Rechtslage Dashcam

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #101
christiank

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Gestern hat hierorts ein Jüngling am E-Skateboard und mit Airpods am Fussweg eine alte Frau sehr sehr flott angefahren - ist natürlich nicht stehengeblieben, wozu auch - sind ja blos unnötige alte Leut.

Als ich Ihn gestopt habe hat er gemeint er verklagt mich auf Nötigung und Körperverletzung.
Er hat sich aber dann doch zu Mammis Kittel verzogen

Jedenfalls,
Die Dashcam liegt schon auf der Werkbank - mit kleinen Kameras v/h und für 5V = Lichtausgang controller+diode.
Die Kameras kommen in selbstgedruckte Lichthalterungen.

Recht hin oder her, ohne gehts scheinbar nicht mehr.
Für das Rundherum beschäftige ich mittlerweile einen RA (zum ersten Mal in meinem Leben und durchaus erfolgreich) - so teuer sind die gar nicht - und ich habe meine Ruhe.

Grau ist alle Theorie.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #102
Trekker

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Und wenn evtl. sogar ein Straftatbestand im Raum steht, geht das noch mal ganz anders zur Sache. Bevor ich wegen einer angeblichen Körperverletzung mit Todesfolge verknackt werden soll, darf ein damit quasi zugegebener pöhser Verstoß gegen den Datenschutz meinetwegen ein paar Euro kosten. Es ist nur schwer vorstellbar, dass ein Richter entsprechende Aufnahmen nicht zulässt und einen wider besseren Wissens verurteilt.
Wie gesagt, im zivilrechtlichen Schadenersatzprozess und dem Strafprozess sind die Videos beweisrechtlich ohne weiteres verwertbar. Zu einer Klageabweisung, Verurteilung oder Freispruch, jeweils wider besseres Wissen, würde es nicht kommen.

Ich dachte eher an den Richter, der über den Einspruch gegen den wg. Verstoßes gegen die DSGVO verhängten Bußgeldbescheid der zuständigen Landesbehörde für Datenschutz zu entscheiden hat. Bei Bußgeldern über 100.000,00 EUR wäre dies sogar die große Strafkammer beim Landgericht, darunter der Strafrichter am Amtsgericht.

Bei den Amtsgerichten gehören z.B. Strafverfahren mit dem Tatvorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Tagesroutine. Wenn ein Strafrichter, der viel mit diesem Delikt zu tun hat und um die Standardeinlassungen (Anstoß nicht bemerkt, keinen Schaden gesehen, ich bin gar nicht gefahren usw. ) weiß , dann über einen gegen dich verhängten Bußgeldbescheid entscheiden muss, weil du Videoaufnahmen vorgelegt hast, die den Unfallverursacher identifikationsreif auf Video bannen, wäre ich mal gespannt, ob dieser Richter dann das Bußgeld bestätigt.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #104
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dieseldriver

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Rechtslage hin oder her - eine deutlich SICHTBAR angebrachte dashcam (selbst auch bereits eine Atrappe) erhöhen die Sicherheit für uns Radfahrer erheblich!
Gerade die Verkehrsrüpel, die sich ansonsten einen Spass daraus machen, Radfahrer in Bedrängnis zu bringen, fahren wie an der Schnur gezogen wenn sie eine Videoaufnahme ihres Treibens vermuten...
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #105
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ZNolte

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In der Tat. Seitdem ich mit Kamera fahre, keinerlei dumme Anmachen mehr. Bei Engüberholern reicht ein Zeigen auf die Kamera, und es wird sofort auf Abstand gegangen …
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #106
Cube45

Cube45

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Wenn ein Strafrichter, der viel mit diesem Delikt zu tun hat und um die Standardeinlassungen (Anstoß nicht bemerkt, keinen Schaden gesehen, ich bin gar nicht gefahren usw. ) weiß , dann über einen gegen dich verhängten Bußgeldbescheid entscheiden muss, weil du Videoaufnahmen vorgelegt hast, die den Unfallverursacher identifikationsreif auf Video bannen, wäre ich mal gespannt, ob dieser Richter dann das Bußgeld bestätigt.

Hallo @Trekker ,

ich stecke nicht so tief im Thema und irgendwie verliere ich in der Mitte deines Satzes den Faden.

Ich vermute, Du möchtest sagen: Wenn man eine Aufnahme vorlegt, die den Verursacher zeigt, dann wird der Richter vermutlich kein Bußgeld gegen einen bestätigen.
Gemeint ist wohl, Bußgeld wegen Verstoßes gegen Datenschutz, oder? Stimmt das so? Kannst Du das sonst für mich bitte nochmal in einfachen Worten schreiben?
Und wer verhängt ein Bußgeld, wenn es der Richter nur bestätigt (oder eben hier vermutlich nicht bestätigt)?

