Rechtslage Dashcam

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #61
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JensL

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Levo Comp '20
Hi, als Einstieg in den Produkttest wird die Rechtslage zur Nutzung einer Dashcam beleuchtet.
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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #62
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ZNolte

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Hi, als Einstieg in den Produkttest wird die Rechtslage zur Nutzung einer Dashcam beleuchtet.
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Das ist jetzt aber nichts Neues?

Das Hauptproblem sehe ich weiterhin in der Frage, ob eine Beweissicherung nur denjenigen zustehen soll, deren dann meist teuren Dashcams über Neigungssensoren verfügen. Wie soll ein Zweiradfahrer die Speicherung auslösen, wenn er durch den Unfall vom Fahrzeug getrennt und/oder verletzt wurde?
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #63
Trekker

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fazua ride 50 evation
Kurz zur Rechtslage:

Der BGH sieht in der anlasslosen Videoüberwachung mit Aufzeichnungsfunktion grundsätzlich schon einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Allerdings nimmt er auch eine Güterabwägung vor und stellt die Interessen des Geschädigten über das Interesse des Schädigers und verneint ein Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess.

Wer es nachlesen will:
BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17.
Der Bundesgerichtshof - Entscheidungen

Allerdings würde ich mich nicht zu 100 Prozent darauf verlassen, dass die Instanzgerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) diesen Standpunkt teilen. Das geht in der Rechtsprechung wie Kraut und Rüben durcheinander (2 Juristen => 6 Lösungsansätze=> 3 Meinungen).

Trotzdem fahre auch ich mit Dashcams von Cycliq.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #64
Fripon

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Ganz neu Riese und Müller Delite HR Motor 36 V
@Trekker

Was ist denn mit den Aufnahmen durch all die Teslas die überall rumstehen und fahren?
Deren Bildmaterial und was weiß ich sonst noch soll ja direkt nach Amerika gestreamt werden.

Gruß Fripon
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #65
Trekker

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fazua ride 50 evation
@Trekker

Was ist denn mit den Aufnahmen durch all die Teslas die überall rumstehen und fahren?
Deren Bildmaterial und was weiß ich sonst noch soll ja direkt nach Amerika gestreamt werden.

Gruß Fripon
Datenschutzrechtlich (DGSVO) sind die Dashcamfunktionen von Tesla in höchstem Maße problematisch.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #66
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SilbernerSurfer

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"Bafang M400" "Bafang Ultra" "Xiongda 1000W"
Ich halte Dashcams für sinnvoll!
Aus den unterschiedlichsten Gründen!

Die Diskussion ob Dashcams erlaubt sein sollten oder nicht ist politisch motiviert.
Dadurch wird auch die Mentalität eines jeden Einzelnen von uns beeinflusst.

Beispiel:
In Russland sind Dashcams Pflicht!
Autofahren in Russland: Wichtige Regeln und Tipps.
Quelle: www.bussgeldkatalog.org

Ichbhabe mich aus Interesse mal mitneinem Russen in einem internationalen RC-Modell-Forum unterhalten.
Der meinte es geht in Russland gar nicht anders. Zu viel Betrugsversuche!
Leute die sich vors Auto werfen um Geld zu kassieren.
Autofahrer die dir rückwarts mit Absicht an einer roten Ampel reinfahren.
Usw.................!

Ich meine, man sollte nicht so lange warten bis es auch in D ohne Dashcams nicht mehr geht!
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #67
Tomfred

Tomfred

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Der meinte es geht in Russland gar nicht anders. Zu viel Betrugsversuche!
Das ist in Thailand nicht anders.

Insgesamt führt das alles dann zur Totalüberwachung, was komischerweise die Wenigsten stört.
Aber noch wird viel über die Überwachung der Stasi schwadroniert. Die waren Waisenknaben gegen alle alles, was heute gemacht wird und möglich ist.
Wollte ich nur mal erwähnen und stellt keine persönliche, politische Gesinnung dar ! 😂
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #68
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SilbernerSurfer

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Das ist in Thailand nicht anders.

Insgesamt führt das alles dann zur Totalüberwachung, was komischerweise die Wenigsten stört.
Aber noch wird viel über die Überwachung der Stasi schwadroniert. Die waren Waisenknaben gegen alle alles, was heute gemacht wird und möglich ist.
Wollte ich nur mal erwähnen und stellt keine persönliche, politische Gesinnung dar ! 😂
Meinst du jetzt die Totalüberwachung von Seiten des Staates gegenüber seiner Bürger?

Das ist ja laut Grundgesetz erstmal gar nicht möglich.
Führt also nicht zwingend dazu.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #69
Tomfred

Tomfred

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Meinst du jetzt die Totalüberwachung von Seiten des Staates gegenüber seiner Bürger?
Jein. Vielleicht schlecht ausgedrückt.
Ich denke, auch der Staat, wird im Zweifelsfall auf verfügbare Infos zugreifen. Also egal ob die Kamera im Bahnhof, Fußgängerzone oder eben Frontscheibe hängt.
Aber die Meisten präsentieren ja in den sozialen Netzwerken oft schon mehr, als man wissen will.😉😂
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #70
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SilbernerSurfer

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Jein. Vielleicht schlecht ausgedrückt.
Ich denke, auch der Staat, wird im Zweifelsfall auf verfügbare Infos zugreifen. Also egal ob die Kamera im Bahnhof, Fußgängerzone oder eben Frontscheibe hängt.
Aber die Meisten präsentieren ja in den sozialen Netzwerken oft schon mehr, als man wissen will.😉😂
Da hast du wohl recht!

