Das war ja anfangs schon die Vorgehensweise und Grundgedanke weshalb man die S-Pedelecs als L1e-A eingestuft hat.
Der Grundgedanke bestand nie.
Pedelecs wurden vom Verkehrsministerium immer als Kleinkraftrad mit 45km/h angesehen.
(In den alten Regeln gab es gar kein L1E-A)
EUR-Lex - 32002L0024 - DE
Nur weil bei der Prüfung der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit das mittreten nicht vorgesehen war. War die Zulassung als Leichtmofa zulässig.
Deshalb hat das Verkehrsministerium interpretiert daß die bbh bei S-Pedelec anders zu sehen ist.
S-Pedelecs: Wenn das Fahrrad zum Fahrzeug wird - Die-Stadtredaktion Heidelberg
Was natürlich Schwachsinn ist, da offiziell als Leichtmofa zugelassene Fahrzeuge nicht auf einmal zu Kleinkrafträder werden können.
Deshalb hat man schon 2013 die neuen EU- Regelung mit L1E-A und L1E-B verabschiedet. Rechtlich gültig wurden die in Deutschland aber erst am 1.1.2016.
Und seitdem sind alle S-Pedelec L1E-B.
EUR-Lex - 32013R0168 - EN - EUR-Lex
Und L1-A darf maximal 25km/h und Außerorts den Radweg benutzen. Innerorts nur mit Zusatzschild. "E-Bike frei".
Die Nutzung von Radwegen durch S-Pedelec muß man differenziert betrachten.
Außerorts in vielen Fällen vollkommen problemlos möglich.
Und auf Radrouten die durch Wälder und Feldwege führen. Sehe ich auch keine große Problematik.
Innerorts sehe ich dies komplett anders.
In Niederländischen Großstädten besteht seit Jahren auf Radwegen die Problematik zwischen Radverkehr und bromfiets (Offiziell auf 25km/h gedrosselte Roller, die ab Werk aber eher 35km/h fahren und oft noch schneller gemacht werden)
Seitdem die Städte diese auf die Straße verbannen dürfen.
Geht die gleiche Diskussion mit getunten E-Bikes von vorne los.
Wobei dies auf Grund der breiten Radwege und der nicht vorhandenen Fußgängern auf Radwegen in den Niederlanden deutlich unkritischer ist wie auf unseren meist nicht Mal den Vorschriften entsprechenden deutschen Radwegen.