Rechtslage Dashcam

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #81
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Ja, gebe ich dir recht, wird in den Teslaforen auch heftig diskutiert. Die Aufzeichnungen im Parkmodus muss ich jetzt aktiv selbst einschalten, sonst sind sie aus. Auch die Empfindlichkeit wurde etwas reduziert, jetzt muss man schon wirklich ganz beim Auto stehen, dass sie aufzeichnen, sofern aktiviert.
Die 4 Kameras die während der Fahrt aufzeichnen, lassen sich nicht deaktivieren. Sofern kann der Fahrer nicht belangt werden. Andererseits konnten mithilfe der Kameras schon etliche Unfälle aufgeklärt werden und ich meine damit gar nicht wo das Auto selbst verwickelt war, sondern die Kameras haben andere Unfälle aufgezeichnet.

Besonders in Erinnerung blieb etwa ein illegales Straßenrennen in Wien wo eine Person ums Leben kam und die beiden Fahrer gegenseitig ihre Unschuld beteuerten. Ein hinter ihnen fahrender Tesla hat alles aufgezeichnet, die Behörden waren dankbar als man ihnen die Videos zwecks Beweisfindung zur Verfügung stellte.
Nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich persönlich habe überhaupt kein Problem mit solchen Aufzeichnungen. Kein Tesla fährt hinter mir her, um ein persönliches Bewegungsprofil von mir zu erstellen. Und wenn doch, wäre er sehr entäuscht. ;) Und klar, sowohl die zivilrechtliche als auch die strafrechtliche Justiz freut sich über solche Aufnahmen, dienen sie doch im Ergebnis der Rechtsfindung, weil es nicht selten extrem schwierig ist, die "Wahrheit" zu ermitteln ("", weil wir zwischen Wahrheit und prozessualer Wahrheit unterscheiden, beides muss nicht unbedingt identisch sein). Auch strafprozessual lässt der BGH, zuletzt Beschluss vom 18. August 2021 – 5 StR 217/21, in Deutschland nach DSGVO rechtswidrig erstellte Videoaufzeichnungen als Beweismittel zu. Dennoch ist die - jedenfalls die juristische - Diskussion hierüber noch lange nicht beendet.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #82
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Kein Tesla fährt hinter mir her, um ein persönliches Bewegungsprofil von mir zu erstellen
Nein sicher nicht, dafür sorgt schon Google🤨. Denke dass wir alle mehr oder weniger unter Beobachtung stehen und dem kann sich zumindest in industriellen Staaten (fast) niemand entziehen. Entweder durch die IT Konzerne denen wir uns längst ausgeliefert haben und die praktisch alles über wissen und andererseits die überall gegenwärtigen Webcams.
Es gab mal eine Publikation die zeigte, dass es in London so gut wie keinen Platz in der Stadt gibt wo man nicht von einer Webcam erfasst wird.
Glaube der Begriff Privatsphäre muss neu gedacht werden.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #83
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Aus gegebenem Anlass zum Thema Dashcams:

Mein Kollege kam heute morgen lachend ins Büro. Er fährt einen Tesla und hatte am hiesigen Amtsgericht geparkt. Die Parktaschen liegen fast im rechten Winkel zum Gehweg. Links neben dem Tesla meines Kollegen steht ein VW Transporter. Die Fahrzeuge stehen mit dem Heck zum Gehweg.

Auf dem Video sieht man zunächst eine unbeschädigte rechte Fahrzeugseite des VW. Der VW parkt vorwärts nach rechts aus, dabei sieht man deutlich eine Erschütterung der linken Frontkamara des Tesla. Der VW hält an, es vergehen ca. 30 Sekunden, der VW parkt rückwärts wieder ein. Vorher ist das hintere Nummernschild des VW deutlich auf dem Video zu sehen. Man sieht auf dem Video einen stark beschädigten hinteren Kotflügel rechts und eine massiv zerkratzte rechte Fahrzeugseite des wieder eingeparkten VW. Es vergeht ca. 1 Minute, dann steigt der Fahrer des VW aus. Er nimmt den Schaden am VW in Augenschein. Dabei sieht man zunächst nur den Rücken des Fahrers.

Als nächstes dreht sich der Fahrer um und nimmt den Schaden am Tesla in Augenschein. Man sieht den Fahrer in seiner ganzen Größe, selbst die Stirnfalten, und wie es im Oberstübchen rattert, was er jetzt machen soll.

