Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp?

Diskutiere Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Servus zusammen Hab da mal paar fragen zu S-Pedelec´s.Wenn ich mir ein S-Pedelec kaufe, ist dann bei einem solchen Rad was ja...
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kite

Servus zusammen


Hab da mal paar fragen zu S-Pedelec´s.Wenn ich mir ein S-Pedelec kaufe, ist dann bei einem solchen Rad was ja versicherungspflichtig ist (kleines kennzeichen) sowas wie ein Fahrzeugschein dabei?Wie sieht sowas aus?

Die Reifen für S-Pedelecs sind ja vorgeschrieben sofern ich da richtig liege?oder kann ich da beliebige fahren?
Wie sind die Rahmen gekennzeichnet?Ist bei einem S-Pedelec auch nur die normale Serien/Rahmennummer eingeschalgen?

Wie sieht die sache bei einem Rahmentausch aus z.B. durch Unfall etc.

Ich frage deshalb, weil die meisten angebotenen S-pedelec´s mehr als abscheulich aussehen bis auf ein paar wenige die dann noch dazu ziemlich teuer sind.

Sollte ich mir also ein hässliches "billiges" s-pedelec kaufen, alles in einen anderen Rahmen einbauen.Wäre das noch legal?
Genau so das umbauen von komponenten z.b. scheibenbremsen anstatt v-brake etc. erlöscht dabei schon die betriebserlaubnis?


Danke euch



grüße kite
 
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dietzekall

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AW: S-Pedelec Fragen?!

Hallo @kite,

vielleicht solltest Du zuerst mal in´s Wiki schauen, denn da werden einige Deiner Fragen klar und deutlich beantwortet.
Wenn dann noch etwas unklar ist werden sich bestimmt alle darum reissen Dir mit Rat zur Seite zu stehen.

Du hast noch gar kein S-Pedelec und redest schon von Unfall:eek:. Schon etwas merkwürdig...

Übrigens liegt Schönheit im Auge des Betrachters;)

Gruss aus der Schweiz
 
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gervais

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AW: S-Pedelec Fragen?!

1. Betriebserlaubnis oder COC sollte dabei sein. Damit zur Versicherung, ein Kennzeichen holen.

2. Liste des Hersteller für freigegebene Reifen anfordern. Mindestprofiltiefe beachten

3. Rahmentausch im Schadensfalle beim Hersteller erfragen. Keine Chance, das dies ohne Originalersatzteil (Rahmen) überhaupt möglich ist. Die BE bzw. die COC gehört zum Rahmen.

Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist eingeschlagen.

4. Komponententausch erfordert ggfls Freigabe durch Hersteller u. ggfls Eintragung durch eine Prüfstelle. Die Bremsanlage zu ändern, ist wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen nicht ohne Weiteres möglich.

5. Träum weiter ;)
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #4
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AW: S-Pedelec Fragen?!

Hallo!

Jo, und um vorab Deine Euphorie zu bremsen: Du darfst an einem S-Pedelec GAR NICHTS verändern, sonst erlischt die Betriebserlaubniss. Also auch keine anderen Reifen - und schon gar keine anderen Bremsen. Vom Rahmen ganz zu schweigen.

Grüße!
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #5
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gervais

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AW: S-Pedelec Fragen?!

Hallo,

in meinem "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" ist die Rahmennummer verzeichnet. Daher am Besten vorher beim TÜV nachfragen, ob der gewünschte Rahmen auch eingetragen werden kann.
Von Schwalbe gibt´s hier eine Übersicht, welche Reifen mit einem S-Pedelec gefahren werden dürfen. Wegen den Bremsen würde ich mal nachschauen, was der Hersteller so alles im Programm hat. Hat man z.B. die Wahl zwischen verschiedenen Bremsen oder Federgabeln, kann man die auch verwenden. Das hat mir so ein Mitarbeiter eines Herstellers geschrieben.
Aber wenn Du sowieso den Rahmen tauschen willst, musst Du ja zum TÜV und dort am Besten alles absegnen lassen. Ich war selbst allerdings noch nicht beim TÜV wegen meinem S-Pedelec und weiß nicht, ob die mit so etwas überfordert wären ;)

VG

Augsburger
 
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AW: S-Pedelec Fragen?!

Aber klar. Manches sogar eintragungsfrei.... .

Ich meinte natürlich eintragungsfrei - mit Eintragung ist ja alles zulässig - sofern man es eingetragen bekommt!
Ich habe hier im Forum bereits den Gesetzestext zitiert bekommen, demnach man nichts verändern darf - es ging dabei konkret um die montage von Winterreifen im Winter. Dies war demnach nicht gestattet.....

