlen nicht mal als statistisches Rauschen taugen.
Dennoch wurde ohne Not die Regelung verschärft und S-Pedelecs kategorisch verboten, außerorts auf Radwegen zu fahren.
Das ist nur Le1-A erlaubt (Leichtmofa). Da aber alle heutigen S-Pedelecs als L1e-B zugelassen sind, ist das Ergebnis also ein Verbot, was völlig sinnfrei ist,
für den S-Fahrer aber unnötig lebensgefährlich ist.
Und die Einordnung als KFZ:
Nunja, mal ein Vergleich mit einem E-Scooter zu einem 25er Pedelec:
ein E-Scooter z.B. darf nur 20 fahren, ein Pedelec 25,
ein E-Scooter braucht eine Versicherung (natürlich eine separate, keine vorhandene), ein Pedelec nicht,
ein E-Scooter darf nicht auf "Radweg frei" Strecken fahren, ein Pedelec schon,
ein E-Scooter har einen Motor mit MAXIMAL 500W, ein Pedelec hat einen Motor mit 250W DAUER (maximal liegen locker über 800W an).
Mit all diesen Daten würde JEDER Das Pedelec als gefährlicher ansehen. Was macht die Politik? Stuft den E-Scooter als KFZ ein.
Über Sinn und Unsinn brauchen wir hier also nicht zu reden und schon mal gar nicht als typisch deutschen Aufhänger zu missbrauchen,
um zu sagen "das ist aber ein KFZ, dafür braucht man am besten einen Waffenschein und eine ZÜP".
Solche Aussagen würgen nämlich eine doch ziemlich notwendige Diskussion unnötig ab.

So... und all das Geschriebene gilt uneingeschränkt auch für S-Pedelecs.
Die gesetzlichen Regelungen sind einzig und allein einer Verhinderungspolitik geschuldet.
Der steuerfreie Zweiradverkehr ist schlicht von Politik und Autoindustrie unerwünscht.
Die Sicherheit wird nur vorgeschoben, wenn man sieht, dass andere Länder keine Probleme damit haben und auch nicht in Anarchie versunken sind.
Zumal so manche Regelung, die angeblich der Sicherheit dienen, absolut lebensgefährlich für denjenigen ist, der sie einhalten soll.

Daher zum Thema:
Pass dein Bike an, wie Du es für richtig hälst, es interessiert keinen, solange vMax eingehalten wird.
Bei Spikes bin ich mir nicht sicher, da dürften sicher einige Korinthenkacker dabei sein, die womöglich ein Fass auf machen. Aber sonst...

PS.:
Ich habe kein S-Pedelec, bin aber dennoch nicht blind für Dinge außerhalb meines Tellerrands.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #691
jm1374

jm1374

Dabei seit
16.06.2013
Beiträge
9.679
Reaktionspunkte
17.065
Ort
Hegau
Details E-Antrieb
Stromer ST2S 32000km;Bulls E45;Haibike Xduro FS RS
Kann ich das machen und dann zum TÜV?

Klar kannst das machen. Niemanden interessiert die Schaltung an deinem S-Pedelec. Glaubst du wirklich irgendjemand kontrolliert die Ritzel oder zählt die Zähne der Ritzel.
Den Gang zum TÜV kannst du dir sparen. Dort wirst du wahrscheinlich nur ausgelacht oder blickst in fragende Gesichter.
Selbst wenn du die Übersetzung änderst, bleibt die Endgeschwindigkeit gleich. Also bau dir dein S-Pedelec so um, dass du es vernünftig nutzen kannst.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #692
TeJo

TeJo

Dabei seit
03.07.2016
Beiträge
2.068
Reaktionspunkte
2.275
Ort
Am Ruhr-Lenne-Achter
Details E-Antrieb
2 x E45 Go SwissDrive
Bei einem (getriebelosen) Hinterradmotor (ich vermute, es geht um (D)ein ST1?) spielen die Übersetzungsverhältnisse der Schaltung keine Rolle für die Endgeschwindigkeit. Insofern wirkt sich hier, anders als bei einem Mittelmotor, ein Ritzeltausch nicht wirklich aus.
Formal würde die COC allerdings wahrscheinlich alleine schon dadurch erlöschen, dass Du eine 10-fach oder 11-fach-Kassette verbaust.
Da würde ich mich eher fragen, wie Stromer im Fall einer Motorereparatur reagieren würde, also wenn z.B. nur das Hinterrad eingeschickt werden müsste. Davon auszugehen, dass der Stromer-Kundendienst so einen Umbau nicht bemerkt.., das kann man machen, ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.

