S-Pedelec zum normalen Pedelec drosseln

Diskutiere S-Pedelec zum normalen Pedelec drosseln im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Bekannt ist es, nur nicht jedem. 😉 Der Andere hat den Unfall verursacht und seine Versicherung wird den Schaden reguliert habe, oder? Ansonsten...
MisterFlyy

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Bekannt ist es, nur nicht jedem. 😉


Und die Hobbyjuristen hier können ja mal einen Tip zu einem Fall abgeben den ich vor ein paar Jahren hatte. Ich habe im absoluten Halteverbot geparkt und beim ausparken hat mir jemand die Tür eingebeult. Wie könnte hier die Schuldfrage ausgegangen sein?

Der Andere hat den Unfall verursacht und seine Versicherung wird den Schaden reguliert habe, oder?

Ansonsten hätte man ja eine Freifahrtschein und könnte völlig ungestraft Selbstjustiz ausführen.
 
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Boerni556

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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen (räusper). Aber selbst wenn ein s-Pedelec-Fahrer betrunken auf dem Radweg einen Unfall verursacht und alle Schuld der Welt auf seinen Schultern trägt, so ist er dennoch versichert, denn er hat das viereckige Schild (Aufkleber) auf seinem Hinterteil, das er für z.B. 50€ p.a. per 1.3. bei der lvm (;)) erworben hat.

Und die damit einhergehende Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Geschädigten. Dieser Geschädigte hat sogar einen gewissen Vorteil. Denn wird er von einem normalen Radler geschädigt, kann es sein, dass er auf seinem Schaden sitzen bleibt. Etwa 25% der Leute haben ja keine allgemeine Haftpflichtversicherung.

Den s-Pedelecer wiederum trifft bei sog. Obliegenheitsverletzungen (Fahren ohne Führerschein, Alkohol usw.) ein gesetzlich begrenzter Regress. Die Grenze habe ich jetzt nicht nachgelesen, sie liegt irgendwo bei 5.000 €.
 
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Trekker

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Doch noch ein Nachtrag, danach ist aber wirklich Schluss. :X3:

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. März 2016 – 9 U 103/14:

"Bei einer Kollision zwischen einem Radfahrer, der entgegen einem Verbot den linken Radweg benutzt, und einer Pkw-Fahrerin, die aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, und dabei infolge Unaufmerksamkeit den in der falschen Richtung fahrenden Radfahrer nicht bemerkt, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht."
Wenn Gerichte schon einem Radfahrer, der ja grundsätzlich berechtigt ist, einen Radweg zu benutzen, eine 50%tige Mithaftung aus Mitverschulden ans Bein binden, "nur" weil er auf dem Radweg in die falsche Richtung gefahren ist, könnt ihr euch vielleicht besser vorstellen, welches Risiko, auf dem eigenen Schaden zu einem großen Teil sitzen zu bleiben, für den S-Pedelecfahrer bestünde, der zwar auf einem Radweg in die richtige Richtung fährt, aber diesen, gleich in welche Richtung, überhaupt nicht benutzen darf.

Mit Sicherheit ist das Risiko, was die Haftungsquote und den Erstattungsanspruch auf Ersatz des eigenen Schadens betrifft, nicht geringer als für den Radfahrer.
 
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Boerni556

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edit:gelöscht

Den Schaden bei den anderen übernimmt bei einem s-Ped immer die Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung. Manche tun hier grad so, als wäre der Schaden dann vom s-Ped-Fahrer persönlich zu tragen. Diese Art von Panikmache treibt den einen oder anderen zum tuning oder auf ein Normalo_pedelec. Aber es wird eher dort haarig, also dann, wenn diese unversichert sind etwa wenn einer meint, er müsse seine Boschrentnerdrohne von 25 auf 30 manipulieren. Denn dann haftet er unbegrenzt (z.B. per Regress der Verkehrsopferhilfe) und unterliegt ausserdem dem Strafrichter wegen § 6 PflichtVG. Oder wenn einer ohne allgemeine Haftpflichtversicherung mit nem Fahrrad einen Unfall verursacht.

Der auf dem Radweg radelnde ansonsten regelkonform versicherte s-Pedelecer hat nicht viel zu befürchten, ausser einem Knöllchen…
 
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MisterFlyy

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Die Frage war ja, wer für die Schäden des S-Pedelecfahrers haftet, wenn sein einziges Verschulden die Nutzung des Radwegs ist.
 
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Boerni556

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Dann würde ich dringend zu einer Unfallversicherung raten.
 
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schmadde

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Die Frage war ja, wer für die Schäden des S-Pedelecfahrers haftet, wenn sein einziges verschulden die Nutzung des Radwegs ist.
Ich denke (eingedenk der fachkundigen Beurteilung von @Trekker): das ist ein reales Risiko. Wobei man berücksichtigen muss, dass wir hier im Forum schon von ein paar Leuten mitbekommen haben dass bei einem Unfall das S-Pedelec als Fahrrad aufgenommen wurde (obwohl Nummernschild vorhanden - ich weiss nicht ob ich im Falle eines Falles da nochmal extra drauf hinweisen würde) und man muss es auch so sehen: Wenn ich an gefährlichen Stellen nicht auf dem Radweg fahre bin ich im Zweifel invalide oder tot. Und das ist nicht weit hergeholt. Wenn tatsächlich mal auf dem Radweg was passiert und es läuft dumm, zahle ich meinen Schaden selbst bzw. körperliche Schäden werden von meiner KV oder BG übernommen. Damit kann ich leben. Denn ich lebe wenigstens noch.

