
lightart
Themenstarter
Hallo, wie einige von Euch ja bereits wissen, warte ich zur Zeit auf mein schnelles S-Flyer (Tour) mit 300w-Motor. Mein Versuch, heute vom Versicherer eine verbindliche Auskunft zu erhalten, unter welcher Fahrzeugkategorie ich das Teil denn anzumelden habe, lief in eine ziemlich unerwartete Richtung. Seitens der WGV schrieb man mir : "Wir Stufen das S-Pedelec als Moped bis 45km/h ein". In meiner Anfrage bei der WGV hatte ich entsprechend den Infos aus diesem Forum das S-Pedelec folgendermaßen beschrieben: "Dieses S-Pedelec gestattet eine Höchstgeschwindigkeit bei reiner Motorfahrt (!) von 20 km/h, wenn man zusätzlich in die Pedale tritt, erlaubt das Rad eine Motorunterstützung bis maximal 45 km/h." Auch wies ich darauf hin, dass nach meinem Kenntnisstand (laut Infos aus dem Forum) das S-Pedelec als "Leichtmofa bis 20 km/h" versichert werden sollte. Eigentlich hatte ich gedacht / gehofft, dass mir die WGV genau das bestätigen würde - und nun sowas!
Welche Fahrzeugart habt Ihr denn bei Eurem schnellen S-Flyer angegeben, und bei welchem Versicherer seid Ihr gelandet? Welche Auswirkungen hat es denn für mich, wenn es tatsächlich bei der Einstufung als "Moped bis 45 km/h bleiben sollte? Ich hatte vor, auf dem Weg zur Arbeit zumindest außerorts entlang der Landstraße den Radweg zu benutzen. Eine Einstufung als "Moped bis 45 km/h" würde mir dies doch geradezu verbieten und ich fürchte, im Schadensfall von der Versicherung im Stich gelassen zu werden, wenn ich mit meinem "Moped" auf dem Radweg an der Landstraße einen Unfall verursache. Gibt es denn da keine verbindlichen Aussagen von Flyer, wie das Rad einzustufen ist? Ich hab ja noch keine Papiere von dem bestellten Rad vorliegen?
Bin für alle klärenden Antworten dankbar!
Horst
Welche Fahrzeugart habt Ihr denn bei Eurem schnellen S-Flyer angegeben, und bei welchem Versicherer seid Ihr gelandet? Welche Auswirkungen hat es denn für mich, wenn es tatsächlich bei der Einstufung als "Moped bis 45 km/h bleiben sollte? Ich hatte vor, auf dem Weg zur Arbeit zumindest außerorts entlang der Landstraße den Radweg zu benutzen. Eine Einstufung als "Moped bis 45 km/h" würde mir dies doch geradezu verbieten und ich fürchte, im Schadensfall von der Versicherung im Stich gelassen zu werden, wenn ich mit meinem "Moped" auf dem Radweg an der Landstraße einen Unfall verursache. Gibt es denn da keine verbindlichen Aussagen von Flyer, wie das Rad einzustufen ist? Ich hab ja noch keine Papiere von dem bestellten Rad vorliegen?
Bin für alle klärenden Antworten dankbar!
Horst