Grüße!
 
  • Teile austauschen (z.B. Bremsen, Reifen, Sattelstützen etc.) bei S-Pedelecs: rechtlich zulässig bei ungleichem Modelltyp? Beitrag #9
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gervais

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AW: S-Pedelec Fragen?!

Echt ? Ich wüßte nicht, was gegen Winterreifen mit Freigabe spräche.(Ausser Verfügbarkeit) Spikesreifen sind bei KFZ indes nicht zulässig.
 
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AW: S-Pedelec Fragen?!

Ich wüßte nicht, was gegen Winterreifen mit Freigabe spräche.

Es gibt dazu mehrere Threads hier im Forum.

Grüße!
 
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kite

AW: S-Pedelec Fragen?!

ich will ja keinem zu nahe treten und bin auch froh über die antworten, aber im großen und ganzen scheint mir das so als wäre die ganze sache nicht ganz ausgereift.

Mal ganz ehrlich die verbauten komponenten in einem ebike sind nicht von der nasa, jedes downhill bike ist stabiler ausgelegt als ein ebike/spedelec

mir persönlich geht es mehr darum ein s pedelec so einigermaßen legal aufzubauen und einige schlupflöcher auszunutzen um die sache erschwinglicher zu machen da spielt es keine große rolle ob ich überhaupt schon eins besitze!

Das mit dem unfall meinte ich deswegen.....das ich mir ein günstiges unfall bike(wirtschaftlicher totalschaden) zulege,
alles in ein anderes bike umbaue damit zum tüv fahre und die sache anmelde - und mal ganz ehrlich wieviel spedelecs fahren den täglich zum TÜV?

Wenn ich mit meinem nicht ganz originalen oldtimer zum TÜV fahre hab ich da mehr bedenken.



p.s. zu den reifen - was interessieren mich die reifen wenn ich einen 1zoll breiten reifen der zugelassen ist auf einer 80er rigida felge fahren darf die jedes festigkeitsgutachten einer spedelec felge in den schatten stellt
 
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Creative_Inspire

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Eigentlich hatte ich mir geschworen zu diesem in meinen Augen etwas morbiden Thema nichts zu schreiben... Aber was hier behauptet wir schlägt einem halbwegs vernünftigen Menschen schon auf dem Magen. Wenn man sich nun überlegt was die Behauptungen in der rechtspraxis bedeuten: Ich wäre also im Falle eines Unfalls ohne Schutz, weil ich es gewagt habe mir Winterreifen aufzuziehen, die Sinn machen, aber nicht von sonst wem freigegeben sind.

Mag ja sein, dass das dem Gesetz entspricht, viel mehr würde mich aber der für alle bindende Musterprozess interessieren in dem der Richter der so Argumentieren Versicherung zu 100% Recht gibt. Das Ganze müsste nach den absurden Behauptungen hier ja auch für alle anderen Fahrzeuge gelten - sinnvoll nach ihnen zu schauen, da hier sicherlich mehr Fallbeispiele existieren: Also wo ist er der Fall bei dem eine Versicherung einen Personenschaden komplett nicht tragen müsste, weil die Reifengrösse am Auto nicht exakt stimmte. Und ich rede hier natürlich nicht von Teilschuld oder Fahrlässigkeit.

Da bin ich mal gespannt.
 
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AW: S-Pedelec Fragen?!

Hallo!

Hier ist der Link zu einem relevanten Thread:https://www.pedelecforum.de/forum/showthread.php?12499-Winterreifen&highlight=winterreifen+s-pedelec

Was interresiert überhaupt irgendwen? Jeder kann basteln was immer er will - nur eine Zulassung oder Betriebserlaubniss gibts halt nicht, und damit keinen Versicherungsschutz. Wenn wirklch was schlimmes passiert, wird jede Versicherung versuchen sich rauszuwinden, und wenn es einen Anlass dazu gibt......Pech!
Wenn nicht passiert - no Problem.
Viele dieser Regelungen und Gesetzgebungen sind in meinen Augen Unsinnig - aber das ist nicht relevant.

Grüße!
 
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gervais

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AW: S-Pedelec Fragen?!

Rolectro: In dem Thread geht es wie in anderen auch.. um Spikesreifen . Natürlich sind die verboten.

Mal ganz ehrlich die verbauten komponenten in einem ebike sind nicht von der nasa, jedes downhill bike ist stabiler ausgelegt als ein ebike/spedelec

Darum geht es nicht, sondern wie bei anderen KFZ auch, dass diese Komponenten jemand geprüft hat und für diese Prüfung verantwortlich zeichnet. Schau Dir z.B. manche SFM S-Bikes an. Z.T. sind da Komponenten verbaut, die sich hier mancher Pedelec Fahrer nicht antun würde. Aber sie sind halt geprüft.
 