Es ist immerhin eine Motivation die Nutzung von "verbotener" Infrastruktur auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und dort mehr als ohnehin üblich darauf zu achten, Unfälle zu vermeiden. Bei mir hat das nach ca. 45 Jahren und > 1/4 Mio Kilometern Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel ganz gut geklappt: der Einzige Unfall war als mir ein Auto die Vorfahrt genommen hat und mein VR unter dessen VR landete. Ich bin rechtzeitig abgesprungen. Warum ich hier von Fahrrad spreche, obwohl es doch um S-Ped geht? Es ist genau das gleiche mit dem Fahrrad: die Regeln wurden aufgestellt von Ahnungslosen, die das Fahrrad nur aus Kindheitserinnerungen und dem Bilderbuch kennen. Viele Regeln kann man bei real existierender Infrastruktur schlicht nicht befolgen. Das soll kein Aufruf zum Regelbrechen sein, aber es ist nunmal so. Beim S-Pedelec ist es genauso. Der Gesetzgeber will wenig Aufwand damit haben und versteht nicht wie es genutzt werden kann und was die Reaktionen der anderen VT sind. Solange sich niemand dafür interessiert nutzt man es einfach mit Sinn und Verstand. Denn taugliche Regeln gibt es nicht.
 
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super-michi

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Der Andere hat den Unfall verursacht und seine Versicherung wird den Schaden reguliert habe, oder?

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Richtig!
Die, die gegen mein Auto gefahren ist war sich so sicher das ich mit schuld sei das sie die Polizei gerufen hat.
Letztlich hat sie 100% Schuld bekommen und ich noch nicht mal ein Ticket wegen falsch parken.
Finde ich jetzt irgendwie vergleichbar mit dem Thema hier. Trotz meines Fehlverhaltens keine Mitschuld.
 
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Anders wäre auch seltsam.

Sonst besorgt man sich ein Kettenfahrzeug und walzt alles platt, was regelwidrig angestellt ist.
Schäden am eigenen Panzer werden kaum auftreten, wenn doch nimmt man sie in Kauf.

Man könnte auch sagen, wer sich regelwidrig verhält, ist lange noch nicht vogelfrei.
 
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Richtig!
Die, die gegen mein Auto gefahren ist war sich so sicher das ich mit schuld sei das sie die Polizei gerufen hat.
Letztlich hat sie 100% Schuld bekommen und ich noch nicht mal ein Ticket wegen falsch parken.
Finde ich jetzt irgendwie vergleichbar mit dem Thema hier. Trotz meines Fehlverhaltens keine Mitschuld.
Du hast geparkt, wenn auch im Parkverbot. Von deinem Auto ging keine Betriebsgfahr aus. Es ist zwar richtig, dass in deinem Fall eine Ordnungswidrigkeit vorlag. Diese erfolgte aber nicht im fahrenden Verkehr. Im Unterschied hierzu ist deinem Unfallgegner Unaufmerksamkeit ein Ausparken und Einfädeln in den fließenden Verkehr vorzuwerfen. Ich vermute mal, es war ein anderes Auto, daher - Auto war in Bewegung - Haftung aus der Betriebsgefahr. Da fällt dein Parkverstoß nicht ins Gewicht und schränkt die Haftung der Gegenseite aus der Betriebsgefahr nicht ein. Die Situation ist gerade nicht mit einem auf dem Radweg fahrenden S-Pedelec vergleichbar.

Edit: es gibt auch Gerichte, die das anders sehen würden, z.B.

AG Rudolstadt, Urteil vom 4. Juni 2015 – 3 C 417/14.​

"Wird durch ein - in einer eher schmalen Straße - im eingeschränkten Halteverbot abgestelltes Kraftfahrzeug das Ein- und Ausfahren von einem gegenüberliegenden Grundstück, auf dem sich unmittelbar von der Fahrbahn aus erreichbar um 90 Grad versetzt zur Fahrbahn Parkflächen befinden, derartig erschwert, dass es zu einer Kollision eines Rückwärtsausparkers mit dem abgestellten Fahrzeug kommt, rechtfertigt dies eine Mithaftungsquote des Falschparkers von 20%."
AG Ingolstadt, Urteil vom 31. August 2010 – 11 C 1203/10​
"Ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug verkehrswidrig in einer Parkverbotszone abstellt und hierdurch andere gegenüber in Parkbuchten abgestellte Fahrzeuge beim Ausparken behindert, haftet zu 25% mit, wenn ein ausparkendes Fahrzeug mit seinem Fahrzeug kollidiert"

AG Emden, Urteil vom 15. November 2007 – 5 C 503/07 (II)​

"Bei kommt es zur Kollision mit einem im absoluten Halteverbot geparkten Kraftfahrzeug, trifft den Parkenden eine 25% ige Mithaftung"

Daher bist du auch in deinem Fall nie auf der sicheren Seite, 100% Schadenersatz zu erhalten. Das ist eher vergleichbar mit "Lottospielen".
 