Bei der Reifenwahl ist die Lage etwas komplexer. Es gibt einen eigenen Thread zum Thema Reifen beim S-Pedelec. Ich meine, dort hat auch mal jemand berichtet, wegen Reifen erfolgreich beim TÜV gewesen zu sein, weil er Reifen mit einer ECE R75 Zulassung aber anderen Dimensionen eintragen lassen wollte.

Was genau steht zu den Reifen in Deiner COC? Wenn nur eine Größe, kannst Du immerhin innerhalb dieser tauschen. Wenn ein bestimmtes Modell drinsteht, musst Du für dich die Frage beantworten, wieviel juristisches Restrisiko Du für Dich ausschließen möchtest und oder vielleicht auch musst, wenn Du einen anderen Reifen aufziehst.

Im Alltag, da gebe ich @jm1374 Recht, interessiert sich praktisch niemand für irgendwelche Umbauten, so lange man sich rücksichtsvoll und angemessen verhält und nicht auffällt und so lange niemand verunfallt oder sonst zu Schaden kommt.
S-Pedelecs werden nun mal als Fahrräder wahrgenommen und fallen am ehesten durch ihre Geschwindigkeit auf. Durch mehr aber auch nicht.
Und es werden auch nicht andauernd Fußgänger und Hunde von immer und ausschließlich nur 45 km/h-schnell-rasenden S-Pedelecs auf Radwegen niedergemäht, wie so oft von Kritikern befürchtet, diese Befürchtung ist absurd und realitätsfremd.

Was Dir aber niemand beantworten kann, ist wie schnell im "Unfall-Fall" ein "nicht abgenommener" Umbau nicht dann doch mal ein
werden könnte. Dazu ist die rechtliche Lage von S-Pedelecs in D noch zu unklar.
Ja, die (eigene) Haftpflicht ist in den allermeisten Fällen leistungspflichtig, das ist die gute Nachricht. Das ist auch nicht der Punkt.
Insofern: Ja, in den meisten Fällen wird das wahrscheinlich auch alles "schon irgendwie" gut gehen.
Schwieriger wird es, wenn Eigenverschulden ausgeschlossen werden muss.

Die wenigen Gerichtsurteile, die ich kenne, über die auch hier im Forum berichtet wurde, sind zum Teil (leider und absolut nicht nachvollziehbar) gegen die S-Pedelec-Fahrer ausgefallen, und zwar bei manchen so, dass man nur fassungslos den Kopf schütteln kann.
Insofern bin ich da nicht ganz so locker dabei, zu sagen, "ja mach, kein Problem, interessiert eh' keinen."
Ob es einen dann nicht doch mal anfängt, zu "interessieren", hängt dann zum einen von der Höhe des Streitwertes und zum anderen davon ab, wie gut die jeweiligen Jurist:innen sind.

Darauf zu vertrauen, dass es "keinem auffällt", mag vielleicht eine Zeitlang gut gehen. Aber letztlich muss jeder selbst entscheiden, mit wieviel Restrisiko sie/er leben möchte.
Ich hoffe, das hilft etwas, Dir diese Frage zu beantworten.


EDIT: Ich wollte noch den Leitfaden für den Bauteiletausch für S-Pedelecs verlinkt haben, das hole ich hiermit nach (ich hoffe, der Link funktioniert, er führt direkt zum Download der entsprechenden PDF).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #693
FBonNET

FBonNET

Dabei seit
06.10.2022
Beiträge
95
Reaktionspunkte
151
Servus,

bei einem reinen Schaltungstausch würde ich keinerlei bedenken haben. Welche Auswirkung sollte es haben, wenn am S-Ped eine Deore, SLX oder XT Kettenschaltung verbaut ist. Genauso wenig ändert sich die Geschwindigkeit, egal welche Kassette am Hinterrad drauf ist.

