Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Diskutiere Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben? im Flyer Forum im Bereich Archiv; Hallo, wie einige von Euch ja bereits wissen, warte ich zur Zeit auf mein schnelles S-Flyer (Tour) mit 300w-Motor. Mein Versuch, heute vom...
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lightart

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Hallo, wie einige von Euch ja bereits wissen, warte ich zur Zeit auf mein schnelles S-Flyer (Tour) mit 300w-Motor. Mein Versuch, heute vom Versicherer eine verbindliche Auskunft zu erhalten, unter welcher Fahrzeugkategorie ich das Teil denn anzumelden habe, lief in eine ziemlich unerwartete Richtung. Seitens der WGV schrieb man mir : "Wir Stufen das S-Pedelec als Moped bis 45km/h ein". In meiner Anfrage bei der WGV hatte ich entsprechend den Infos aus diesem Forum das S-Pedelec folgendermaßen beschrieben: "Dieses S-Pedelec gestattet eine Höchstgeschwindigkeit bei reiner Motorfahrt (!) von 20 km/h, wenn man zusätzlich in die Pedale tritt, erlaubt das Rad eine Motorunterstützung bis maximal 45 km/h." Auch wies ich darauf hin, dass nach meinem Kenntnisstand (laut Infos aus dem Forum) das S-Pedelec als "Leichtmofa bis 20 km/h" versichert werden sollte. Eigentlich hatte ich gedacht / gehofft, dass mir die WGV genau das bestätigen würde - und nun sowas!
Welche Fahrzeugart habt Ihr denn bei Eurem schnellen S-Flyer angegeben, und bei welchem Versicherer seid Ihr gelandet? Welche Auswirkungen hat es denn für mich, wenn es tatsächlich bei der Einstufung als "Moped bis 45 km/h bleiben sollte? Ich hatte vor, auf dem Weg zur Arbeit zumindest außerorts entlang der Landstraße den Radweg zu benutzen. Eine Einstufung als "Moped bis 45 km/h" würde mir dies doch geradezu verbieten und ich fürchte, im Schadensfall von der Versicherung im Stich gelassen zu werden, wenn ich mit meinem "Moped" auf dem Radweg an der Landstraße einen Unfall verursache. Gibt es denn da keine verbindlichen Aussagen von Flyer, wie das Rad einzustufen ist? Ich hab ja noch keine Papiere von dem bestellten Rad vorliegen?:confused:
Bin für alle klärenden Antworten dankbar!
Horst
 
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Heiko

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Bis 45km/h ist es wohl vergleichbar mit einem Mopped.
Mein Alleweder, welches deinem Rad bzgl. Motorunterstützung entspricht, ist ebenfalls als "Kleinkraftrad bis 45km/h" versichert. Radwege darf man damit nicht mehr benutzen. Ich find's gut. Ich war bei der HUK, kostet inkl. Kasko 84EUR.

Gruß
Heiko
 
  • Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben? Beitrag #3
MichaelD

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Mein S-Pedelec ist als Moped bis 45 km/h eingestuft.
 
  • Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben? Beitrag #4
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amicus

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Mein S-Pedelec ist als Moped bis 45 km/h eingestuft.

Oh. Leute,...
was lese ich da ??? Hab mir auch gerade ein E-Bike bestellt und schon mit der Versicherung gesprochen,
wenn der Gesetzgeber das Ding als Leichtmofa deklariert, kann die Versicherung doch wohl nicht sagen das wäre ein Moped ????
Da bin ich ja mal gespannt wenn ich die Betriebserlaubnis rüberfaxe was die draus machen. Ein Freund von mir hat das Pro connect und gar keinen Führerschein, also wird es ja auch wohl noch anders gehen. Liegt wohl an der Versicherung, die machen sich das einfach nur " Einfach" !
Und außerdem wird da auch noch zwischen S-Pedelec und E-Bike unterschieden !! Haben die Versicherungen sich doch bestimmt noch nicht mit beschäftigt !!