LG Cube45
 
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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #107
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ZNolte

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In den Kanälen auf YouTube, wo es um Dashcamvideos geht, sind Polizei und Versicherungen zumindest ausnahmslos sehr angetan von vorgezeigten oder eingereichten Unfallvideos.

Nur anzeigen sollte man damit niemanden, der einem bloß die Vorfahrt nimmt o.ä. Das mögen die Behörden wohl nicht, wenn sie als verlängerter Arm den Frust von Autofahrern „ausbaden“ sollen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #108
jm1374

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….eine deutlich SICHTBAR angebrachte Dashcam (selbst auch bereits eine Attrappe) erhöhen die Sicherheit für uns Radfahrer erheblich!

Das kann ich nicht bestätigen. Ich fahre jetzt seit einem Jahr mit Dashcam am Lenker und ich erkenne keinerlei Veränderung am Fahrverhalten der Autofahrer.
Ich könnte fast jeden Tag neue Videos mit teils haarsträubenden Aktionen ins Netz stellen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #109
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Schon sehr bald hat jeder seine Dashcam immer und überall dabei, ja braucht sie nicht mal zu kaufen. Richtig gehört, Google plant eine Dashcam Funktion auf den Handys zu integrieren. In anderen Quellen ist zu lesen, dass es vorerst auf Pixel Handys beschränkt bleibt, im verlinkten Artikel geht das nicht so klar hervor.
Eine ausgiebige Diskussion über die Rechtslage wird nicht lange auf sich warten lassen.

https://efahrer.chip.de/news/coole-...darauf-duerfen-sich-autofahrer-freuen_1012976
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #110
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Spacerider

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genau, während man in Deutschland sich mal wieder zu viele Gedanken macht wegen dem Datenschutz, schaffen die Firmen einfach Fakten, siehe Tesla... und während ich dies hier tippe, laden tausende Menschen Videos hoch, auf denen viele Tausend andere Menschen im öffentlichen Raum zu sehen sind... so what?!
Ich fahre mit allen Autos, auch mit meinem Dienstwagen, nur noch mit Dashcam, weil ich schon zu viele Beinaheunfälle hatte, bei denen ich ohne Zeugen schlechte Karten gehabt hätte. Es gibt keinen wirklichen Grund gegen Dashcams, nur Vorteile, solange man sich an die Verkehrsregeln hält!
Und by the way, seit ich die Dinger in den Autos habe, stelle ich fest, dass sich mein Fahrverhalten verändert hat, man fährt selbst defensiver.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #111
Trekker

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Hallo @Trekker ,

ich stecke nicht so tief im Thema und irgendwie verliere ich in der Mitte deines Satzes den Faden.

Ich vermute, Du möchtest sagen: Wenn man eine Aufnahme vorlegt, die den Verursacher zeigt, dann wird der Richter vermutlich kein Bußgeld gegen einen bestätigen.
Gemeint ist wohl, Bußgeld wegen Verstoßes gegen Datenschutz, oder? Stimmt das so? Kannst Du das sonst für mich bitte nochmal in einfachen Worten schreiben?
Und wer verhängt ein Bußgeld, wenn es der Richter nur bestätigt (oder eben hier vermutlich nicht bestätigt)?

LG Cube45
Sorry, komme erst jetzt dazu, zu antworten:

Gemeint ist die Verhängung eines Bußgeldes wegen eines Verstoßes gegen den sich aus der DSGVO ergebenden Datenschutz. Zuständig wären hierfür die jeweiligen Landesbehörden für Datenschutzaufsicht. Dass sind m.W.n. die Landesbeauftragte für Datenschutz der jeweiligen Bundesländer.

Gegen den Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, gibt die Behörde die Sache an das zuständige Gericht ab. Dies ist - je nach Höhe des Bußgeldes - das Amtsgericht oder Landgericht.

Ich meine, dass der Bußgeldrichter in diesem Fall zu deinen Gunsten vermutlich berücksichtigen wird, dass mit dem Verstoß gegen die DSGVO ein Straftäter überführt worden ist und Gnade walten lässt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist immer noch eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Und wenn es nach mir und nicht unserem Justizminister ginge, würde dies auch so bleiben. Der Amtsrichter kann sich sicherlich gut in die Situation des Opfers - also deine Situation - versetzen, denn auch er kann jederzeit das Opfer eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort sein. Das kommt übrigens häufiger vor, als man gemeinhin denkt.

Kürzlich hat mich eine mich überholende Radfahrerin - auch ich werde mal überholt ;) - gefragt, ob das Rücklicht bei mir auch eine Dashcam ist. Das fand sie - Zitat - cool.
 
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