Ich würde in dem Fall eine Zeugenaussage machen, dass ich den Unfall beobachtet habe. Die Dashcam würde ich zum vermeiden von Eigentoren erst einmal nicht erwähnen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.
Zivilrechtlich gesehen ist mein Kollege kein Zeuge, sondern geschädigte Partei. Einen Zeugen braucht er nicht, weil die Verwertung des Videos, selbst wenn es unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten rechtswidrig wäre, als Beweismittel zulässig ist.
In einem Strafverfahren wäre er Zeuge für die Staatsanwaltschaft. Aber auch strafrechtlich besteht bei unter DSGVO Gesichtspunkten rechtswidrig erstellten Videos kein Beweisverwertungsverbot. Als Zeuge hat er den Unfall auch nicht selbst beobachtet, da er in einer Verhandlung am Amtsgericht gesessen hat. Er kann als Zeuge aus eigener Wahrnehmung nur schildern, dass und in welchem Zustand er seinen Tesla geparkt hat und in welchem Zustand er ihn wieder aufgefunden hat, als die Verhandlung beendet war. Ohne das Video würde das bei weitem nicht für eine Verurteilung ausreichen, ohne das Video wäre es auch nur dem Zufall geschuldet, den Täter ausfindig zu machen.
Auf dem Gehweg auf der anderen Straßenseite geht tatsächlich ein älterer Herr, der das Geschehen von vorne bis hinten beobachtet hat, er geht mit dem Kopf nach rechts zum Unfallgeschehen, bleibt sogar kurz stehen. Dann geht er weiter und kümmert sich nicht weiter drum. Ist typisch für unsere Gesellschaft.
Mein Kollege hat die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt. Die Kameras haben eine Loopfunktion. Aufnahmen werden - wie bei meinen Dashcams fürs Fahrrad - nach kurzer Zeit automatisch überschrieben, es sei denn, der Erschütterungssensor (beim Fahrrad Neigungssensor) sperrt die Löschung.
Mein Kollege bearbeitet nur Strafsachen, er wird wissen was er tut.

Ich würde es in diesem Fall allerdings genauso handhaben.
Wir diskutieren gerade, ob es zulässig wäre, ein Foto aus dem Video mit dem Mann, als er sich gerade bückt, um den Schaden in Augenschein zu nehmen, auszudrucken und mit dem Text "Unfallflucht, wer kennt diesen Autofahrer, Infos bitte an ... " an das schwarze Brett bzw. neben die Terminsaushänge im Amtsgericht zu hängen. Da der Schädiger auch Anwalt ist, also häufiger beim Amtsgericht anzutreffen ist, wäre es auf jeden Fall gehässig.
Nachtrag: wir haben gerade recherchiert, dass der Schädiger als Anwalt seinen Tätigkeitsschwerpunkt mit "Straßenverkehrsrecht" im Internet angegeben hat. Das hat uns noch als "I-Tüpfelchen" gefehlt. Sorry, jetzt bin ich komplett sprachlos.