Auch ich möchte damit überwiegend den Farhrradweg benutzen, auf der Straße wirst du doch als Fahrradfahrer einfach weg-gekickt, die fahren aus protest so dicht vorbei das man grad ne Bildzeitung zwischen passt und dann wird natürlich noch gehupt !! Notfalls mach ich's so wie die meisten, einfach das Nummernschild weglassen und verhalten fahren.
 
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didi28

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  • Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben? Beitrag #6
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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

wenn der Gesetzgeber das Ding als Leichtmofa deklariert,
Macht der Gesetzgeber nicht, S-Pedelec – schnelles eBike usw. sind Wortschöpfungen der Fahrradindustrie, Dein Dover 40 ist so wie mein S-Flyer ein Kleinkraftrad bis 45 km/h.

kann die Versicherung doch wohl nicht sagen das wäre ein Moped ????
es ist ein Fahrzeug der Klasse L1e.

Ein Freund von mir hat das Pro connect und gar keinen Führerschein,
Ein Pro Connect ist ein Fahrrad, ein Pro Connect S ist ein Fahrzeug der Klasse L1e, letzteres darf er ohne Führerschein nicht fahren.

Hier ein paar Daten aus der Betriebnerlaubniss:

J = Fahrzeugklasse = L1e (zweirädriges Kleinkraftrad, hat mit einem Fahrrad also nix mehr zu tun !!)
(5) = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus = zweirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
T = Höchstgeschwindigkeit = 20 km/h (Daher keine Helmpflicht)

Um die Verwirrung noch etwas zu vergrößern steht unter „Zusätzliche Bemerkungen zur
Fahrzeugbeschreibung“ : KKR Mofa bis 25 km/h...(Vielleicht dürfen vor 1965 geborene das Ding auch ohne Führerschein benutzen ??!)

Wenn das Ding als KKR bis 45 km/h versichert ist und der Fahrer den passenden Führerschein dazu hat ist alles OK. Auf dem Fahrradweg und im Wald hast Du mit einem Kleinkraftrad eigentlich nix zu suchen.




Betriebserlaubnis1.jpgBetriebserlaubnis2.jpg
 
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lightart

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lightart

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Das lese ich aber völlig anders.Speedmax

Wieso denn? Am Schluss des besagten Artikels steht unter "Kurzübersicht" in der Spalte für "S-Pedelec, Power-Pedelec, E-Bike" folgendes:
Radwegbenutzung: "Nein, nur wenn für Mofa freigegeben, außerhalb geschlossener Ortschaften ja."
Das wir (offiziell) mit den S-Pedelecs sogar innerhalb geschlossener Ortschaften die Radwege benutzen dürften, hatte ich nicht erwartet und auch nicht gemeint.
Mfg
Horst
 
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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Das Thema wurde im vergangenen November hier diskutiert und ist im Wiki unter 'Rechtliches 2.3.3.' gut zusammengefaßt.

Dieses Polizeijournal wird hinsichtlich Radwegenutzung gerne zitiert, ich finde aber keine allgemeingültig anerkannte Rechtsprechung dazu. Auch die Zeitschrift 'ElektroRad' schreibt ohne Beleg, daß S-Pedelecs mit 45 km/h außerorts die Radwege benutzen dürfen - da wird ein Mythos geschaffen, den irgendwer vor Gericht wird ausbaden dürfen. Auf Wald- & Forstwege, die für Kraftfahrzeuge gesperrt sind, dürfen meiner Meinung nach nur Pedelecs, denn diese sind rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Ein 'Leichtmofa' oder 'Kleinkraftrad' ist kein Fahrrad mehr, deshalb kennzeichenpflichtig und hat dort nichts zu suchen, auch wenn's noch so leise ist.
 
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amicus

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Wo macht das der Gesetzgeber?