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AW: S-Pedelec Fragen?!

@christosser:
Du magst sicher Recht haben - ich bin Schrauber, und kein Jurist. Aber ich will gar nicht erst vor Gericht mit irgendwem streiten müssen, oder mich nach Fallbeispielen, Präzedenz-Urteilen erkundigen, oder sonst irgend was anderes. Ob Schuld, Teilschuld, oder Vergleich - es bedeutet Ärger. Wer auf so was steht: Nur zu!
Ich hab auch keine Lust mit TÜV-Leuten über Eintragungen zu streiten. Werner hat ja auch seinen Würstchen-Blinker eintragen lassen wollen...:).

Grüße!
 
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AW: S-Pedelec Fragen?!

In dem Thread geht es um Spikesreifen . Natürlich sind die verboten.

Nur am S-Pedelec. Am Pedelec nicht.....
 
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AW: S-Pedelec Fragen?!

Mal ganz ehrlich die verbauten komponenten in einem ebike sind nicht von der nasa, jedes downhill bike ist stabiler ausgelegt als ein ebike/spedelec
Wie gut, das du das weist... jetzt muss du nur noch den Tüv davon überzeugen, das du der Absolute E-Bike Experte bist, auf den die Welt seit 100 Jahren gewartet hat...
Hat dir noch niemand erzählt, das Sätze, die Alles, jeder/Jedes oder immer enthalten immer falsch sind? ;)
mir persönlich geht es mehr darum ein s pedelec so einigermaßen legal aufzubauen und einige schlupflöcher auszunutzen um die sache erschwinglicher zu machen
Wenn du die Schlupflöcher benennen kannst, bitte... welche Schlupflöcher?
alles in ein anderes bike umbaue damit zum tüv fahre und die sache anmelde - und mal ganz ehrlich wieviel spedelecs fahren den täglich zum TÜV?
keines... und deshalb wird der Tüv auch einfach dankend ablehnen mit der Begründung es gäbe garkeine Grund da irgendwas zu ändern...
Wenn ich mit meinem nicht ganz originalen oldtimer zum TÜV fahre hab ich da mehr bedenken.
bei dem du sicher mal kurz die ganze Karrosserie durch einen ganz anderen Typ ersetzt hast...
Also z.B, den Motor einfach in dein Kettcar eingebaut hast...
Hättest du dann noch mehr bedenken?

ich will ja keinem zu nahe treten und bin auch froh über die antworten, aber im großen und ganzen scheint mir das so als wäre die ganze sache nicht ganz ausgereift.
Genau so würde ich es formulieren... nur das ich damit nicht die S-Pedelecs meine....
 
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Creative_Inspire

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Wenn ich mit meiner versicherten und 100% originalen Suzuki GSX 1100 mit 200 durch die Stadt fahre und dann in einer Gruppe Kinder lande dann zahlt zunächst die Versicherung, aber sofern es bei mir etwas zu holen gibt würde die Versicherung mit sicherheit versuchen einen Teil ihrer Kohle wieder zurückzubekommen, da die grobe fahrlässigkeit doch ganz sicher nicht versichert ist. Im Umkehrschluss wenn ich mit meinem 100% illegalen E-Bike irgendwo mit 25 rumeier und jemand meint er müsste so in mich reinlaufen, dass ich keine Chance habe auszuweichen (nachweislich) bin ich ganz sicher nicht automatisch schuld.

Haarig wird dass Ganze natürlich wenn die Sachlage nicht so eindeutig ist wie in den oben genannten Fällen.

Was sagt uns dass? Mit dem illegalen Pedelec sollte man deutlich vorsichtiger fahren und sich das Risiko vor Augen halten. Mit dem legalen kann man ein bißchen sorgloser sein, jedoch ist man je nach Verhaltensweise auch angreifbar.
 
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Ein S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad, da sollten doch wohl auch die Bestimmungen für Kleinkrafträder gelten.
Ein Reifentyp ist da in der Regel nicht vorgeschrieben, nur eine Reifendimension.
Natürlich kann man einen anderen Gepäckträger dran bauen. Und auch die Beleuchtung lässt sich ändern, sofern die neue auch den Bestimmungen entspricht.
 
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Ein S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad, da sollten doch wohl auch die Bestimmungen für Kleinkrafträder gelten.Ein Reifentyp ist da in der Regel nicht vorgeschrieben, nur eine Reifendimension.
.....
Schön wärs. KKR benötigen i.d.R. Reifen gemäß ECE R75...
 
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