Kritischer sehe ich eher die Bremse und die Bereifung, wenn dort geändert wird.

Ich wurde bisher 2x von der Polizei angehalten und hier war nur von Interesse, das ich einen Versicherungsschein vorlegen konnte, CoC Papiere dabei hatte und eine gültige Fahrerlaubnis hatte.

Das eigentliche S-Ped wurde dabei komplett ignoriert.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #694
jm1374

jm1374

Dabei seit
16.06.2013
Beiträge
9.679
Reaktionspunkte
17.065
Ort
Hegau
Details E-Antrieb
Stromer ST2S 32000km;Bulls E45;Haibike Xduro FS RS
Insofern wirkt sich hier, anders als bei einem Mittelmotor, ein Ritzeltausch nicht wirklich aus.

Auch beim Mittelmotor wirkt sich ein Ritzeltausch nicht auf die Geschwindigkeit aus. Wenn man Angst vorm Stromerservice hat, kann man vor dem Einschicken des Hinterrades die originale Kassette montieren.

Was Dir aber niemand beantworten kann, ist wie schnell im "Unfall-Fall" ein "nicht abgenommener" Umbau nicht dann doch mal ein…

Ich kann mir kein Szenario vorstellen indem jemand anfängt ein S-Pedelec genauer zu inspizieren. Bei meinen Unfällen hat sich bisher niemand für meine S-Pedelec interessiert. Der Aerolenkeraufsatz sticht ja nun wirklich deutlich hervor. Zudem ist das Kabel zum Extenderakku offensichtlich verlegt. Wenn das schon nicht bemängelt wird, wie unwahrscheinlich ist dann das Interesse an der verbauten Schaltung? Teilweise wurde nicht mal bemerkt, dass es sich um ein Kfz handelt, wenn ich es nicht angesprochen hätte.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #695
Delphis1982

Delphis1982

Dabei seit
25.02.2021
Beiträge
1.422
Reaktionspunkte
1.913
Ort
Blankenfelde-Mahlow
Details E-Antrieb
Ghost ASX 5500 Model 2014, BBSHD, 52V, 30A, 20Ah.
Und selbst WENN die Schaltung so verändert würde, dass das Bike bei gleicher maximaler Motordrehzahl schneller fahren müsste,
so würde doch der Controller (der ja dennoch stets die aktuelle Geschwindigkeit vom Speedsensor ausliest)
bei Erreichen der werksseitig gespeicherten vMax dem Motor den Saft abdrehen.
Der Speedsensor bekommt seine Werte dann auch noch vom Speichenmagnet am Hinterrad, also NACH der Schaltung.
Ich kann die Schaltung also im Grunde verändern, wie ich lustig bin,
schneller fahren ist dennoch nicht möglich aufgrund der Softwaresperre.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #696
TeJo

TeJo

Dabei seit
03.07.2016
Beiträge
2.068
Reaktionspunkte
2.275
Ort
Am Ruhr-Lenne-Achter
Details E-Antrieb
2 x E45 Go SwissDrive
Ich kann mir kein Szenario vorstellen indem jemand anfängt ein S-Pedelec genauer zu inspizieren. Bei meinen Unfällen hat sich bisher niemand für meine S-Pedelec interessiert. Der Aerolenkeraufsatz sticht ja nun wirklich deutlich hervor. Zudem ist das Kabel zum Extenderakku offensichtlich verlegt. Wenn das schon nicht bemängelt wird, wie unwahrscheinlich ist dann das Interesse an der verbauten Schaltung? Teilweise wurde nicht mal bemerkt, dass es sich um ein Kfz handelt, wenn ich es nicht angesprochen hätte.
Ich weiß. Ich habe (unter anderem) Deine leidvollen Erfahrungen ja mitgelesen und sie haben mich immerwieder fassungslos gemacht (und dies ganz sicher nicht nur mich!).
Sie sollten einen nur nicht dazu verleiten, anzunehmen, dass nie mal jemand genauer nachschauen wird. Wenn es zum Bespiel bei einem Unfall um einen hohen Streitwert ginge, kann man davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung alles daran setzen wird, ihre eigene Verantwortung zu minimieren. Zu versuchen, einem eine Mitschuld nachzuweisen und dazu auch das Gefährt begutachten zu lassen, gehören da dazu. Irgendwann wird also ein Gutachter mal genauer hinsehen, auf den Kopf gefallen sind die ja auch nicht.
Ja, in der Praxis wird das sehr wahrscheinlich nicht vorkommen, weil es (glücklicherweise) wenige Unfälle mit S-Pedelecs gibt. Aber es ist eben nicht sicher.
Und nochmal: es geht dann rein um's Formale, nicht um die Praktikabiliität oder Plausibilittät irgendeines Umbaues, ich glaube, das wird manchmal in einen Topf geworfen.

