S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen

Diskutiere S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; [Manfred: Zu Rechtsfragen hinsichtlich Teile-Tausch am S-Pedelec gibt es das gesonderte Thema...
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #1
yardonn

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[Manfred: Zu Rechtsfragen hinsichtlich Teile-Tausch am S-Pedelec gibt es das gesonderte Thema:
https://www.pedelecforum.de/forum/index.php?threads/teile-austauschen-bei-s-pedelecs-gesetzliche-zulässigkeit-bei-ungleichem-modelltyp.28867/page-20 ]


In diesem Thread bitte ausschließlich über die deutsche Rechtslage diskutieren, für die anderen Länder gibt es gesonderte Threads:

Schweiz:
https://www.pedelecforum.de/forum/i...pedelec-rechtslage-rechtsfragen-schweiz.4495/

Österreich:
https://www.pedelecforum.de/forum/i...lec-rechtslage-rechtsfragen-Österreich.57605/

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yardonn:

Zunächst das mir bekannte:
S-Pedelecs dürfen eigentlich nicht auf reine Radwege
Auf Fahrradwegen darf das Swizzbee nur gefahren werden, wenn ein Schild ausdrücklich auf die Erlaubnis von motorisierten Fahrzeugen hinweist.
Was ist aber, wenn man die Motorunterstüzung ausschaltet? Darf man dann völlig legal einen Radweg benutzen?
Gibt es da nicht eine entsprechende Regelung zu Mofas, die man ja auch (theoretisch) nur mit Pedalen bewegen kann?

Natürlich sollte das legal sein, aber ich würde doch gerne genau die entprechenden Paragraphen wissen....
 
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  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #2
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AW: Rechtliche Frage: S-Pedelec's auf Radwegen

"Mofas, die durch Treten vorwärts bewegt werden, müssen den Radweg benutzen." Steht in der StVO. Von "ausschließlich Treten" steht da nix, aber immerhin steht "müssen" drin.

[Nachtrag: Die frühere Erlaubnis zur Radwegbenutzung mit Mofas, die allein durch Treten fortbewegt werden, ist zum 01.09.2009 aus der StVO gestrichen worden. Seit dem Wegfall der Ausnahme für Leichtmofas und Mofas, die durch Treten fortbewegt werden, sind von dem Radwege-Fahrverbot für Kraftfahrzeuge S-Pedelecs oder E-Bikes auch im reinen Pedalbetrieb betroffen. Denn ein Kraftfahrzeug verliert diese Eigenschaft nicht dadurch, dass der Motor ausfällt oder ausgeschaltet wird.]
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #3
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didi28

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AW: Rechtliche Frage: S-Pedelec's auf Radwegen

Natürlich sollte das legal sein, aber ich würde doch gerne genau die entprechenden Paragraphen wissen....

Dein Rechtsgefühl täuscht Dich nicht ! Es muss einem Mofafahrer, dessen Motor defekt oder ausgeschaltet ist, erlaubt sein (er muss es sogar), auf dem Fahrradweg zu pedalieren (auch innerorts und ohne erlaubendes Zusatzschild), da es keinen Grund gibt, warum er in diesem Betriebszustand anders behandelt werden sollte als ein Fahrradfahrer. Übrigens dürfen (nicht müssen) Mofas im Motorbetrieb außerhalb geschlossener Ortschaften jetzt auch ohne Zusatzschild (war früher mal anders) auf Radwegen fahren !

Ist alles in §2 Abs. 4 StVO geregelt:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

Auszug hieraus:

"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."

Wenn man den Motor beim Pedelec ausschaltet, hat man die gleiche tatsächliche Situtuation wie bei einem Mofa, so dass ich davon ausgehe, dass man dann auch mit einem S-Pedelec mit ausgeschaltetem Motor auf dem Radweg fahren darf.

Ob die Rechtslage bei einem Mofa aber im Übrigen auf S-Pedelecs angewendet werden kann, habe ich erhebliche Zweifel. Ein Mofa ist kein S-Pedelec, es darf nur 25 km/h fahren, während ein S-Pedelec bis 45 km/h unterstützt.

