
Morsi65
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In dem Gesetz geht es aber nicht um „meinen“ sondern um rechtliche Grundlagen. Und da steht nichts von 4facher Leistungsbegrenzung. Ich hab zusätzlich noch mal die Suchfunktion im Adobe Reader genutzt und alle möglichen Begriffe diesbezüglich gesucht. Kein einziger Treffer zu dem Thema.Vielleicht meinen die das 4 Fache also ca. 400 Watt.
Aber nur wenn ich „tune“ und die Abregelgrenze manipuliere.Das Rad würde ungefähr echte 70 schaffen (unter guten Bedingungen)
Insoweit will das auch keiner. Also vom Gesetzgeber her.Das kann niemand wollen![]()
Ich denke auch, dass eher die steigenden technischen Voraussetzungen die Grenze für die S-Pedelec Hersteller darstellen. Nicht nur beim Akku. Bei 4 Kw dürften auch Rahmen und Bremsen andere Anforderungen erfüllen müssen. Da reichen Fahrradkomponenten sicher nicht mehr aus (spätestens bei der Abnahme durch den Gesetzgeber). Und dann dürfte ein S erst recht eher wie ein Moped aussehen. Ob dies dann die Attraktivität dieser Fahrzeuggattung steigert, selbst bei weniger Restriktionen (mal angenommen), wage ich zu bezweifeln.viel Spaß mit 20 Kg Akku
Ich habe am Anfang auch die Meinung vertreten hier müsse radikal neu Gedacht und Gehandelt werden. Davon bin ich mittlerweile abgerückt. Was einige in ihren Forderungen sich so vorstellen ähnelt an manchen Stellen der Quadratur des Kreises.
Wenn ich zügig von A nach B will mit meinem S dann nutze ich auf keinen Fall den Radweg. Das würde ich auch dann nicht machen wenn ich es dürfte (Schweizer Regel). Wäre mir zu gefährlich und manchmal sogar gefährlicher als auf der Straße (unsichere Radfahrer, Kinder, Gassigeher, etc. pp.). Unsere gut ausgebauten Radwege dürfen nämlich zugleich auch von Fußgängern genutzt werden.
Und bei den schlechten erkennt man noch nicht einmal mehr was Radweg und was Fußweg ist. An vielen Stellen ist sogar eine von beiden Spuren zugewachsen.
Selbst auf dem RS1 wo ganz klar die Bereiche Fußgänger und Radfahrer für jeden ersichtlich getrennt sind (durch farbliche Markierungen), schaffen es Fußgänger regelmäßig auf der Spur für Radfahrer zu spazieren. Wer auf die dumme Idee gekommen ist einen Radschnellweg so anzulegen, dass auch noch Fußgänger parallel dazu laufen dürfen ohne bauliche Abgrenzung, hat damit das S im Namen des RS1 torpediert. Konflikte sind da an der Tagesordnung. Man stelle sich dieses Vorgehen mal an einer Autobahn vor.
Mir würde mittlerweile u. a. die Freigabe bei den Komponenten reichen (Thema Ersatzteilbeschaffung). Und da „der Deutsche“ klare Regeln (wohl) braucht würde ich den Radweg innerstädtisch freigeben mit 25 km/h Begrenzung, außerhalb ohne Begrenzung. So würden zum einen diejenigen in die Lage versetzt das S innerstädtisch universell einsetzen zu können und bräuchten zusätzlich kein Pedelec wenn sie mit Freunden und Co. gemeinsam fahren wollten und die Langstreckenpendler im ländlichen könnten sicherer Landstraßen nutzen. Dann noch die Erlaubnis zur Beförderung der Kinder auch mit Kinderanhänger. Ich bin überzeugt, dass dies schon völlig ausreichend wäre, um den Absatz des S zu steigern.
Man braucht nicht immer zwingend das Rad neu erfinden. Manchmal reicht es sich bei anderen etwas abzugucken, aus deren Problemen die richtigen Rückschlüsse ziehen und dies dann selber umsetzen. Fertig.