Was er macht? Er steigt in seinen VW und parkt nach links aus, rammt dabei vermutlich noch einen links von ihm parkenden Pkw. Dieser Pkw war vorher, als der VW kurz ausgeparkt hatte, ohne Beschädigung an seiner rechten Seite zu sehen. Nach dem erneuten Ausparken des VW hatte auch dieser Pkw einen zerkratzten vorderen Kotflügel rechts.

Schaden am Tesla meines Kollegen: voraussichtlich 6.000,00 - 7.000,00 EUR.
Klassischer Fall eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Schlimmer gehts eigentlich nicht mehr: der Fahrer des VW-Transporters ist ein Anwalt. :X3: Da ist Fremdschämen angesagt.

Kann teuer für den Kollegen werden. Geldstrafe wird sicherlich deutlich höher ausfallen als beim Normalbürger. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist Obliegenheitsverletzung gegenüber dem eigenen Haftpflichtversicherer. Folge: KFZ-Haftpflicht kann sich weigern, den Schaden zu übernehmen. Auch berufsrechtlich (disziplinarrechtlich) kann dies für einen Anwalt Konsequenzen haben (Rüge durch RA-Kammer, Verweis durch Kammer), da unerlaubtes Entfernen im Zusammenhang mit der Berufsausübung (An- und Abfahrt zu Gericht gehört dazu).

Offensichtlich hat sich bei Rechtsanwälten noch nicht rumgesprochen, dass E-Pkw von Tesla mit Dashcams ausgestattet sind.:rolleyes:
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #84
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Ich würde in dem Fall eine Zeugenaussage machen, dass ich den Unfall beobachtet habe. Die Dashcam würde ich zum vermeiden von Eigentoren erst einmal nicht erwähnen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #85
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Ich würde in dem Fall eine Zeugenaussage machen, dass ich den Unfall beobachtet habe. Die Dashcam würde ich zum vermeiden von Eigentoren erst einmal nicht erwähnen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.
Das würde ich nicht machen. Zu sagen ich habe den Unfall beobachtet, was aber definitiv nicht der Fall war, also eine bewusste Falschaussage und dann vielleicht später mit dem Video rausrücken, niemals.
Wenn er es abstreitet, was dann? Dann steht Aussage gegen Aussage. Dann muss man wohl oder übel mit dem Video rausrücken.
Diese Vorgehensweise bewährt sich sicher nicht, viel eher wird man unglaubwürdig.
Eine Dashcam die dann aufzeichnet wenn eine Sachbeschädigung vorliegt, was soll daran ein Eigentor sein?
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #86
Trekker

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Ich würde in dem Fall eine Zeugenaussage machen, dass ich den Unfall beobachtet habe. Die Dashcam würde ich zum vermeiden von Eigentoren erst einmal nicht erwähnen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.
Zivilrechtlich gesehen ist mein Kollege kein Zeuge, sondern geschädigte Partei. Einen Zeugen braucht er nicht, weil die Verwertung des Videos, selbst wenn es unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten rechtswidrig wäre, als Beweismittel zulässig ist.

In einem Strafverfahren wäre er Zeuge für die Staatsanwaltschaft. Aber auch strafrechtlich besteht bei unter DSGVO Gesichtspunkten rechtswidrig erstellten Videos kein Beweisverwertungsverbot. Als Zeuge hat er den Unfall auch nicht selbst beobachtet, da er in einer Verhandlung am Amtsgericht gesessen hat. Er kann als Zeuge aus eigener Wahrnehmung nur schildern, dass und in welchem Zustand er seinen Tesla geparkt hat und in welchem Zustand er ihn wieder aufgefunden hat, als die Verhandlung beendet war. Ohne das Video würde das bei weitem nicht für eine Verurteilung ausreichen, ohne das Video wäre es auch nur dem Zufall geschuldet, den Täter ausfindig zu machen.

Auf dem Gehweg auf der anderen Straßenseite geht tatsächlich ein älterer Herr, der das Geschehen von vorne bis hinten beobachtet hat, er geht mit dem Kopf nach rechts zum Unfallgeschehen, bleibt sogar kurz stehen. Dann geht er weiter und kümmert sich nicht weiter drum. Ist typisch für unsere Gesellschaft.

Mein Kollege hat die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt. Die Kameras haben eine Loopfunktion. Aufnahmen werden - wie bei meinen Dashcams fürs Fahrrad - nach kurzer Zeit automatisch überschrieben, es sei denn, der Erschütterungssensor (beim Fahrrad Neigungssensor) sperrt die Löschung.

Mein Kollege bearbeitet nur Strafsachen, er wird wissen was er tut. ;) Ich würde es in diesem Fall allerdings genauso handhaben.