Ein Leichtmofa darf nur bis 20km/h mit Motor (egal ob pedaliert wird oder nicht) fahren:

http://bundesrecht.juris.de/stvrausnv/BJNR039400993.html

Hallo Didi28 Nachdem ich das ganze Internet durchforstet habe, denke ich mal: wenn sich schon die Polizei auf das KFB bezieht. (bitte entschuldigt wenn ich hier nochmal für Euch altes durchkaue, aber für mich ist es neu.) Nach neuesten Informationen des Kraftfahr-Bundesamts (KBA) wurden Typengenehmigungen für Fa.Dolphin und Derby (Kalkhoff sowie diverser Einzelabnahmen erteilt. Rechtlich unterliegen die Räder der EU-Richlinien 2002/24 EG als Kleinkrafträder ( Low Performance Moped )Pedalen müssen vorhanden sein. Es gelten vereinfachte Bestimmungen zur Typenprüfung., z.B, dürfen Fahrradlampen statt Moped-Scheinwerfer und Fahrradreifen verwendet werden. Das nationale, deutsche Recht kennt diese Kleinkrafträder geringer Leistung (noch) nicht, sie werden aber seitens des KBA dem Leichtmofa analog eingestuft. S-Pedelec= Power Pedelec = schnelle Pedelc Kleinkraftrad mit geringer Leistung nach Eu Recht, analog Leichtmofa. 15 Jahre, Mofaprüfbescheinigung oder Klasse M Betriebserlaufnis oder Konformitätserklärung Motor: Max 1 Kilowatt, kann mit Tretuntersützung, aber auch ohne gefahren werden. Motor schaltet nicht ab. Ohne Tretuntersützung max.20 km/h, mit Tretuntersützung offern (zurzeit bis rund 40Km/h) Versicherungskennzeichen und Derby Cycle sagt dazu: Gesetzliche Vorschriften: Umsteiger benötigen für die Fahrt mit dem schnellen E-Bike Modell – es zählt zu den Kleinkrafträdern der Klasse L1e – eine Mofaprüfbescheinigung (Führerschein Klasse M) oder einen gültigen Führerschein gleich welcher Klasse. Bei Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, genügt der Personalausweis. Bei Erwerb erhält der Käufer des Raleigh Dover 40 vom Händler einen KFZ-Schein. Des Weiteren benötigt der Fahrer ein Versicherungsnummernschild. Somit ist mein Kumpel, der natürlich ein schnelles S-Pedelc hat, ( hab mich da falsch ausgedrückt) und auch vor dem 1.4.45 geboren wurde und keinen Führerschein besitzt mit seinem Mofa-Kennzeichen doch wohl richig. So wie ich das feststellte, ist die ganze Materie noch sehr, sehr, undeutlich und zweideutig, denn so richtig sind diese schnellen Pedelcs noch garnicht eingerordnet. Da beruft man sich einerseits auf Gesetzte in denen von S-Pedelecs überhaupt nicht die Rede ist, und andererseits Gesetze die wohl erstmal Sonderregelungen sind aber noch nirgends auftauchen. Aber widerrum dem KBA bekannt sind. Wollte mich aber nur mal schon vorher schlau machen, bevor es heist, sie müssen aber....., dann werde ich zumindest schon mal die ganzen Ergebnisse ausdrucken und der Versicherung gleich vorlegen.
 
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speedmax

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Wieso denn? Am Schluss des besagten Artikels steht unter "Kurzübersicht" in der Spalte für "S-Pedelec, Power-Pedelec, E-Bike" folgendes:
Radwegbenutzung: "Nein, nur wenn für Mofa freigegeben, außerhalb geschlossener Ortschaften ja."
Das wir (offiziell) mit den S-Pedelecs sogar innerhalb geschlossener Ortschaften die Radwege benutzen dürften, hatte ich nicht erwartet und auch nicht gemeint.
Mfg
Horst

Okay, dann hatten wir uns mißverstanden.
Das ist auch meine Ansicht.

speedmax
 
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didi28

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eine Mofaprüfbescheinigung (Führerschein Klasse M)

Eine Mofa-Prüfbescheinigung (Erwerb ab 15 Jahren möglich und bis 25km/h) ist nicht der Führerschein der Klasse M (Erwerb ab 16 Jahren möglich und bis 45km/h).

