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<blockquote data-quote="Fraenker" data-source="post: 1755399" data-attributes="member: 17417"><p>Lies halt nach, was im Leasingvertrag zwischen deinem Arbeitgeber und dem Leasinggeber vereinbart ist.</p><p>Da gibt es bestimmt Klauseln, die eine vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Abhandenkommen der Mietsache ermöglichen. Die Leasingrate, die dein AG an die Lessingfirma zahlt, spiegeln selbstverständlich den Wertverlust + Gewinn etc. für die Leasingfirma wider. Trotzdem hat dein AG das Rad nur gemietet und dir zur Benutzung überlassen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Fraenker, post: 1755399, member: 17417"] Lies halt nach, was im Leasingvertrag zwischen deinem Arbeitgeber und dem Leasinggeber vereinbart ist. Da gibt es bestimmt Klauseln, die eine vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Abhandenkommen der Mietsache ermöglichen. Die Leasingrate, die dein AG an die Lessingfirma zahlt, spiegeln selbstverständlich den Wertverlust + Gewinn etc. für die Leasingfirma wider. Trotzdem hat dein AG das Rad nur gemietet und dir zur Benutzung überlassen. [/QUOTE]
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