
yardonn
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[Manfred: Zu Rechtsfragen hinsichtlich Teile-Tausch am S-Pedelec gibt es das gesonderte Thema:
https://www.pedelecforum.de/forum/index.php?threads/teile-austauschen-bei-s-pedelecs-gesetzliche-zulässigkeit-bei-ungleichem-modelltyp.28867/page-20 ]
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yardonn:
Zunächst das mir bekannte:
S-Pedelecs dürfen eigentlich nicht auf reine Radwege
Gibt es da nicht eine entsprechende Regelung zu Mofas, die man ja auch (theoretisch) nur mit Pedalen bewegen kann?
Natürlich sollte das legal sein, aber ich würde doch gerne genau die entprechenden Paragraphen wissen....
https://www.pedelecforum.de/forum/index.php?threads/teile-austauschen-bei-s-pedelecs-gesetzliche-zulässigkeit-bei-ungleichem-modelltyp.28867/page-20 ]
In diesem Thread bitte ausschließlich über die deutsche Rechtslage diskutieren, für die anderen Länder gibt es gesonderte Threads:
Schweiz:
https://www.pedelecforum.de/forum/i...pedelec-rechtslage-rechtsfragen-schweiz.4495/
Österreich:
https://www.pedelecforum.de/forum/i...lec-rechtslage-rechtsfragen-Österreich.57605/
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yardonn:
Zunächst das mir bekannte:
S-Pedelecs dürfen eigentlich nicht auf reine Radwege
Was ist aber, wenn man die Motorunterstüzung ausschaltet? Darf man dann völlig legal einen Radweg benutzen?Auf Fahrradwegen darf das Swizzbee nur gefahren werden, wenn ein Schild ausdrücklich auf die Erlaubnis von motorisierten Fahrzeugen hinweist.
Gibt es da nicht eine entsprechende Regelung zu Mofas, die man ja auch (theoretisch) nur mit Pedalen bewegen kann?
Natürlich sollte das legal sein, aber ich würde doch gerne genau die entprechenden Paragraphen wissen....
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