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Wie wäre der Fall gewesen, wenn er nicht geparkt hätte, sonder nur gehalten, um beispielsweise den Beifahrer aussteigen zu lassen?
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Wie wäre der Fall gewesen, wenn er nicht geparkt hätte, sonder nur gehalten, um beispielsweise den Beifahrer aussteigen zu lassen?
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Dann sind wir sehr wahrscheinlich in dem Bereich, in dem wieder zwei Gefährdungshaftungen aufeinandertreffen, also erst mal Schadenteilung und dann schauen, welcher Verstoß die Betriebsgefahr des einen oder anderen Pkw erhöht hat. Unaufmerksamkeit beim Ausparken <=> Halten im Halteverbot. Das ist dann auch wieder eine Frage der Gewichtung. Welchem Verstoß misst man ein höheres Gewicht bei?

Die Frage ist aber schwieriger zu beantworten, da auch die Abgrenzung "bei dem Betrieb" <=> "nicht bei dem Betrieb, ruhend" jedenfalls juristisch schwierig sein kann. Die Gefährdungshaftung setzt voraus, dass die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses noch gegeben ist oder zumindest noch nachwirkt.
 
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jm1374

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Wenn ich mit S einen Radweg benutze, also eine Owi begehe= keine Versicherungsschutz.

Ist das auch ironisch gemeint? Weil faktisch ja falsch. Mein Ironiedetektor kommt zu keinem eindeutigen Ergebnis.

Gegnerische Versicherungen werden bei genügend hoher aktueller oder in Zukunft drohender Schadenssumme wohl immer den Marsch durch die Instanzen versuchen.

Ich konnte meine Versicherung(HUK) bisher nicht überzeugen auch nur mal nachzufragen ob der Unfallhergang wirklich so war wie vom Unfallgegner beschrieben. Die haben die letzten beiden Unfälle( auf der Strasse mit Autos) anstandslos bezahlt. Beim zweiten Unfall ca. 11.000€, also keine Kleinigkeit.
 
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Ich konnte meine Versicherung(HUK) bisher nicht überzeugen auch nur mal nachzufragen ob der Unfallhergang wirklich so war wie vom Unfallgegner beschrieben. Die haben die letzten beiden Unfälle( auf der Strasse mit Autos) anstandslos bezahlt.
Auf der Straße ist "S" oder "nicht S" für die beteiligten Versicherungen ja auch keine grundlegende Frage. Bei einer ordnungsgemäßen Unfallaufnahme durch die Polizei sollte das Versicherungskennzeichen mit ins Protokoll gelangt sein. Wie bei mir, als ich in einem Kreisverkehr unverschuldet auf die Hörner genommen wurde.

Einen Teil der Darstellungen von @Trekker kann ich aus Erfahrungen in der Familie bestätigen. Meine Schwester ist vor der Jahrtausendwende mal innerorts unbedacht auf den gemeinsamen Rad- und Fußweg vor der Haustür getreten, worauf ein Mofafahrer stürzte und einen komplizierten Bruch rund um ein Handgelenk erlitt. Der Mofafahrer hat eine Schmerzensgeld-Forderung von gut 10.000DM gestellt, die aber ohne jede weitere Erörterung über irgendwelche Schuld-Anteile vom Tisch war, als der Privathaftpflicht meiner Eltern bekannt wurde, dass der Unfallgegner mit einem Mofa auf dem Radweg gefahren war.

Anders wäre es gewesen, falls meine Schwester vom Mofafahrer verletzt worden wäre. Dann hätte die Kfz-Haftpflicht des Mofa-Fahrers eintreten müssen und sich ggf. beim Mofa-Fahrer schadlos halten müssen. Aber der mögliche Regress beim Versicherungsnehmer ist teils deutlich gedeckelt, z.B. werden für das Fahren von getunten Mofas im Netz maximal 5000€ gehandelt. Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen ist auch mehr möglich. Will man es genau wissen, muss man einen Anwalt mit Erfahrung im Versicherungsrecht fragen.

Am Rande:
Für eine nachhaltige Verkehrswende sind viele Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen erforderlich. Es ist notwendig, viele Dinge aktiv an die Politik heranzutragen. Es müssen viele Bretter gebohrt werden, angefangen mit der Erlaubnis, dass man in sämtlichen Bundesländern S-Pedelecs im Nahverkehr mitnehmen darf, nicht nur in Niedersachsen.

Nicht nur die Tübinger Lokalpolitik sollte sich darum bemühen, S-Pedelecs auf Radwegen zuzulassen, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Im Tübinger Modellversuch gibt es ja ein unter das Radwege-Schild (Zeichen 237) montiertes Zusatzschild "S-Pedelec frei". Ereignet sich dort ein Unfall, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung etwaige Forderungen vermutlich nicht von vornherein abbügeln.
 
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