Für ein S-Pedelec benötigt man nach der meiner Ansicht nach richtigen Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums die Fahrerlaubnis der Klasse M (im Pkw-Führerschein enthalten).
 
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Christian

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Da ist wohl noch einiger Klärungsbedarf erforderlich. Derby Cycle sieht's beispielsweise so:

  • Es besteht Führerscheinpflicht. Vorgeschrieben ist die Mofaprüfbescheinigung.
  • Wenn Sie einen deutschen Führerschein besitzen, ist diese Bescheinigung bereits enthalten.
  • Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen Sie ein schnelles Pedelec auch ohne Führerschein fahren.

Quelle: http://www.derby-cycle.com/fileadmi...ung_SchnellesPedelec_Kalkhoff_DE_11-03-17.pdf (4 MB)

Gruß,

Christian
 
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amicus

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Da ist wohl noch einiger Klärungsbedarf erforderlich. Derby Cycle sieht's beispielsweise so:


Gruß,

Christian

Hallo Christian !!

So sehe ich das auch !! Noch einiges an Klärungsbedarf !
Auch den Hinweis, das kleine Nummernschild können Sie bei Ihrer Versicherung bekommen,
Und vorgeschrieben ist die Mofa-Prüfbescheinigung kann ich mir nur durch eben Sonderregelungen die dem KBA bekannt sind aber gesetzlich noch nirgends auftauchen, erklären.
Aber auch gut zu lesen, wenn sie das schnelle Pedelec ohne Motorunterstützung nutzen dürfen sie alle Fahrradwege uneingeschränkt nutzen und außerhalb geschlossener Orschaften muß ich sogar den Fahrradweg benutzen.
Ich werde mir die Auszüge aus dem KBA und aus der Bedienungsanleitung ausdrucken und mit mir mitführen, sollte es dann zu Kontrollen kommen, was eigentlich höchst unwahrscheinlich ist, hat man aber damit schon so einigen Wind aus den Segeln genommen.
Vorsorge ist immer besser als Nachsorge, meine Erfahrung !!
Und auch wenn ich mit besagten Daten zur Versicherung gehe habe ich damit gleich Fakten geschaffen.

gruß
amicus
 
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speedmax

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Aber auch gut zu lesen, wenn sie das schnelle Pedelec ohne Motorunterstützung nutzen dürfen sie alle Fahrradwege uneingeschränkt nutzen und außerhalb geschlossener Orschaften muß ich sogar den Fahrradweg benutzen.

Das mit dem Fahrradweg innerorts ohne Motorunterstützung dürfte falsch sein.

speedmax
 
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Christian

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AW: Schnelles Flyer (S-Serie) richtig versichern - welche Fahrzeugart angeben?

Das einzige Problem dürfte die Nachweisbarkeit sein.
Wenn was passiert, und jemand behauptet "der ist wie ein irrer über den Radweg gerast", dann dürfte es schwer werden, zu beweisen, dann man den Motor nicht benutzt hat...
Was dann der Richter glaubt, kann man leider nicht vorhersehen...

Aber natürlich gehört ein S-Pedelec ohne Motorkraft auf die Radwege... Man sollte sich nur des Risiko's bewußt sein, das die Leute nur das Kennzeichen sehen und ärger machen.
Es ist keine perfekte Welt, und ganz Risikolos geht das alles nicht. Allerdings ist sowas ein Risiko, das ich jederzeit eingehen würde....
Diese Fahrzeuge sind nicht sauber in die Gesetzgebung eingegliedert, so das es da keine absolute Sicherheit geben kann.
Meißtens funktioniert aber der Gesunde Menschenverstand bei sowas... aber halt nicht immer.
 
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Christian

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