Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec

Diskutiere Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec im sonstige Forum im Bereich Fertig-Pedelecs; Moin, es geht um das Shengmilo MX05 . Laut Typen Bezeichnung ist da ein Bafang G020 500W eingebaut, ausgelegt für 40 km/h. Ist dieser dann...
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #1
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steveeagle

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Moin, es geht um das Shengmilo MX05 . Laut Typen Bezeichnung ist da ein Bafang G020 500W eingebaut, ausgelegt für 40 km/h. Ist dieser dann gedrosselt auf 25 km/h legal ?
Auch werden 2 Konformitäts Bescheinigungen zur Verfügung gestellt . Was mich irritiert ist das in dem Einen Zertifikat ist die Rede von EN 60204-1:2006+AC:2010 und 48V/250 W . Ist das der Teststandard für 250W Nenndauerleistung ?
Das andere Zertifikat betrifft EN 15194:2017.
Die Zertifikate kann man sich unter https://de.shengmilo-bikes.com/Produktauswahl/Offroad-Elektro-Mountainbike/Produkte/shengmilo-mx05 anschauen.

Btw. Ich habe es mir schon gekauft und bewusst in Kauf genommen das es keine 250W Nenndauerleistung hat.

Ich hoffe hier kann mich jemand aufklären 😉
 
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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #2
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Jaap

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uch werden 2 Konformitäts Bescheinigungen zur Verfügung gestellt .
Dabei handelt es sich um Zertifikate eines Prüfinstitut.
Für die vorgeschriebene CE Kennzeichnung, muß der jenige der das Produkt in der EU auf den Markt bringt eine Konfirmationserklärung zu den einzelnen Normen ausstellen.

CE-Kennzeichnung – Wikipedia
Du darfst das Rad natürlich umbauen.
Handgas entfernen und auf 25km/h einstellen sind rechtlich kein Problem.

Nur darf der Motor nicht mehr wie 250W Nenndauerleistung liefern.
Bei Controller findet man dafür immer die Bezeichnung "rated". Ein Controller der mit 36V und 7A gerated ist, ergibt 252W. Da der Wirkungsgrad nie 100% sein kann, ist dies die Herstellerangabe für <250W Nenndauerleistung.

Wenn ein Hersteller ein Rad mit 500W und 1000W Spitzenleistung bewirbt.
Dann wird ein Gutachter dir vorwerfen, daß du mit diesem Controller illegal unterwegs bist.
Du müsstest also einen Controller einbauen der vom Hersteller mit 250W gerated ist.
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #3
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steveeagle

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Danke für die generellen Infos.
Mein Frage betrifft aber die zur Verfügung gestellten Conformitätserklärungen des Herstellers.
Mittlerweile habe ich hier im Forum noch recherchiert.
EN 15194:2017 ist das nicht die Norm die das Bike zu einem legalen Pedelec macht ?
Apropos 250W Nenndauerleistung , haben nicht auch andere legale Motoren mehr als 250W (Peak) Spitzenleistung z.B. die Bosch Motoren;-)
 
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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #4
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Jaap

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Mein Frage betrifft aber die zur Verfügung gestellten Conformitätserklärungen des Herstellers.
Dies sind aber Prüfzertifikate eines Prüfinstitut.

recherchiert.
EN 15194:2017 ist das nicht die Norm die das Bike zu einem legalen Bike macht ?
Nur wenn der Hersteller es erklärt.

Und ein Fahrzeug welches
-Handgas hat
-45km/h fährt
entspricht offensichtlich nicht der Pedelecnorm.
Und deshalb stellt er auch keine CE Konfirmationserklärung aus. Sonst hätte er eine 100.000€ Diskussion mit dem Kraftfahrt-Bundesamt wegen illegaler CE Kennzeichnung.

So verkauft er dir ein Motorfahrzeug welches du nur außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr benutzen darfst.


