S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren)

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Seemann

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Es ging kurz genau um die Thematik des Fahrens eines SPedelecs plus Anhänger mit Kind/Kinder auf der Straße oder Radweg.
Es geht hier im Thread um die Veränderung der restriktiven Vorschriften gegenüber S-Pedelecs.
Dabei kam auch das quasi-Verbot von (Kinder-) Anhängern an S-Pedelecs zur Sprache.

Es wäre mit Sicherheit ein kleiner Vorteil, wenn S-Pedelecs Kinderanhänger ziehen dürfen.
Klassischer Fall: Papa/Mama nehmen die Kinder bis zur KITA mit, und fahren dann weiter auf die Arbeit.
Vorteil: Fahrzeug muss nicht gewechselt werden, flexibeles Bringen und Abholen wäre einfacher möglich.

Da würde NIEMAND seine Kinder mit 38-45 km/h bis zu KITA ziehen, sondern (genau wie mit dem Pedelec) < 25 km/h fahren.

Daher wäre eine Anhängerzulassung für ein S-Pedelec eine Verbesserung der IST-Situation.

Möglich wäre ja auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h bei Fahrten mit Anhänger.
(Gibt es beim Auto ja auch 80 bzw. 100 km/h)

Und natürlich muss man leider auch an wirklich jeder Ausfahrt und jeder Kreuzung, Abbiegung mit allem möglichen Ungemach rechnen.
Absolut. Und genau deshalb vermeide ich Hochbordradwege mit zig Ausfahrten sowohl mit dem Pedelec, als auch mit dem S-Pedelec,
da man sonst mit beiden Fahrzeugen nicht vorwärts kommt.

Für mich sind solche Radwege auch mit dem Pedelec (durch sehr viele Ausfahrten) unbenutzbar.
Für unbenutzbare Radwege gilt keine Benutzungspflicht, diese ist hier in Köln sowieso für die meisten Hochbordradwege aufgehoben.

Über diese Radwege braucht man in Punkto S-Pedelec aber gar nicht zu diskutieren.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.462
Andre5

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Aber da einige SPedelecs mit Anhänger ( bis 75 Kg) ihre 45 Km/h max. eben nicht schaffen, sondern nur 38,4 oder so, halte ich das für ziemlich mutig so auf der Straße , gerade mit Kindern . Also Meine hätten sich sicher geweigert auf der Straße mitzufahren👎
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.463
jm1374

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Die Kinder in dem Alter bekommen von der Gefahr auf der Strasse fast nichts mit. Denen wird es auf der Strasse eventuell sogar besser gefallen weil der Fahrbahnbelag besser ist und so die Fahrt ruhiger. Und nochmal, niemand mit Verstand wird mit Anhänger am S-Pedelec schnell fahren.
Beim Auto wird doch auch die Geschwindigkeitsreduktion im Anhängerbetrieb vorausgesetzt. Es wäre ein leichtes diese Regelung auf S-Pedelec zu übertragen.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.464
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Gast21999

Die "üblichen Bordsteinradwege" will kaum ein S-Pedelec Fahrer freiwillig nutzen. Das wäre ja auch völliger Unsinn.
Mir geht es da auch eher um den im Bau befindlichen RS1 und dessen Anbindungsstrecken. Alle fernab von Bordsteinradwegen.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.465
Seemann

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Aber da einige SPedelecs mit Anhänger ( bis 75 Kg) ihre 45 Km/h max. eben nicht schaffen, sondern nur 38,4 oder so, halte ich das für ziemlich mutig so auf der Straße , gerade mit Kindern
Dann darfst du (auch mit einem Pedelec) eigentlich gar nicht auf der Straße fahren.

Wir sind mit den Kindern im Anhänger immer auf der Straße gefahren, damals (1997-2006) noch ohne Pedelec, eher mit 15 km/h als mit 25 km/h.
Meistens fährt man sowieso nur im Nahbereich im Veedel (kölsch für "Stadviertel") und dann auf verkehrsberuhigten 30 km/h Straßen.

Auch damals schon haben die Autofahrer in der Regel bei Kinderfahrradanhängern einen Bogen gemacht und i.d.R. vorsichtig überholt.
Das sehe ich (außer auf vielbefahrenen Hauptstraßen) eigentlich als sehr problemlos an.

Klar mit dem Sicherheitsbedürfnis mancher heutiger Eltern (Kinder werden mit dem 2,5 to Volvo SUV zur Schule gefahren)
ist das natürlich unvereinbar.

