
Chaos
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- Stromer ST1X Std. Motor, Das-Kit Fatbike Motor
Konsolidierter TEXT: 32013R0168 — DE — 14.11.2020Antriebssystem
(9) Räder, die für den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion ist, und
(10) die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen und
(11) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 1 000 W und
(12) ein drei- oder vierrädriges Fahrrad, das mit den zusätzlichen spezifischen Kriterien 9 bis 11 für die Einstufung als Unterklasse übereinstimmt, gilt als technisch gleichwertig in Bezug auf ein zweirädriges L1e-A-Fahrzeug.
Nach der Definition wäre ein normales Pedelec L1eA. Aber das ist ja in Deutschland anders geregelt.
Nach der Definition hätte allerdings auch die alten L1eA Varianten nicht oberhalb von 25km/h unterstützen dürfen (und nicht nur bis 20kmh/h ohne Pedalieren und mit pedalieren bis 45km/h).
Also mir ist die Einordnung da ja nicht ganz klar, aber vermutlich war das früher anders formuliert.
Falls wer weiss wo die 400% herkommen sollen, sagt Bescheid