Ich konnte meine Versicherung(HUK) bisher nicht überzeugen auch nur mal nachzufragen ob der Unfallhergang wirklich so war wie vom Unfallgegner beschrieben. Die haben die letzten beiden Unfälle( auf der Strasse mit Autos) anstandslos bezahlt.
Auf der Straße ist "S" oder "nicht S" für die beteiligten Versicherungen ja auch keine grundlegende Frage. Bei einer ordnungsgemäßen Unfallaufnahme durch die Polizei sollte das Versicherungskennzeichen mit ins Protokoll gelangt sein. Wie bei mir, als ich in einem Kreisverkehr unverschuldet auf die Hörner genommen wurde.
Einen Teil der Darstellungen von
@Trekker kann ich aus Erfahrungen in der Familie bestätigen. Meine Schwester ist vor der Jahrtausendwende mal innerorts unbedacht auf den gemeinsamen Rad- und Fußweg vor der Haustür getreten, worauf ein Mofafahrer stürzte und einen komplizierten Bruch rund um ein Handgelenk erlitt. Der Mofafahrer hat eine Schmerzensgeld-Forderung von gut 10.000DM gestellt, die aber
ohne jede weitere Erörterung über irgendwelche Schuld-Anteile vom Tisch war, als der Privathaftpflicht meiner Eltern bekannt wurde, dass der Unfallgegner mit einem Mofa auf dem Radweg gefahren war.
Anders wäre es gewesen, falls meine Schwester vom Mofafahrer verletzt worden wäre. Dann hätte die Kfz-Haftpflicht des Mofa-Fahrers eintreten müssen und sich ggf. beim Mofa-Fahrer schadlos halten müssen. Aber der mögliche Regress beim Versicherungsnehmer ist teils deutlich gedeckelt, z.B. werden für das Fahren von getunten Mofas im Netz maximal 5000€ gehandelt. Bei mehreren
Obliegenheitsverletzungen ist auch
mehr möglich. Will man es genau wissen, muss man einen Anwalt mit Erfahrung im Versicherungsrecht fragen.
Am Rande:
Für eine nachhaltige Verkehrswende sind viele Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen erforderlich. Es ist notwendig, viele Dinge aktiv an die Politik heranzutragen. Es müssen viele Bretter gebohrt werden, angefangen mit der Erlaubnis, dass man in sämtlichen Bundesländern S-Pedelecs im Nahverkehr mitnehmen darf,
nicht nur in Niedersachsen.
Nicht nur die Tübinger Lokalpolitik sollte sich darum bemühen, S-Pedelecs auf Radwegen zuzulassen, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Im Tübinger Modellversuch
gibt es ja ein unter das Radwege-Schild (Zeichen 237) montiertes Zusatzschild "S-Pedelec frei". Ereignet sich dort ein Unfall, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung etwaige Forderungen vermutlich nicht von vornherein abbügeln.