Mit dem Verkehr mitschwimmen muss man sich bei Kinderanhängern aber von Anfang an abschminken, das ist aber wie gesagt auch nicht erforderlich.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.466
Seemann

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Mir geht es da auch eher um den im Bau befindlichen RS1 und dessen Anbindungsstrecken. Alle fernab von Bordsteinradwegen.
Das ist natürlich der größte Witz des Jahrhunderts, dass auf einem Radschnellweg (RS) keine S-Pedelecs fahren dürfen.
Und dann mit der Begründung, dass dort kleine Kinder mit Bobbycars fahren könnten.

Ein Radschnellweg sollte mind. 2 Geschwindigkeiten (in eine Richtung) nebeneinander aushalten können.

Dort haben Kinder, die noch nicht die (langsame) Spur halten können nichts zu suchen.
Die können (und dürfen) auch auf Gehwegen fahren.
Gehwege müssen vom Radschnellweg baulich getrennt werden.

Natürlich muss man dort auch (mit dem S-Pedelec) rücksichtsvoll und angepasst fahren.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.467
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Wer aber unbedingt mit seinem Kind im Anhänger, auf der Straße mit dem SPedelec und satten 38,4 Km/h meint, sicher zu sein.
Und diese Polemik und Strohmänner und deine anekdotischen Beweise sind u. a der Grund, warum ich mit dir nicht diese Diskussion fortsetzen werde. Allzeit unfallfreie Fahrt auf allen Wegen!
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.468
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Das ist natürlich der größte Witz des Jahrhunderts, dass auf einem Radschnellweg (RS) keine S-Pedelecs fahren dürfen.
Und dann mit der Begründung, dass dort kleine Kinder mit Bobbycars fahren könnten.

Ein Radschnellweg sollte mind. 2 Geschwindigkeiten (in eine Richtung) nebeneinander aushalten können.

Dort haben Kinder, die noch nicht die (langsame) Spur halten können nichts zu suchen.
Die können (und dürfen) auch auf Gehwegen fahren.
Gehwege müssen vom Radschnellweg baulich getrennt werden.

Natürlich muss man dort auch (mit dem S-Pedelec) rücksichtsvoll und angepasst fahren.
Im Grunde gibt es das ja längst. Es muss nur noch der Ist-Zustand legalisiert werden. Ist wie mit dem Cannabis. Kann man finden wie man will. Aber es wird jetzt eben erlaubt.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.469
Andre5

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Und diese Polemik und Strohmänner und deine anekdotischen Beweise sind u. a der Grund, warum ich mit dir nicht diese Diskussion fortsetzen werde. Allzeit unfallfreie Fahrt auf allen Wegen!
Ok. Deine Beiträge sind ausnahmslos so gut, dass ich das ohne Groll respektieren kann und mich zurück halte.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.470
planschi

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Ja, genau darum will man mitunter auch nicht auf der Fahrbahn fahren (zur "Straße" gehört auch der Radweg, drum ist Deine Formulierung irgendwie komisch).
Wenn ich mit einem S-Pedelec fahre, wo fahre ich dann? Auf der Straße oder auf einem Radweg oder auf einem gemeinsamen Geh/Radweg?

Natürlich gehört zur Straße auch ein Radweg, wenn er da aufgemalt ist. Problem ist nur, wie ich es sehe, dass ich mit einem S-Pedelec nicht auf dem Radweg fahren darf.
Aber selbst wenn ich mich über die Gesetzeslage hinwegsetze, gibt es nicht überall Radwege und mit einem Anhänger kann man nicht auf jedem Weg fahren, der so ausgeschildert ist. Wobei ich immer als "Radwege" die mit Zeichen 240, 241 ansehe (auch, wenn das nicht ganz korrekt ist), weil diese Beschilderungen hier innerorts weit häufiger sind und sich auch für einen Radfahrer über längere Strecken hinziehen (ja auch Zeichen 240). Nun muss man sehen, wo Zeichen stehen, was das für Wege sind. Ein Bild hatte ich schon mal reingestellt, durch den Hindernissparkour fährt keiner mit dem Anhänger. Viele solcher Wege sind auch zu schmal, da kann man froh sein, wenn man dort ohne Anhänger und anecken entlang fahren kann. Viele dieser Wege sind zu holperig, gleiches Problem nur anders.

Ein anderes Problem ist die Geschwindigkeit und Beschleunigung. Bei einem normalen Fahrrad kein Problem (etwa 6 bis 15km/h). Bei einem Pedelec wird es schon etwas gefährlicher, weil riskante Überholmanöver (unterschätzte Überholstrecke), Geschwindigkeit etwa 10 bis 20km/h, bei zügigem Anfahren, dass man manchmal aufpassen muss, keinem Auto hinten rein zu fahren. Und dann S-Pedelec ...

Liebe Grüße

PS: Im Übrigen (wegen anderen Beiträgen) gelten Gesetze für Zulassungen und im Straßenverkehr immer für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb kann eine Ansichtsweise, was die Benutzung von Geh- und Radwegen, sowie Straßen angeht, in gut ausgebauten Orten ganz anders ausfallen, als in Kleinstadt, bei Kleinkleckersdorf und Umgebung.
 
