... bedeutet, folgende Themen müsstest Du abarbeiten:
- Dein Schweizer Fahrzeug müsste kurzzeitig, d.h. solange kein regelmäßiger Standort in D begründet wird, toleriert werden. Wenn Du länger damit hier unterwegs bist, musst Du die Zulassungsverordnung beachten...
Ein solches Verfahren ist nur möglich, wenn der Eigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz mit seinem / seinen Fahrzeugen(en) seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt - das habe ich in 'alten' Zeiten von Frankreich nach Deutschland und von Deutschland nach Österreich gemacht - das waren Alpträume, Zeitaufwand und Kosten. Im schlimmsten Fall stellt sich dann heraus, dass ein Fahrzeug in Deutschland nicht zulassungsfähig ist und im Herkunftsland verbleiben muss.
Dieses nur zur Ergänzung - der einzig sinnvolle Weg ist die Anfrage beim Hersteller und da besteht das Hauptproblem darin, dass zum Zeitpunkt der Herstellung dieses Bikes in der Schweiz es in Deutschland noch kein Mustergutachten für ein identisches Exportmodell gab, auf das man sich bei der Einzelabnahme beziehen könnte.
Ob ein Lösung gefunden werden kann, ist rein theoretisch interessant - von Aufwand und Kosten her sicherlich nicht. Ein deutsches S-Pedelec beim Umzug von Deutschland in die Schweiz mitzunehmen, das stelle ich mir relativ einfach vor, wenn dieses S-Pedelec auch in der Schweiz verkauft wurde. Kantonalbehörden haben einen gewissen Ermessensspielraum - die deutsche BA liegt vor und man könnte sich vom deutschen Hersteller bescheinigen lassen, dass für dasselbe Modell in der Schweiz ein Typisierungsverfahren durchgeführt wurde. Auf dieser Grundlage könnte die Kantonalsbehörde eigene Papiere ausstellen. Als Umzugsgut muss es zuvor sowieso dem Zollverfahren unterworfen werde.
All das trifft in unserem Fall nicht zu - so bleibt die Anfrag beim Hersteller.