Apropos 250W Nenndauerleistung
In Deutschland ist die Spitzenleistung nicht reglementiert. Der Motor darf nur im Test zur Nenndauerleistung nicht überhitzen.
Wenn dir der Hersteller die entsprechenden Test-Unterlagen zur Verfügung stellt. Kannst du mit den Behörden diskutieren, ohne hast du schlechte Karten.

In Österreich wo die Spitzenleistung für Fahrräder auf 600W limiert ist. Ist die Rechtslage bei 1000W Spitzenleistung eindeutig.
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #5
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steveeagle

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To much Information :)
Also siehst du das genauso, wenn der Hersteller das Zertifikat über Einhaltung der Norm EN 15194:2017 zur Verfügung stellt, das Bike als legales Pedelec gilt !?

Mal davon abgesehen das ich das auch nicht glauben kann aber darum geht es nicht bei meiner Frage.

Apropos Handgas: Bis 6 km/h erlaubt .
Wie kommst du auf 45 km/h ? Das wird gedrosselt auf 25 km/h ausgeliefert.
 
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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #6
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Jaap

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Also siehst du das genauso, wenn der Hersteller das Zertifikat über Einhaltung der Norm EN 15194:2017 zur Verfügung stellt, das Bike als legales Pedelec gilt !?
Wenn du nur eine Kurzfassung haben willst.
"Kein legales Pedelec"

Damit du weißt was du von den Chinesen nie erhalten müsstest, aber nie erhalten wirst.
Auf den letzten Seiten der Bedienungsanleitung befindet sich eine CE Konfirmationserklärung.
Downloads
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #7
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steveeagle

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Ich hätte aber gerne die Langfassung ;-)
Für das bessere Verständniss hänge ich Mal die Zertifikate an.
 

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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #8
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Jaap

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Die habe ich schon längst gelesen.
Aussteller eines der vielen chinesischen Prüfinstitute.
Rechtlich vollkommen irrelevant.

Und wenn das beworbene Fahrzeug ganz klar nicht den Normen entspricht. Dann wurde offensichtlich ein anderes Fahrzeug getestet.

Und genau um solches "wir binden dem Kunden einen Bären auf" rechtlich zu unterbinden.
Verlangt die EU von dem Hersteller/Importeur eine rechtlich verbindliche Selbsterklärung daß die Normen eingehalten werden.
Bei falsch ausgestellter Selbsterklärung hat der Verkäufer den Ärger.
Ohne Selbsterklärung hat der Käufer den Ärger.
 

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  • CE_PAN18-1.pdf
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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #9
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steveeagle

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Beantwortet das meine Frage ?
Also du siehst das auch so das der Hersteller erklärt das die für die EU gültige Normen eingehalten wurden und das es sich (laut Hersteller) um ein legales Pedelec handelt !?
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #10
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Jaap

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Wenn du mir nicht glauben willst, daß du ein Fahrzeug gekauft hast welches du nicht legal im Straßenverkehr bewegen darfst. Und die Dokumente rechtlich gesehen nix Aussagen.

Dann frag doch bitte das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die erklären dir mit Sicherheit genauer welcher Ärger dir droht.
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #11
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steveeagle

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@Jaap Bitte schau Mal in den ersten Beitrag dort hatte ich schon erklärt das ich mir beim Kauf bewusst war das es nicht legal ist.
Ich wollte nur wissen was es mit den Zertifikaten auf sich hat und da bist Du sehr spät drauf eingegangen.
Mir war nicht bewusst das der Hersteller kein anderes Testzentrum mit der Erstellung von Zertifikaten beauftragen kann bzw. die Korrektheit bestätigen muss.

Aber egal ich bin mit dem Bike sehr zufrieden und mir reicht das bei 25 km/h abgeregelt wird ( Bitte zu dem Thema keine weitere Diskussion starten).

Danke
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #12
UR-MIFA

UR-MIFA

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Details E-Antrieb
TSDZ2 > Canyon, Mifa, Velotraum, Villiger
An den chinesischen CE-Erklärungen erkennt man, dass weder der Hersteller noch das Prüfinstitut, mit der Maschinenrichtlinie vertraut sind.

