S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland?

Diskutiere S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Stromer ST1 in der Schweiz gekauft in Deutschland zulassen Hallo allerseits, weiß jemand ob es möglich ist einen in der Schweiz gekauften Stromer...
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #1
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reynold

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Stromer ST1 in der Schweiz gekauft in Deutschland zulassen​


Hallo allerseits,
weiß jemand ob es möglich ist einen in der Schweiz gekauften Stromer in Deutschland zuzulassen?
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #2
Reinhard

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Nö.
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #3
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weiß jemand ob es möglich ist einen in der Schweiz gekauften Stromer in Deutschland zuzulassen?
Nur wenn er mit deutscher Ausstattung geliefert wird, sonst entspricht die Auslieferung nicht den deutschen Zulassungsbedingungen. Zudem sollten die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer- Regeln beachtet werden.

Gruß Markus
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #4
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reynold

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Du weißt es nicht oder es geht nicht?
Nur wenn er mit deutscher Ausstattung geliefert wird, sonst entspricht die Auslieferung nicht den deutschen Zulassungsbedingungen.
Wenn ich das richtig verstehe gab es 2011, als das Rad gekauft wurde, noch keine "deutsche Ausstattung".
Zudem sollten die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer- Regeln beachtet werden.
Könntest du das etwas konkretisieren?
Wie wäre es wenn ich das Rad nicht erwebe sondern geschenkt bekomme?

Schöne Grüße Markus
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #5
Reinhard

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Wie wäre es wenn ich das Rad nicht erwebe sondern geschenkt bekomme?

Vergiss es einfach ... Entweder erwirbst Du (oder jemand anders) ein Rad mit der entsprechenden Ausstattung und Betriebserlaubnis für den deutschen Markt oder es wird nur ein illegaler (Alb-)Traum.
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #6
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reynold

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Das Rad befindet sich schon seit 2011 im Familienbesitz. Meinem Onkel ist es aber zu sportlich. Der erzielbare Verkaufspreis ist ihm zu gering. Deswegen würde ich es übernehmen.
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #7
Stuki

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Sorry reynold, aber verstehst Du das wirklich nicht oder willst Du es nicht verstehen?
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #8
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reynold

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Ich gebe zu mein letzter Beitrag tragt keine zusätlichen Informationen bei. Ich wollte lediglich mein Dilemma etwas klarer machen.
Und JA ich will es nicht verstehen.
Wenn ich an meinem Auto einen anderen Auspuff dran schraube gehe ich zum TÜV.. der sagt Auspuff gut..und gut is. Wiso geht das nicht bei einem Fahrrad?
Vermutlich haben das schon viele versucht und deswegen die klare Antwort NÖ geht nicht... aber ich würde gerne verstehen wiso...und das tue ich nicht.
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #9
Reinhard

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Wiso geht das nicht bei einem Fahrrad?

Erstens geht es bei Dir nicht um ein Fahrrad, damit hättest Du überhaupt kein Problem. Zweitens hat Dein Auspuff sicherlich eine ABE oder ein TÜV-Gutachten, so das eine Eintragung i.d.R. kein Problem ist.

Du willst aber ein Kraftfahrzeug aus einem Drittland in D fahren und dafür brauchst Du entweder eine Betriebserlaubnis für D vom Hersteller oder alternativ eine Vollabnahme beim TÜV/Dekra. Leider ist es so, dass diese "etwas" mehr kostet, so das sich das finanziell schon mal eher nicht lohnt.

Kannst Du aber gern ausprobieren ... Fang gleich mit einem Tagebuch an, damit wir den "Spaß" auch nachlesen können ...
 
  • S-Pedelec aus der Schweiz: Wie bekommt man dafür eine CoC / Betriebserlaubnis in Deutschland? Beitrag #10
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Das"nö" von @Reinhard bedeutet, folgende Themen müsstest Du abarbeiten:
  • Dein Schweizer Fahrzeug müsste kurzzeitig, d.h. solange kein regelmäßiger Standort in D begründet wird, toleriert werden. Wenn Du länger damit hier unterwegs bist, musst Du die Zulassungsverordnung beachten. Wiki: "Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21StVZO (Gebrauchtfahrzeuge)... zugelassen werden." Es muss hier mittels Gutachten etc. eingestuft werden und als S-Pedelec mit einer Erlaubnis versehen und dann versichert werden, was praktisch aber nicht klappt. Wieso weiß ich leider auch nicht. Die Firma Stromer könnte das aber wissen. Eine Mischung aus Mittelalter und Kollateralschaden der protektionistischen Interessenpolitik der großen Automobilhersteller halt...
  • Solange Du mit Schweizer Kennzeichen fährst wäre noch zu prüfen, welche Fahrerlaubnis Du aus deutscher Sicht für das ausländische Fahrzeug benötigst.
  • Steuerhinterziehung könnt dann blühen, wenn es als inländisches Kfz-Steuer-pflichtiges Gefährt (das mit regelmäßigem Standort in D aus deutscher Sicht "ohne alles" betrieben wird) eingestuft würde.
  • Ebenso wäre die Einfuhr/Verzollung (Schweiz!) zu prüfen. Verstöße gegen Zollvorschriften sind heavy.
  • Wenn es nicht versichert ist, könnte auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Betracht kommen oder Fahren ohne Versicherungskennzeichen.
  • Eine gute Nachricht ist, dass Du keine Schenkungssteuer zahlen müsstest, da der Freibetrag Onkel/Neffe bei 20.000€ liegt.
  • Unterm Strich ist es aus rechtlicher Sicht einfacher, damit auf dem Mond rumzufahren.
Es wird Dich nicht trösten, aber andersrum geht es wohl auch nicht, d.h. ein deutsches s-Ped in der Schweiz zuzulassen. Vielleicht findest Du ja einen Schweizer, der sein deutsches S-Pedelec mit Dir tauscht?!
 
