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Rückruf und Jobrad
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<blockquote data-quote="vavo01" data-source="post: 1755372" data-attributes="member: 87493"><p>Servus,</p><p>Ich bin "Besitzer" eines Riese und Müller Packster 70, das ich über Jobrad lease. Dieses ist jetzt mit einem Fahrverbot belegt worden und wird vom Hersteller zurückgeholt. Damit ist der Vertrag mit Jobrad hinfällig.</p><p>Normalen Käufern erstattet Riese und Müller den kompletten Kaufpreis zurück. Bei Jobrad heißt es allerdings, dass die bis zur Stilllegung gezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt werden. Hat jemand bereits Erfahrungen mit Jobrad und zurückgerufen Fahrrädern gemacht? Meine laienhafte Vorstellung ist die, dass Jobrad vom Hersteller ebenfall wie ein gewöhnlicher Kunde den kompletten Preis erstattet bekommt. Und deshalb das Geld (zumindest den Anteil für das Fahrrad) nicht einfach einbehalten darf, da diese Aufwendungen für sie wegfallen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="vavo01, post: 1755372, member: 87493"] Servus, Ich bin "Besitzer" eines Riese und Müller Packster 70, das ich über Jobrad lease. Dieses ist jetzt mit einem Fahrverbot belegt worden und wird vom Hersteller zurückgeholt. Damit ist der Vertrag mit Jobrad hinfällig. Normalen Käufern erstattet Riese und Müller den kompletten Kaufpreis zurück. Bei Jobrad heißt es allerdings, dass die bis zur Stilllegung gezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt werden. Hat jemand bereits Erfahrungen mit Jobrad und zurückgerufen Fahrrädern gemacht? Meine laienhafte Vorstellung ist die, dass Jobrad vom Hersteller ebenfall wie ein gewöhnlicher Kunde den kompletten Preis erstattet bekommt. Und deshalb das Geld (zumindest den Anteil für das Fahrrad) nicht einfach einbehalten darf, da diese Aufwendungen für sie wegfallen. [/QUOTE]
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