Wenn die der Norm ECE R75 entsprechen, kann man sie in der eingetragenen Grösse ohne Eintragung montieren.
Ich mache das doch ebenfalls so, weil ich es mit meinem heuchlerischen Rechtsverständnis vereinbaren kann. Formal ist jedoch nicht erlaubt, wenn der Hersteller ein konkretes Modell bei der Homologation angegeben hat (Beispiel Stromer).
Riese und Müller beauftragt zu dem Thema seit vielen Jahren Fachgutachter, die sich nur um die Homologation der Komponenten kümmern (z.B. Gernot Münk).
Einer der Gründe, weshalb das Angebot an Produkten vergleichsweise gering ist und die Preise hoch. Ein Hersteller wie RuM muss sich natürlich entsprechend absichern, alleine schon aus Haftungsgründen (siehe Packster Rückruf).
Unter anderem in der LEVA-EU organisieren sie gemeinsame
Lobbyarbeit um das Verfahren zu erleichtern, da es ab 2017 nochmal deutlich komplizierter geworden ist.
Bei PKW oder Motorrad ist die ganze Sache tatsächlich sehr viel einfacher.
Aufgrund des Zulassungsverfahrens braucht man hier lediglich eine ABE, die immer mitzuführen ist.
In der Realität ist das alles weit weniger problematisch als es sich anhört. Viele TÜV-Prüfer sind offenbar kooperativ - auch wenn verschiedene Preise für die gleiche Leistung aufgerufen wird. Auch hat die Nichteintragung in der Praxis meistens (noch) keine Folgen. Solange nichts passiert.
Grundsätzlich darf aber jeder gerne anders sehen und handhaben. Es geht ja sowieso häufig nicht um Fakten sondern um Meinungen.
Es bringt mir absolut nichts in dieser Sache Recht zu haben.
Halte diese komplizierte Regelung selbst für ausgesuchten Schwachsinn.
