
Trekker
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Als verbranntes Kinds versuche ich das natürlich jetzt schriftlich zu bekommen. Kann ja in 3 Jahren noch viel passieren.
Es handelt sich ja um Produkthaftung. Und die wird kaum in einem Vertrag verhandelbar sein. Eher kann ich mir vorstellen, dass RM nach dem Produkthaftungsgesetz nur den Restwert erstatten muss und bei privaten Endkunden aus Kulanz es eben großzügiger handhabt (nicht ohne Eigennutz) als bei gewerblichen wie Jobrad und Konsorten.
@vavo01, nur ein kleiner Einwand: das Produkthaftungsgesetz ist für die von dir genannten finanziellen Einbußen nicht einschlägig.
Das ProdHaftG gibt einen Schadenersatzanspruch für Personenschäden (Tod, Körperverletzung), die durch den Produktfehler verursacht werden, z.B. bei Benutzung desselben, und für Schäden an anderen Sachen, soweit diese durch das fehlerhafte Produkt verursacht werden (du fährst z.B. als Folge der fehlerhaften Lenkung gegen (edit: das) Tor deiner Garage, das deshalb ausgetauscht werden muss).
Für finanzielle Folgen, die aus den Leasing- oder Nutzungsverträgen resultieren, greift das ProdHaftG nicht.
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