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Boerni556
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- E45 seit 04/2012, Stromer St3 AE seit 07/19
Der Glossar des Kraftfahrtbundesamts liefert zum Thema L1e folgendes:
"L-Fahrzeug
EG-Fahrzeugklasse: Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Rahmenrichtlinie 2002/24/EG (siehe auch Kraftrad).
Im Einzelnen sind das:
Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen
L1e, L2e (Kleinkraftrad)
-Klasse L1e (2-rädrig, bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
-Klasse L1e (Mofa, bis 25 km/h)
-Klasse L1e (Leichtmofa, bis 30 cm³, bis 0,5 kW und bis 20 km/h)"
D.h. es gibt drei verschiedene deutsche Unterkategorien der europäischen Vorgabe, die unter L1e laufen. Der Begriff "Leichtmofa" ist in § 1 der immer noch gültigen LeichtmofaausnahmeVO definiert.
"L-Fahrzeug
EG-Fahrzeugklasse: Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Rahmenrichtlinie 2002/24/EG (siehe auch Kraftrad).
Im Einzelnen sind das:
Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen
L1e, L2e (Kleinkraftrad)
-Klasse L1e (2-rädrig, bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
-Klasse L1e (Mofa, bis 25 km/h)
-Klasse L1e (Leichtmofa, bis 30 cm³, bis 0,5 kW und bis 20 km/h)"
D.h. es gibt drei verschiedene deutsche Unterkategorien der europäischen Vorgabe, die unter L1e laufen. Der Begriff "Leichtmofa" ist in § 1 der immer noch gültigen LeichtmofaausnahmeVO definiert.
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