Es zählt dann nur, ob ein (insbesondere sicherheitsrelevantes) Bauteil den Bestimmungen, also der COC entspricht, ja oder nein? Wenn nein, ist diese erloschen, wenn kein "TÜV-Eintrag" vorliegt und man steht rechtlich vor der Frage einer möglichen Mitschuld, egal ob man sie hat oder nicht. Natürlich müsste dann die Gegenseite auch erst beweisen, dass eine bauliche Veränderung einen Unfall mit herbeigeführt oder begünstigt hat. Aber spätestens hier gibt es eben auch wieder Potential für Ungerechtigkeiten, wie sie Dir ja leider mehrfach widerfahren sind.
Es geht also garnicht mal um die eigene HP, sondern um den eigenen Stand gegenüber einer gegnerischen Versichderung.
Auf hoher See und vor Gericht ist man auf sich allein und auf den lieben Gott gestellt...
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #698
ub.1

ub.1

Dabei seit
22.06.2022
Beiträge
13
Reaktionspunkte
10
Details E-Antrieb
TDCM HCA5-F
Zum Thema Schaltung ändern: in der COC meines Flyer Upstreet6 7.10 sind die Übersetzungsverhältnisse von jedem der 10 Gänge eingetragen. Also ist sowohl die Anzahl der Gänge als auch die jeweilige Übersetzung dokumentiert.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #699
FBonNET

FBonNET

Dabei seit
06.10.2022
Beiträge
95
Reaktionspunkte
151
Servus,

da war wohl der Hersteller übereifrig.

Bei meinen CoC steht hier nur immer N.A. drin.
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #700
MisterFlyy

MisterFlyy

Dabei seit
03.12.2014
Beiträge
8.567
Reaktionspunkte
15.706
Ort
Salzkotten
Details E-Antrieb
Klever New B-Speed mit Biactron V2
An meinem Klever B-Speed ist ein Aufkleber, auf dem die Anzahl der Zähne der 10 Ritzel der Kasette angegeben ist.

Dennoch habe ich eine 11-28 statt 11-36 Kasette montiert. Statt ein 52er Kettenblatt habe ich zwei verbaut und zwar 48 und 36.
So passt die Schaltung perfekt zu meinen Bedürfnissen.


Nach meinem unverschuldeten Unfall war mein Grace easy fast drei Monate sichergestellt. Ein Extenderakku war auch montiert. Nachfragen gab es keine. Die CoC wollte niemand sehen.

Bei einem früheren Unfall wurde das Kennzeichen übersehen und das S-Pedelec als Pedelec aufgenommen.

Daraus würde ich aber niemals den Schluß ziehen, dass es immer und überall so läuft.
 
Thema:

Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp?

Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? - Ähnliche Themen

Schweiz: Regeln und Bürokratie beim Motorfahrrad (vergleichbar mit dem S-Pedelec) in CH: Liebe Gemeinde Ich habe mir vor 8 Wochen völlig ungeplant ein (seeehr günstiges) S-Pedelec Grace Easy S mit Bionx Antrieb gekauft. Da es ein...
Urban Pedelec für Kinderanhänger mit Rollenbremsen? Qual der Wahl...: Hi Forum, ich bin begeisterter Radler, habe jedoch mein geliebtes Bianchi RR und mein Specialized MTB verkauft (keine Zeit & Strecke in der...
Stabilität von Mountainbikes Allgemein aber auch wegen höherer Belastung durch Umbau: Hallo, Ich spielen seit längerem mit dem Gedanken mir mein Traum E-Bike selber zu bauen und nun da ich genug Geld gespart habe ist es für mich an...
Oben