Ich bin deswegen der Ansicht, dass S-Pedelecs generell nicht auf Radwegen fahren dürfen, weil sie etwas völlig anderes als Mofas sind, da sie bis 45 km/h Motorunterstützung erhalten. S-Pedelecs kennt die StVO bisher nicht. Sie ähneln aber bei eingeschalteten Motor eher einem Moped (fährt auch 45 km/h) als einem Mofa, also sind die Mopedregeln eher anwendbar. Mopeds dürfen aber nie auf Radwegen fahren.

Mit einem Fahrrad darf man zwar auf dem Radweg schneller als 25 km/h fahren. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen verabschiedet wurden, als es S-Pedelecs noch nicht gab. Und mit normalen Fahrrädern können nur relativ wenige Radler mehr als 25 km/h auf Dauer fahren. Diese tatsächliche Situation war mit der Grund für die derzeitige Rechtslage, insbesondere das Absehen von einem gesonderten (innerörtlichen) Tempolimit auf Radwegen.

Und mit einem S-Pedelec bewegt man sich in einem Geschwindigkeitsbereich, der einem Radweg nicht angepasst ist. Auf die Einsicht der S-Pedelec Fahrer braucht man da nicht hoffen ...

Das ist wohl mit ein Grund, warum das Kraftfahrtbundesamt nun keine S-Pedelecs mit mehr als 250W Nenndauerleistung zulässt: Mit 500 oder gar 1000W bewegt man sich i.d.R.dauerhaft im Bereich von 45 km/h. Mit 250W fällt das schon schwerer, aber man ist immer noch deutlich schneller als der durchschnittliche Radfahrer oder Mofafahrer unterwegs. Deswegen haben meiner Ansicht nach S-Pedelecs auf Radwegen nichts zu suchen, weshalb eine erweiternde Auslegung der derzeitigen Rechtslage ausscheidet. Urteile zu diesem Thema gibt es aber meines Wissens noch nicht.
 
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  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #4
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AW: Rechtliche Frage: S-Pedelec's auf Radwegen

Die Heinzmann-Betriebsanleitung definiert für mein Fahrzeug ein "E-Mofa-Speed". Ist glaubte schon, dass das "noch" als Mofa gemeint ist.

Die Radwegqualität stellt innerorts zumeist sowieso eine "natürliche" Geschwindigkeitsbegrenzung dar.
Außerorts einen sehr guten Radweg nicht zu nutzen und ständig von sehr viel schnelleren Fahrzeugen überholt zu werden, finde ich nicht wirklich sicherer.
Bereits in der Stadt wird man auf der Fahrbahn (gerade so) nur so lange akzeptiert, wie man mit dem allgemeinen Verkehr halbwegs mithalten kann (also nahezu 45 km/h, das trainiert ordentlich, da Eigenleistung unbedingt erforderlich). Aber wehe, die rote Überlastanzeige geht mal an und es kommt kein "Gas". Dann ist schnell die "Flucht" auf dem Radweg als "Mofa im Tretbetrieb" zu empfehlen.

Die Mofaregelung würde schon passen, wenn die Radwegnutzung sich innerorts einfach an der Geschwindigkeit orientiert, und nicht am Pedalieren oder der Motornutzung. Wer nur mal unverschwitzt ankommen möchte, ist bei 20 km/h auch mit Motor auf dem Radweg nicht so falsch.

Der Betrachtung/Einstufung als Moped - ohne Radwegnutzung - hätte aber auch etwas für sich.
Immerhin würde dann die Leistungsbeschränkung (500W oder sonst was) irrelevant, nur die Geschwindigkeit spielte noch eine Rolle (bis 45 kmh, ohne Pedalieren versteht sich). Eigenleistung nicht ausgeschlossen, sondern erwünscht. Mit der Helmpflicht könnte man sich arrangieren (eventuell ginge ein Airflow Jethelm).
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #5
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ElDuderino

Hallo Leute!
Ich suche schon ne ganze Weile hier im Forum und bei Google, konnte aber bisher höchstens vage Antworten auf meine Fragen zu den rechtlichen Aspekten von S-Pedelecs (z.B. Flyer S oder Izip Express) finden. Es wäre super, wenn mir jemand bei der Beseitigung meiner Unklarheiten sein könne:

- Gilt die Radwegebenutzungspflicht in Deutschland auch für S-Pedelecs? (Oder gibt es gar ein Radwegverbot?)