Wir diskutieren gerade, ob es zulässig wäre, ein Foto aus dem Video mit dem Mann, als er sich gerade bückt, um den Schaden in Augenschein zu nehmen, auszudrucken und mit dem Text "Unfallflucht, wer kennt diesen Autofahrer, Infos bitte an ... " an das schwarze Brett bzw. neben die Terminsaushänge im Amtsgericht zu hängen. Da der Schädiger auch Anwalt ist, also häufiger beim Amtsgericht anzutreffen ist, wäre es auf jeden Fall gehässig.

Nachtrag: wir haben gerade recherchiert, dass der Schädiger als Anwalt seinen Tätigkeitsschwerpunkt mit "Straßenverkehrsrecht" im Internet angegeben hat. Das hat uns noch als "I-Tüpfelchen" gefehlt. Sorry, jetzt bin ich komplett sprachlos.
 
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Wir diskutieren gerade, ob es zulässig wäre, ein Foto aus dem Video mit dem Mann, als er sich gerade bückt, um den Schaden in Augenschein zu nehmen, auszudrucken und mit dem Text "Unfallflucht, wer kennt diesen Autofahrer, Infos bitte an ... " an das schwarze Brett bzw. neben die Terminsaushänge im Amtsgericht zu hängen.
Würde ich mal spontan sagen: Nein, dies ist Aufgabe der Polizei

dass der Schädiger als Anwalt seinen Tätigkeitsschwerpunkt mit "Straßenverkehrsrecht" im Internet angegeben hat.
Lol, es gibt Sachen, die sind einfach nur geil. Vor allem, wenn wirklich gegenüber ein Zeuge lief und er somit damit rechnen muss, dass er ermittelt wird.

Ist typisch für unsere Gesellschaft.
Habe es vor 1-2 Jahren aus dem Winkel des Zeugens erlebt, wir haben uns dann demonstrativ so auf die Straße gestellt, dass der Verursacher uns sehen musste. Dann hat dieser ganz brav sich bei der Polizei gemeldet, war aber auch schon eindeutig auf dem Weg ins Nirvana gewesen
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #88
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Würde ich mal spontan sagen: Nein, dies ist Aufgabe der Polizei

Wird mein Kollege auch nicht machen, aber aus anderen Gründen. Anwälte sind untereinander berufsrechtlich zur Kollegialität verpflichtet. Da der Täter (von der Polizei geleakt) schon namentlich bekannt ist, wäre dies wohl nicht mehr verhältnismäßig.

Lol, es gibt Sachen, die sind einfach nur geil. Vor allem, wenn wirklich gegenüber ein Zeuge lief und er somit damit rechnen muss, dass er ermittelt wird.

Wenn der flüchtende Kollege seine Sinne noch einigermaßen beieinander hat, wird er anrufen, sich entschuldigen, zu Kreuze kriechen und die Sache sofort seiner Haftpflichtversicherung melden und die Regulierung forcieren, auch wenn er damit rechnen muss, im Innenverhältnis zur Haftpflichtversicherung von dieser in Regress genommen zu werden. Macht er einen Lauten, wird sich die Geschichte unter hiesigen AnwältenInnen und den örtlichen Gerichten (Buschfunk) in Sekundenschnelle verbreiten. Er gibt sich der Lächerlichkeit preis.