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Reinhard

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Also ich würde jetzt einfach mal das Naheliegende machen und bei Stromer anfragen, wie es mit einer Betriebserlaubnis für D für einen ST1 mit der Seriennummer x aussieht ... Wenn die sagen, kein Problem, kostet x EUR musst Du nur entscheiden, ob x EUR für Dich ok sind. Sagt Stromer aber "gibt's nicht", dann vergiss es einfach ...
 
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JayBee

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Eben genau. DAS ist die beste und kürzeste Abklärung.
 
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torpedo

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Eigentlich schade. Die Schweiz ist ja nicht irgendeine Bananenrepublik, wo unsichere Pedelecs toleriert werden.

Das ganze ist nur ein bürokratisches Problem. Es bedarf nur einer Verwaltungsvorschrift, dass die schweizer Betriebserlaubnis auch in Deutschland gilt.
 
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Richtig, und genau über diese unabänderliche, wenngleich schwer nachvollziehbare und wenig logischen Festlegung des deutschen Bürokratismus wird hier diskutiert. Eine Diskussion um des Kaisers Bart und somit leider fruchtlose Energieverschwendung.
 
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Aus eigener Erfahrung darf ich berichten, dass der schweizerische Bürokratismus dem deutschen in nichts nachsteht. Allerdings muss man ehrlicherweise auch sagen, dass dieser "use case" (Import eines S-Pedelecs) ja nun wahrlich unüblich ist und daher weit weit hinten in der To Do Liste der Behörden stehen dürfte. Wenn, dann kennt nur der Hersteller diese Fälle und hat evtl. eine Lösung.
 
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Eigentlich schade. Die Schweiz ist ja nicht irgendeine Bananenrepublik, wo unsichere Pedelecs toleriert werden. Das ganze ist nur ein bürokratisches Problem. Es bedarf nur einer Verwaltungsvorschrift, dass die schweizer Betriebserlaubnis auch in Deutschland gilt.
Die dürfte es schon geben. Allerdings müsste die Schweiz "nur" der EU beitreten.
 
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torpedo

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Also ich würde jetzt einfach mal das Naheliegende machen und bei Stromer anfragen, wie es mit einer Betriebserlaubnis für D für einen ST1 mit der Seriennummer x aussieht ... Wenn die sagen, kein Problem, kostet x EUR musst Du nur entscheiden, ob x EUR für Dich ok sind. Sagt Stromer aber "gibt's nicht", dann vergiss es einfach ...
Ja, den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer sollte er anschließend trotzdem nicht vergessen. Sonst könnte es ihm gehen wie
  • Rummenigge (2 Uhren von "Freunden aus Katar"),
  • Kahn (7 Poloshirts, 10 T-Shirts, 8 Pullover, 9 Hemden, 5 Hosen, 2 Sakkos, Lederjacke und Manschettenknöpfe),
  • Justin Bieber (1 Affe),
  • Handballschiedsrichter Ullrich (50.000 € in Bar auf dem Rückweg von Russland) und den ganzen anderen ...
 
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... bedeutet, folgende Themen müsstest Du abarbeiten:
  • Dein Schweizer Fahrzeug müsste kurzzeitig, d.h. solange kein regelmäßiger Standort in D begründet wird, toleriert werden. Wenn Du länger damit hier unterwegs bist, musst Du die Zulassungsverordnung beachten...
Ein solches Verfahren ist nur möglich, wenn der Eigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz mit seinem / seinen Fahrzeugen(en) seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt - das habe ich in 'alten' Zeiten von Frankreich nach Deutschland und von Deutschland nach Österreich gemacht - das waren Alpträume, Zeitaufwand und Kosten. Im schlimmsten Fall stellt sich dann heraus, dass ein Fahrzeug in Deutschland nicht zulassungsfähig ist und im Herkunftsland verbleiben muss.

Dieses nur zur Ergänzung - der einzig sinnvolle Weg ist die Anfrage beim Hersteller und da besteht das Hauptproblem darin, dass zum Zeitpunkt der Herstellung dieses Bikes in der Schweiz es in Deutschland noch kein Mustergutachten für ein identisches Exportmodell gab, auf das man sich bei der Einzelabnahme beziehen könnte.

Ob ein Lösung gefunden werden kann, ist rein theoretisch interessant - von Aufwand und Kosten her sicherlich nicht. Ein deutsches S-Pedelec beim Umzug von Deutschland in die Schweiz mitzunehmen, das stelle ich mir relativ einfach vor, wenn dieses S-Pedelec auch in der Schweiz verkauft wurde. Kantonalbehörden haben einen gewissen Ermessensspielraum - die deutsche BA liegt vor und man könnte sich vom deutschen Hersteller bescheinigen lassen, dass für dasselbe Modell in der Schweiz ein Typisierungsverfahren durchgeführt wurde. Auf dieser Grundlage könnte die Kantonalsbehörde eigene Papiere ausstellen. Als Umzugsgut muss es zuvor sowieso dem Zollverfahren unterworfen werde.

All das trifft in unserem Fall nicht zu - so bleibt die Anfrag beim Hersteller.
 
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