- Gibt es eine Helmpflicht und bedeutet dies, dass man einen Motrorradhelm tragen muss, oder reicht ein normaler Fahrradhelm?

- Kann man legal und mit Straßenzulassung ein schnelles Pedelec mit >40km/h selber bauen?

Beste Grüße!
Julian
 
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  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #6
Reinhard

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AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Hallo Julian,

ich denke, hier steht alles wissenswerte dazu: Klick!
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #7
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flyer-center

AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Hi Julian,

die Rechtslage für schnelle Pedelecs ist bisher nur für die FLYER aus der Schweiz geklärt. Folgende Gründe sind die "Stolpersteine" die bisher noch kein anderer Fabrikant überwunden hat:
- keine generelle TÜV-Zulassung, diese wird nur in Einzelabnahme vom TÜV vergeben ( bei FLYER bedeutet das, alle 2-3 Wochen kommt ein TÜVler zur Abnahme in die Schweiz) -> die entsprechende Fahrzeugklasse muss erst geschaffen werden, bis dahin nur Einzelabnahme

Die Zulassung wird nur erteilt:
- wenn der Rahmen die notwendigen Voraussetzungen hat und geprüft ist
- ein Fahren nur über Gashebel oder Drehgriff bis 20 km/h möglich ist ( sonst keine Zulassung als Kleinkraftrad )
- die Bremsleistung entsprechend angepasst wurde, um die hohe Leistung und Geschwindigkeit zu zügeln

Mit diesen Voraussetzungen und der Überwindung der bürokratischen Hürden, erhält man das begehrte TÜV-Zertifikat, um das Gefährt legal betreiben und versichern zu können.

Für zugelassene Pedelecs der schnellen Kategorie gilt für den Betrieb:
- keine Helmpflicht ( UNBEDINGT Fahrrdahelm tragen, man wird ständig von anderen im Speed unterschätzt)
- MoFa Führerschein bzw. KFZ / Mindestalter 14 Jahre
- ausserorts: Radwegbenutzung erlaubt bei aktivem Motor
- innerorts: Strassenbenutzung bei aktivem Motor / Radwegnutzung nur bei abgestelltem Motor gestattet

Das sind die legalen Bestimmungen für den Betrieb eine schnellen Pedelecs, nur ist dies z.Zt. nur mit einem FLYER-Bike möglich. Alle anderen am Markt angebotenen Varianten, die nicht auf 25 km/h begrenzt sind, bewegen sich sehr hart am Rande des Legalen, um nicht zu sagen völlig illegal. Ist alles kein Problem, solange nichts passiert, nur bei einem Unfall o.ä. bedeutet es "Fahren ohne Betriebserlaubnis" und kann ganz böse Folgen nach sich ziehen.
Wichtig: Diese Bestimmungen gelten für die BRD in der Schweiz sieht das schon wieder ganz anders aus.
 
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  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #8
Reinhard

Reinhard

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AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Hallo,

was aus Deinem Text nicht so hervorgeht: haben die Flyer nun eine Einzelabnahme oder eine generelle Typgenehmigung?

[...] erhält man das begehrte TÜV-Zertifikat [...]

Es gibt höchstens ein TÜV-Gutachten, eine Betriebserlaubnis bzw. eine Typgenehmigung (Fahrzeugserie) vom Kraftfahrtbundesamt.

Das sind die legalen Bestimmungen für den Betrieb eine schnellen Pedelecs, nur ist dies z.Zt. nur mit einem FLYER-Bike möglich. Alle anderen am Markt angebotenen Varianten, die nicht auf 25 km/h begrenzt sind, bewegen sich sehr hart am Rande des Legalen, um nicht zu sagen völlig illegal.