Habe es vor 1-2 Jahren aus dem Winkel des Zeugens erlebt, wir haben uns dann demonstrativ so auf die Straße gestellt, dass der Verursacher uns sehen musste. Dann hat dieser ganz brav sich bei der Polizei gemeldet, war aber auch schon eindeutig auf dem Weg ins Nirvana gewesen
Absolut klasse Reaktion. (y) Um einen Täter sogar aktiv daran zu hindern, sich zu entfernen, stünden - je nach Situation - möglicherweise auch das so genannte Jedermanns-Festnahmerecht und das Nothilferecht als Rechtfertigungsgründe zur Verfügung,.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #89
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Um einen Täter sogar aktiv daran zu hindern, sich zu entfernen, stünden - je nach Situation - möglicherweise auch das so genannte Jedermanns-Festnahmerecht und das Nothilferecht als Rechtfertigungsgründe zur Verfügung,.
Das würde ich wieder nicht machen, man weiß nie, wie der drauf ist, ich mag meine Gesundheit. In dem Falle Nummer merken, evtl noch Foto vom Auto und dann freundlich 110 wählen. Schließlich reden wir hier "nur" über Blech
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #90
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Das würde ich wieder nicht machen, man weiß nie, wie der drauf ist, ich mag meine Gesundheit. In dem Falle Nummer merken, evtl noch Foto vom Auto und dann freundlich 110 wählen. Schließlich reden wir hier "nur" über Blech
Ist eine durchaus berechtigte Überlegung.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #91
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Um einen Täter sogar aktiv daran zu hindern, sich zu entfernen, stünden - je nach Situation - möglicherweise auch das so genannte Jedermanns-Festnahmerecht und das Nothilferecht als Rechtfertigungsgründe zur Verfügung,.
Ein Autofahrer hat mal vor mir am Zebrastreifen eine Frau niedergefahren, es war spät die Nacht und regnerisch. Der Fahrer beging Fahrerflucht und gab Vollgas. Nachdem ich gesehen habe, dass Leute der Frau zur Hilfe geeilt sind habe ich die Verfolgung aufgenommen und nach einer richtigen Verfolgungsjagd stellen können, er hat sich in einer Parklücke zu verstecken versucht. Die Lenker war betrunken, habe dann kurzerhand ins Auto gegriffen und den Schlüssel abgezogen und auf die Polizei gewartet.
Der Anwalt des Fahrers machte später so Bemerkungen, dass er eine mögliche Nötigung meinerseits prüfen werde.

Ich habe das bei meiner Aussage bei der Polizei thematisiert und klar gesagt, sollte ein Verfahren wegen Nötigung gegen mich erfolgen werde ich „…nie wieder im Leben Zivilcourage zeigen…“ Doch Gottseidank stand die Polizei und später auch der Richter ganz auf meiner Seite und meinten „…alles richtig gemacht“.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #92
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Der Anwalt des Fahrers machte später so Bemerkungen, dass er eine mögliche Nötigung meinerseits prüfen werde.

Diskreter Versuch der Zeugeneinschüchterung in der Hoffnung, denselben aus dem Konzept zu bringen und zu verunsichern. Wenn ein Anwalt in einem solchen Zusammenhang in der Hauptverhandlung sagt, er werde etwas prüfen, heißt das im Umkehrschluss, dass er es schon längst geprüft hat und weiß, dass es sinnlos ist.;)
Sonst hättest du schon längst eine Anzeige am Hals gehabt.

Doch Gottseidank stand die Polizei und später auch der Richter ganz auf meiner Seite und meinten „…alles richtig gemacht“.

Das Abziehen des Schlüssels war das im Rahmen der Nothilfe und Jedermanns-Festnahmerecht mildeste Mittel (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). (y)
 
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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #93
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Heute Anruf des flüchtenden Kollegen, wie aus dem "Lehrbuch": "Mir ist da wohl etwas passiert" ... "Ich habe gar nicht bemerkt, dass ich das Fahrzeug Ihres Kollegen gestreift habe" ... "An meinem Fahrzeug habe ich auch gar keine Schäden festgestellt".:X3: Grauenvoll.

Der Kollege hätte vielleicht doch Akteneinsicht in die schon von der Polizei angelegte E-Akte und die Videos in Augenschein nehmen sollen, bevor er einen derartigen Mist von sich gibt und sich bis auf die Knochen blamiert. Ich hoffe, dass er so nicht gegenüber der Polizei eingelassen hat, sonst haben die Beamten für den Rest des Jahres ein Grinsen im Gesicht und die Spätfolgen sind bleibende Gesichtslähmungen.:)
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #94
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Ihr solltet ihm evtl raten, sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen :ROFLMAO::giggle:
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #95
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Was die Vereinbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen mit der DSGVO betrifft, hier mal der Standpunkt des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen. Dies halte ich für einen nachvollziehbaren und gut vertretbaren Standpunkt.

BTW, der flüchende Kollege hat sich persönlich entschuldigt.
 

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #96
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Es ist schon ziemlich skurril. Von staatlicher Seite aus wird man an vielen Stellen durch Dauerkameras gefilmt und überwacht. Ist man in der Öffentlichkeit unterwegs, kann man sich sogar auch als trotz allem gut erkennbares Beiwerk in Filmaufnahmen von Reportagen o.ä. in Nachrichten, Reportagen usw. wiederfinden.

Aber wenn es um Dashcams als reines Sicherheitsfeature geht, geraten die Datenschützer in Extase. Dass man Veröffentlichungen konsequent ahndet, wäre ja ok. Aber so einen Aufstand wegen anlasslosen Aufnahmen im Straßenverkehr zu machen, ist meiner Ansicht nach vollkommen übertrieben.