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planschi

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-Mein Vorschlag, die Autobahnen zu benutzen .
Unfallhäufigkeit für Fahrräder/ Ebike und SPedelec = 0 , laut Statistik🤓
Auf diese Idee bin ich auch schon gekommen, aber nicht, wegen der Statistik. Autos fahren auf Fahrradschutzstreifen, parken auf gemeinsamen Geh-/Radwegen und auf Radwegen auf der Straße. Radfahrer werden auf Schutzstreifen geschnitten und bedrängt. Warum sollen die Radfahrer dan nicht auch auf die Autobahn oder Kraftfahrstraßen? Wird längst Zeit, dass dieses Gebiet erobert wird. Wird ja immer schöner hier, diese Gesellschaftsspalterei -- tsss!

Liebe (und vielleicht auch ironische) Grüße

PS: wann wurden eigentlich diese Zeichen 240 und 241 eingeführt? Kann mich nicht dran erinnern, die als Kind jemals gesehen zu haben. Da fuhren wir immer auf der Straße, wenn älter als 10.

----

Was die S-Pedelcs angeht:

für eBikes gibt es Zusatzschilder, die sollen an den dafür tauglichen Wegen montiert werden. Schon mal wer die Schilder irgendwo gesehen? Ich meine gelesen zuhaben, die würden nur als Zusatzschild für Zeichen 240 oder 241 gelten? 2017 wurde das wohl eingeführt. Ist das mit den "eBike frei"-Zusatzschildern eigentlich zuende gedacht? Wenn nicht, sollte man evtl. daran arbeiten.
 
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Was die S-Pedelcs angeht:


für eBikes gibt es Zusatzschilder, die sollen an den dafür tauglichen Wegen montiert werden. Schon mal wer die Schilder irgendwo gesehen? Ich meine gelesen zuhaben, die würden nur als Zusatzschild für Zeichen 240 oder 241 gelten? 2017 wurde das wohl eingeführt. Ist das mit den "eBike frei"-Zusatzschildern eigentlich zuende gedacht? Wenn nicht, sollte man evtl. daran arbeiten.
Das ist wahrscheinlich wieder nur so ein theoretisches Straßenschild, was kaum Verwendung findet. Wozu auch, wegen den 1% S-Ped, die sich über ganz Deutschland verteilt haben? Da sparen die sich lieber die Schilder oder benutzen das Roller/Mofa frei Schild.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.473
planschi

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Die Kinder in dem Alter bekommen von der Gefahr auf der Strasse fast nichts mit. Denen wird es auf der Strasse eventuell sogar besser gefallen weil der Fahrbahnbelag besser ist und so die Fahrt ruhiger. Und nochmal, niemand mit Verstand wird mit Anhänger am S-Pedelec schnell fahren.
Beim Auto wird doch auch die Geschwindigkeitsreduktion im Anhängerbetrieb vorausgesetzt. Es wäre ein leichtes diese Regelung auf S-Pedelec zu übertragen.
Ändert aber nichts daran, dass Kinder in Anhängern an KFZ nicht erlaubt sind. Wenngleich Anhänger an KFZ schon.
 
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Gast35493

Kinder bis 7 Jahre befördert man ja auch legalerweise im Kindersitz auf dem S-Pedelec:

man benötigt nur zusätzlich einen "besonderen Sitz", siehe § 35a Abs. 9 StVZO:
(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Der "besondere Sitz" kann also auch selbstgebaut sein, von einem irgendwie geprüften Kindersitz ist ja offensichtlich nicht die Rede.
 
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Fraenker

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Ok. Deine Beiträge sind ausnahmslos so gut, dass ich das ohne Groll respektieren kann und mich zurück halte.
Chapeau!
Ist echt schön, dass du diesen Thread mit etwas Satire auflockerst:ROFLMAO:.
 
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Gast35493

Das ist wahrscheinlich wieder nur so ein theoretisches Straßenschild,
Nö, E-Bikes sind nur eben keine S-Pedelecs sondern Bikes die per Gasgriff elektronisch 25km/h fahren.


https://www.stvo2go.de/wichtige-verkehrszeichen-radfahrer/#E‑Bikes_frei

E‑Bikes frei​

Außerorts darfst du mit deinem E-Bike Radwege benutzen (§ 2 Absatz 4 StVO).


Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast. Schaltest du den Motor deines E-Bikes hinzu, darfst du innerorts jedoch keine Radwege benutzen (Huppertz, VD 2017, S. 175-177).