Häng Dich da mal nicht so weit aus dem Fenster ... Die Anbieter schneller Pedelecs haben zwar in den wenigsten Fällen eine Typgenehmigung, aber sehr wohl eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad geringer Leistung, was halt eine Einzelabnahme bedeutet.
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #9
F

flyer-center

AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Moin Reinhard,

sollte nicht so klingen als wollte ich die Schnellerfahrer für illegal erklären, allerdings sollte man sich stets vernüftig absichern, was die Zulassung angeht - ob nun ein Flyer, schnelles BionX oder anderes System.

Flyer hat die Typgenehmigung.
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #10
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didi28

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AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Flyer hat die Typgenehmigung.

Warum kommt dann alle 2-3 Wochen ein TÜVler zur Abnahme in die Schweiz ?
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #11
F

flyer-center

AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Das wüsste ich auch gerne :)
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #12
yardonn

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Hallo,
Die Anbieter schneller Pedelecs haben zwar in den wenigsten Fällen eine Typgenehmigung, aber sehr wohl eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad geringer Leistung, was halt eine Einzelabnahme bedeutet.

Damit hat Mr. Flyer natürlich recht.
Eigentlich bauen Firmen wie Akkurad garkeine schnellen Pedelec's sondern Kleinkrafträder.
Das hat den Nachteil, das man härtere Tüv-Kriterien (z.B. in der Beleuchtung keine Fahrradkomponenten) erfüllen muss.
Nachher hat man dann aber auch ein "vollwertigens"Motorfahrzeug, mit allen vor und Nachteilen (keine Radwegebenutzungspflicht, Helmpflicht bei Zweirädern...)
Es hat aber auch den Vorteil, das man sich in einem Rechtlich viel gesicherteren Raum unterwegs ist.
Die Zulassung von S-Pedelecs beruht ja im Grunde auf Gesetzteslücken und Sonderregelungen.
Alleine schon die Radwegebenutzung wird mal so und mal so beantwortet...
Und auch heute wird die Zulassung von neuen S-Pedelecs mal genemigt und mal abgelehnt....
Sollten sich unsere lieben Politiker dieses Themas mal annehmen (was natürlich noch sehr lange dauern kann), kann keiner sicher sein, wie die gesetzlichen Regelungen für S-Pedelecs danach aussehen, bzw ob es diese Klasse danach überhaupt noch gibt.
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #13
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didi28

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AW: S-Pedelecs: Radwegebenutzungspflicht und andere rechtliche Fragen

Es gibt in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) keine S-Pedelecs, sie werden alle ähnlich wie ein kleinkraftrad behandelt.

Akkurad hat auch keine genaue Kleinkraftradzulassung für seine Fahrzeuge. Sie ist wie bei dem S-Pedelec nur kleinkraftradähnlich. Schließlich muss man z.B. keinen Mopedhelm tragen ...

Also nutzen auch Firmen wie akkurad die gleichen Gesetzeslücken wie beim S-Pedelec. Es ist die gleiche Art der Zulassung. Beim S-Pedelec hat man diese neue Fahrzeugklasse naheliegenderweise nicht Pedelec-Kleinkraftrad(ähnlich) genannt, sondern sinnigerweise S-Pedelec.
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #14
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wimalopaan

Hallo zusammen,

ist es rechtlich einwandfrei, einen Umschalter zu haben, der zwischen den Betriebsmodi

Pedelec (<250W,<25km/h)

und

S-Pedelec(<1kW, <45km/h)

umschaltet?

Ich meine hiermit einen Schalter, der bspw. am Lenker montiert ist. Dann könnte man im Bereich ausserhalb der StVO umschalten bzw. wieder zurückschalten.

Gruß
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #15
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AW: Umschalten zwischen Pedelec und S-Pedelec

Das wurde hier sch gefühlte 50mal diskutiert.
Gut fand ich den Vorschlag mit dem Schlüssel-Not-Aus Schalter, Schlüssel natürlich zu Hause.
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #17
yardonn

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AW: Umschalten zwischen Pedelec und S-Pedelec

Rechtlich gesehen ist jede Schnelle Lösung (Schalter...) nicht haltbar.
Wie willst du nach eine Unfall beweisen, das zum Zeitpunkt des Unfalls nicht der illegale Modus aktiv war?