Naja, da eine Ahndung im Alltag wohl nur vorkommt wenn speziell darauf achtende Behörden Wind davon bekommen, ist das Risiko wahrscheinlich geringer als bei einem Unfall durch die Aufnahmen Nummernschilder nennen zu können, Personenbeschreibungen parat zu haben und ähnliches. Und man kann halt aus der Dauerschleife einen anlassbezogenen Schnipsel herauslösen.

Nur sollte man eben nicht sofort am Unfallort auf die Aufnahme hinweisen. Karte wenn noch möglich rausnehmen, fertig. Und dann zu Hause das weitere Vorgehen überlegen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #97
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Ganz aktuell: Texla darf nicht mehr uneingeschränkt mit dem Wächtermodus werben.

Tesla darf nicht uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben

Aus den Urteilsgründen des LG Berlin geht hervor, dass Tesla im Gerichtstermin freiwillig eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. (das Gericht musste diesen Punkt also nicht durch Urteil entscheiden). Tesla muss also bei Werbung mit dem Wächtermodus der Dashcams künftig darauf hinweisen, dass bei Einsatz der Dashcams auch im Wächtermodus ein Bußgeld drohen kann.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Einsatz durch einen Privatnutzer auch sofort mit einem Bußgeld geahndet wird (vgl. oben, z.B. die Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen).
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #98
jm1374

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Dies halte ich für einen nachvollziehbaren und gut vertretbaren Standpunkt.

Echt? Gerade aufs Fahrrad/Pedelec bezogen, heisst dass doch, Dashcam anbauen und aufnehmen lassen ist verboten. Ich verstehe diesen Aufriss um den Datenschutz überhaupt nicht.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #99
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Echt? Gerade aufs Fahrrad/Pedelec bezogen, heisst dass doch, Dashcam anbauen und aufnehmen lassen ist verboten. Ich verstehe diesen Aufriss um den Datenschutz überhaupt nicht.
Die Art und Weise, wie ich die Dashcam beim Pendeln nutze, dürfte im Hinblick auf die DSGVO wahrscheinlich problematisch sein. Ich kann zwar eine möglichst kleine Speicherkarte nutzen, so dass nur 2 oder 3 Videos (geringste Aufzeichnungslänge 5 Minuten bei Cycliq) vor dem Überschreiben vollständig gespeichert werden. Das Überschreiben geschieht aber erst, wenn die Speicherkarte voll ist. Es müsste so einzurichten sein, dass die Kamera nur beobachtet und eine endgültige Speicherung mit einem kleinem Zeitpuffer vor und nach dem Triggerereignis erst mit demselben beginnt. Insoweit sind mir aber keine Fahrraddashcams, die das können.

Sollte mal die Frage nach einem Bußgeld anstehen, verlasse ich mich ein wenig auf folgende Überlegung: ich möchte den Richter sehen, der in derselben Situation nicht selbst heilfroh wäre, wenn er den Unfallverursacher mit einem Video identifizieren könnte. Rein beruflich kann ich allerdings nicht empfehlen, diese Überlegung zu übernehmen.

Wenn man sich überlegt, welche höchstpersönlichen Informationen Menschen freiwillig auf "social media Plattformen" über sich preisgeben, kann ich deinen Standpunkt aber sehr gut nachvollziehen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #100
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ZNolte

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ich möchte den Richter sehen, der in derselben Situation nicht selbst heilfroh wäre, wenn er den Unfallverursacher mit einem Video identifizieren könnte.

Wie gesagt, man hat ja wenigstens im Falle des Falles eine grundsätzliche Möglichkeit, Beweise vorlegen zu können. Ob man das dann auch wirklich tut oder tun muss, ist situationsbezogen.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass man Unfallgegner und/oder Versicherungen zum Einlenken bewegen kann, wenn man dien Besitz einer Aufnahme des Unfallszenarios anführt.

Und wenn evtl. sogar ein Straftatbestand im Raum steht, geht das noch mal ganz anders zur Sache. Bevor ich wegen einer angeblichen Körperverletzung mit Todesfolge verknackt werden soll, darf ein damit quasi zugegebener pöhser Verstoß gegen den Datenschutz meinetwegen ein paar Euro kosten. Es ist nur schwer vorstellbar, dass ein Richter entsprechende Aufnahmen nicht zulässt und einen wider besseren Wissens verurteilt.

Vor der Abgabe des exakt auf den Unfall zurechtgeschnittenen Filmschnipsels sollte man natürlich sonstige Nummernschilder und Gesichter unkenntlich machen.
 
Thema:

Rechtslage Dashcam

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