Auf den letzten Seiten der Bedienungsanleitung befindet sich eine CE Konfirmationserklärung.
Downloads

An dieser CE-Erklärung gibt es nichts auszusetzen. Besonders gelungen ist der Hinweis, dass die Niederspannungsrichtlinie nur für das Ladegerät gilt.

ce_fisch.jpg

Bei falsch ausgestellter Selbsterklärung hat der Verkäufer den Ärger.
Ohne Selbsterklärung hat der Käufer den Ärger.

Bei dieser CE-Erklärung fehlt die Angabe des Namens vom Unterschriftsberechtigen und die Bezeichnung der Stellung im Betrieb, ist auch verbesserungswürdig.

ce_panther.jpg

Dem Hersteller könnt man mal ein wenig auf den Zahn fühlen und sich die vollständige Dokumentation etwas genauer anschauen.
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #13
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steveeagle

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Hi,
mal eine andere Frage (habe ich verstanden das das nur gültig ist wenn der Hersteller bzw. Importeur unterschrieben hat) wie kann man (normal Bürger/ Sheriff) denn überhaupt erkennen das es sich um ein nicht legales Pedelec handelt ?
Gibt es da eine Kennzeichnungspflicht am Pedelec oder wie sieht das in der Praxis aus ?
Um Missverständnisse aufzuräumen, ja ich weiss das Bike ist kein legales Pedelec.

Ich habe in Zwischenzeit hier im Forum recherchiert: Laut StvO keine Kennzeichnungspflicht aber laut BGB und ProdSG schon ?
 
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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #15
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steveeagle

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Hi Jaap,
könntest du Mal auf die StvO eingehen. Ich würde das so verstehen das ich auch ohne Kennzeichnung am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf oder vertue ich mich da ?
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #16
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Jaap

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Die StVZO regelt unter welchen Bedingungen ein E-Bike zum Fahrrad wird.
§ 63a StVZO - Einzelnorm.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, darfst du legal im Straßenverkehr radeln.
Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, dann eben nicht.

Wenn dein Rad den für den Verkauf eines legalen Pedelec vorgeschriebenen Aufkleber nicht hat. Dann wird die Polizei im Zweifelsfall einen Gutachter damit beauftragen ob die Bedingungen erfüllt sind.

Und wenn der meint >250W Nenndauerleistung. Dann wird es wegen fehlender Pflichtversicherung teuer.
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #17
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steveeagle

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Okay ..Danke. Das wird aber ganz schön schwer die Nenndauerleistung zu bestimmen wenn ich da an das Testverfahren denke ;-)
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #18
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steveeagle

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Apropos
Könnte das überhaupt ein Gutachter feststellen ? Ich denke da z.B an die Bosch Motoren bei denen mir auch Schleierhaft ist wie die die 250W Norm schaffen (extra Kühlung eingebaut ?)
 
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  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #19
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Jaap

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Könnte das überhaupt ein Gutachter feststellen ? Ich denke da z.B an die Bosch Motoren bei denen mir auch Schleierhaft ist wie die die 250W Norm schaffen.
Dann lese dir Mal das Fazit zum Thema Nenndauerleistung durch.

Dann dürfte dir klar sein, daß maximale Leistung und Nenndauerleistung nichts miteinander zu tun haben.
e-motor:nenndauerleistung [Wiki Pedelec-Forum].

Die maximale Leistung der legalen Pedelec Motoren, ergibt sich auf der österreichischen Regelung. Die lässt nicht mehr wie 600W Spitzenlast zu.
 
  • Shengmilo MX05 und das Thema legales Pedelec Beitrag #20
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steveeagle

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Das würde ja bedeuten das auch der max. Strom nicht begrenzt ist . Das würde dann auch die hohen nm Werte erklären oder haben die ein Getriebe eingebaut ?
Gilt die Österreichische Regelung auch in Deutschland oder ist das immer noch unlimitiert ?
 
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