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Rückruf und Jobrad
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<blockquote data-quote="Trekker" data-source="post: 1755409" data-attributes="member: 82867"><p>So wie du deine Frage formulierst, gehe ich davon aus, dass du der Leasingnehmer bist.</p><p></p><p>Meine Vorredner haben Recht. Zu trennen ist das Vertragsverhältnis "Jobrad <=> Hersteller" und das Verhältnis "Jobrad <=> Du".</p><p></p><p>Jobrad ist Eigentümer des Leasinggegenstandes, du "nur" Leasingnehmer. Im Verhältnis "Jobrad <=> Du" ist Jobrad verpflichtet, den Leasinggegenstand an dich zu überlassen, mehr aber auch nicht. Du bist verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen. Mit Ansprüchen, die der Radeigentümer gegen den Hersteller hat, hast du als Leasingnehmer nichts zu tun (Ausnahme: der Eigentümer hat Ansprüche an dich abgetreten).</p><p></p><p>Solltest du mit dem Leasingrad ein Rennen und das damit verbundene Preisgeld gewinnen, könnte Jobrad auch keine Beteiligung am Preisgeld verlangen. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Trekker, post: 1755409, member: 82867"] So wie du deine Frage formulierst, gehe ich davon aus, dass du der Leasingnehmer bist. Meine Vorredner haben Recht. Zu trennen ist das Vertragsverhältnis "Jobrad <=> Hersteller" und das Verhältnis "Jobrad <=> Du". Jobrad ist Eigentümer des Leasinggegenstandes, du "nur" Leasingnehmer. Im Verhältnis "Jobrad <=> Du" ist Jobrad verpflichtet, den Leasinggegenstand an dich zu überlassen, mehr aber auch nicht. Du bist verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen. Mit Ansprüchen, die der Radeigentümer gegen den Hersteller hat, hast du als Leasingnehmer nichts zu tun (Ausnahme: der Eigentümer hat Ansprüche an dich abgetreten). Solltest du mit dem Leasingrad ein Rennen und das damit verbundene Preisgeld gewinnen, könnte Jobrad auch keine Beteiligung am Preisgeld verlangen. ;) [/QUOTE]
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