E-Bikes mit eingeschaltetem Motor können mit Zusatzzeichen 1022-13 auf innerörtlichen Radwegen freigegeben werden.
zeichen-240-e-bikes-frei-1.png



S-Pedelecs müssen ganz anders behandelt werden per Zusatzschild:

S-Pedelecs frei​

S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren. Es gibt auch kein Zusatzschild in der StVO, womit Radwege für S-Pedelecs freigegeben werden könnten.

Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind. So geschehen in Baden-Württemberg (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Erlass v. 21.09.2018 – 4-3851.1-00/1446).

In Baden-Württemberg besteht beispielsweise die Möglichkeit Radwege für S-Pedelecs mit dem Zusatzzeichen “S-Pedelecs frei” freizugeben.
s-pedelecs-frei.png

Das Zusatzzeichen “S-Pedelecs frei” kann in Baden-Württemberg nach sorgfältiger Prüfung unter folgende Verkehrszeichen angebracht werden:


  • Radweg (Zeichen 237)
  • Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240)
  • Getrennter Fuß- und Radweg (Zeichen 241)
  • Fahrradstraße (Zeichen 244.1)
  • Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)
  • Verbot für Krafträder (Zeichen 255)
  • Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260)
 
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Tinduck

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Das ist natürlich der größte Witz des Jahrhunderts, dass auf einem Radschnellweg (RS) keine S-Pedelecs fahren dürfen.
Und dann mit der Begründung, dass dort kleine Kinder mit Bobbycars fahren könnten.

Ein Radschnellweg sollte mind. 2 Geschwindigkeiten (in eine Richtung) nebeneinander aushalten können.

Dort haben Kinder, die noch nicht die (langsame) Spur halten können nichts zu suchen.
Die können (und dürfen) auch auf Gehwegen fahren.
Gehwege müssen vom Radschnellweg baulich getrennt werden.

Natürlich muss man dort auch (mit dem S-Pedelec) rücksichtsvoll und angepasst fahren.
Der eigentliche Fehler ist, dass da auch Fußgänger hin dürfen. Wo liegt der Sinn, wenn man Pendler (=eilige Menschen) mit Spaziergängern auf einen Weg zwingt? Der RS1 war mal als Pendlerstrecke gedacht, um Autoverkehr einzusparen, und nicht zum flanieren...

So eine Regelung ist echt nicht ohne. Von Dortmund nach Witten gibts den 'Rheinischen Esel' (nein, kein Kölner :) ), eine stillgelegte Bahntrasse, die für Fahrräder und Fußgänger freigegeben ist (Zeichen 240, gemeinsamer Rad- und Fußweg). In der Woche geht das alles noch, aber am Wochenende ist es fast unmöglich, da mit dem Rad voran zu kommen und man braucht eigentlich eine Dauerfeuer-Klingel. Das sollte man mit Rad-Schnell-Strecken auf keinen Fall so regeln. Da muss mindestens ein Bordstein hin, um die Fußgänger von den Radfahrern zu trennen.
 
  • S-Pedelec: Hohes Potenzial als Verkehrsmittel - aber durch restriktive Vorschriften ausgebremst (Off Topic wird gelöscht und es gibt Threadsperren) Beitrag #3.478
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Dort haben Kinder, die noch nicht die (langsame) Spur halten können nichts zu suchen.

Kinder sollten sich bis auf ganz wenige Ausnahmen( zB. Gleisbereiche und Autobahnen) überall gefahrlos bewegen dürfen. Es gibt ja auch ältere Menschen die nicht sicher Fahrrad fahren. Die müssen aber auch auf einem Radschnellweg fahren dürfen.
Der Grundsatz muss immer lauten, dass der schnellere/stärkere/geschütztere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt und schwächere/langsamere/nicht geschützte Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.
 
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Kinder sollten sich bis auf ganz wenige Ausnahmen( zB. Gleisbereiche und Autobahnen) überall gefahrlos bewegen dürfen.

Kinder, die beim Radfahren (und Spielen) beaufsichtigt werden müssen (i.d.R. < 6 Jahre), spielende Kinder und Fußgänger (insbesondere mit nicht-angeleinten Hunden)
sollten auf einem RadSCHNELLweg nicht auftauchen, sonst kann man sich diese auch sparen oder einfach als kombinierte Rad-Fußwege bezeichnen.

Selbstverständlich nimmt man auch auf Radschnellwegen Rücksicht auf langsame oder unsichere Radfahrer.
 
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aber am Wochenende ist es fast unmöglich, da mit dem Rad voran zu kommen und man braucht eigentlich eine Dauerfeuer-Klingel. Das sollte man mit Rad-Schnell-Strecken auf keinen Fall so regeln. Da muss mindestens ein Bordstein hin, um die Fußgänger von den Radfahrern zu trennen.
Das denke ich mir auf der Autobahn auch oft, wenn der Verkehr mit 200km/h stockt.
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