Machbar dagegen wäre es, 2 Controller zu haben, und jeweils nur einen eingebaut zu haben. Sollange der legale Sauber angeschlossen ist, und der Illegale auf der Straße in deinem Rucksack ist, dürfte es auch bei Sicherstellung des Fahrzeuges keine Probleme geben. Ganz klevere Werden jetzt auf die Idee kommen, den Illegalen Controller an ein paar Schnellverschlüsse zu machen und ihn nach einem Zwischenfall schnell ab zu ziehen. Dennen sollte aber klar sein, das ein Sachverständiger so eine Vorrichtung leicht durchschaut, und man dann wieder in die Beweisnot kommt, das kein illegaler Controller angeschlossen war...
Sie Sache mit dem Schlüsselschalter ist damit auch völlig sinnfrei, jeder Richter wird annehmen, das ihr den Schlüssel schnell abgezogen habt ...
Das gibt alles nur Ärger...
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #18
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maxandig

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AW: Umschalten zwischen Pedelec und S-Pedelec

Rechtlich gesehen ist jede Schnelle Lösung (Schalter...) nicht haltbar.
Damit stellst du dich m. E. auf den Standpunkt, daß alle Pedelecs mit Controller, bei denen per Steckbrücke oder Kabelschwanz mit Stecker eine "Umschaltung" möglich ist, von vorn herein illegal wären, denn die Kabeltrennung ist mit einem schnellen Handgriff jederzeit beliebig oft zu bewerkstelligen.

Sie Sache mit dem Schlüsselschalter ist damit auch völlig sinnfrei, jeder Richter wird annehmen, das ihr den Schlüssel schnell abgezogen habt ...
Das gibt alles nur Ärger...

Es ist für mich die Frage, wer wem etwas zu beweisen hat - im Falle des Falles. Ich kenne auch nicht jeden Richter und was der annehmen wird. ;)

Gruß
Max
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #19
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AW: Umschalten zwischen Pedelec und S-Pedelec

Damit stellst du dich m. E. auf den Standpunkt, daß alle Pedelecs mit Controller, bei denen per Steckbrücke oder Kabelschwanz mit Stecker eine "Umschaltung" möglich ist, von vorn herein illegal wären, denn die Kabeltrennung ist mit einem schnellen Handgriff jederzeit beliebig oft zu bewerkstelligen.

Je leichter ein Regler zu manipulieren ist, desto mehr spricht schon ein Anscheinsverdacht dafür, dass auch manipuliert wurde. Dazu kommen die weiteren Umstände. Hatte der Fahrer z.B. noch genug Zeit vor der Kontrolle oder nach dem Unfall zu manipulieren, gibt es Zeugen, die diesbezüglich was gesehen haben, etc.
 
  • S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen Beitrag #20
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maxandig

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AW: Umschalten zwischen Pedelec und S-Pedelec

Je leichter ein Regler zu manipulieren ist, desto mehr spricht schon ein Anscheinsverdacht dafür, dass auch manipuliert wurde.
So weit gehe ich da im Prinzip mit, keine Frage.

Da es aber keine Bauvorschriften im eigentlichen Sinn für Selbstbau-Pedelecs gibt, kommt es für mich auf den konkreten Einzelfall an, wenn also z. B. die Drossel leicht zugänglich ist.

Bei industriell gefertigten Serien-Pedelecs kann man Änderungen/Manipulationen des Serienstandes als Anhaltspunkt annehmen. Das wird bei Serienfehlern (einmal kurz rückwärtstreten = Freischaltung) aber auch kritisch, denn dem Benutzer wird so ein Fehler kaum anzulasten oder die Kenntnis desselben zu unterstellen sein.

Gruß
Max
 
Thema:

S-Pedelec Rechtslage / Rechtsfragen

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