In bestimmten Fällen wird ja eh schon das Smartphone getrackt.
Oder abgehört!
Und was sonst noch alles!

Digitalisierung halt!
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #71
FairKehr

FairKehr

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Rechtslage hin, Rechtslage her - ich habe in allen Fahrzeugen eine Dashcam installiert. In drei Fällen hat sie bereits geholfen, einen Schaden ersetzt zu bekommen. Viel problematischer sind die, die solche AUfnahmen dazu "nutzen", andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von Fehlverhalten anzeigen zu wollen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #72
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Rechtslage hin, Rechtslage her - ich habe in allen Fahrzeugen eine Dashcam installiert. In drei Fällen hat sie bereits geholfen, einen Schaden ersetzt zu bekommen. Viel problematischer sind die, die solche AUfnahmen dazu "nutzen", andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von Fehlverhalten anzeigen zu wollen.
Dies ist nach meinem Wissen in D übrigens verboten, ebenso wie das ins Netz stellen solcher Fehlverhalten, wenn die Person identifizierbar ist
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #74
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ZNolte

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Es ist ganz einfach - besser eine möglichen Beweis zur Verfügung haben, auch wenn der evtl. nicht akzeptiert wird, als dass man unter Umständen sogar wegen Falschaussagen verknackt wird. Beim Fahrrad vielleicht aber auch etwas weniger problematisch als beim Auto/Motorrad.

Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt einen wegen durch Zeugen behauptete Fahrlässigkeit oder gar eines angeblichen Vorsatzes anklagt, wenn man ein Dashcam-Video vorweisen kann. Egal wie das entstanden ist.

Meinetwegen soll es dann halt hinterher eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen den Datenschutz geben. Besser als im Extremfall wegen fahrlässiger Tötung oder eines angeblichen Straßenrennens (kann sogar eine Mordanklage einbringen) unschuldig in den Knast zu gehen.

Es kommt halt auf die persönliche Fahrweise an. Ein tatsächliches eigenes und öfter vorkommendes Fehlverhalten mit einem Video relativieren zu wollen ist eben was ganz anderes, als sich gegen komplette Falschaussagen zu wehren.

Da kann ein Video eine Menge an schlaflosen Nächten ersparen, denn nichts ist bei Unfällen stressiger als die Erkenntnis, unschuldig aufgrund von Lügen anderer verknackt zu werden.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #75
jm1374

jm1374

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Viel problematischer sind die, die solche Aufnahmen dazu "nutzen", andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von Fehlverhalten anzeigen zu wollen.

Vielleicht änderst du deine Meinung ja wenn du permanent von Autofahrern ohne ausreichend Seitenabstand überholt wirst. Oder wenn du aus dem Seitenfenster angebrüllt wirst und du nach dem Überholvorgang mit Wasser aus der Scheibenwaschanlage bespritzt wirst.
Ich finde ja, das Problematische sind rücksichtslose Verkehrsteilnehmer und nicht die die das Fehlverhalten anzeigen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #76
Trekker

Trekker

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Ich meine, man sollte nicht so lange warten bis es auch in D ohne Dashcams nicht mehr geht!
Soweit sind wir in Deutschland Gott sei Dank noch nicht. Grund für den Einsatz von Dashcams in Russland ist angesichts der augenscheinlich hohen Anzahl an Betrugsversuchen im russischen Verkehrsunfallrecht schlicht und einfach Beweisnot.

Beweisnot war auch ein Argument, das den BGH bewogen hat, den Interessen des Geschädigten in einer Interessenabwägung den Vorzug zugeben.

Nachfolgend aber mal ein Auszug aus der Begründung eines Urteils des LG Mühlhausen aus Mai 2020 (6 O 486/18):

Im Übrigen ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass Dash camera-Aufzeichnungen ohne Einwilligung der darauf befindlichen Personen nicht verwertbar sind. Dies würde dazu führen, dass die Bevölkerung sich gegenseitig und wechselseitig mit entsprechenden Bodycams und Kameras aufzeichnen würde, da jeder damit rechnen muss, von einer Anzeige oder einem Strafverfahren gegen sich von anderen Personen, etwa Beleidigungen oder Vergewaltigungen, überzogen zu sehen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit, da der Normalbürger nicht wissen kann, ob die Rechtsprechung später dann seine Kameraaufzeichnungen für verwertbar hält oder nicht, erscheint es für das erkennende Gericht nicht sachgerecht und nachvollziehbar, warum einzelne Kameraaufzeichnungen dann erlaubt sein sollen und andere nicht bzw. warum dann einzelne Kameraaufzeichnungen verwertbar sein sollen oder nicht. Wenn der Gesetzgeber Dash camera-Aufzeichnungen bei Verkehrsunfällen durch Privatpersonen zum Nachweis einem etwaigen Verschuldens des Gegners erlauben will, so sollte der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen, welche am Straßenverkehr teilnehmen, machen.
 
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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #77
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Es sei denn, der Staat hat ein eigenes Interesse an solchen Aufnahmen. Dann werden selbst sonst massiv negativ kritisierte Gaffer gebeten, ihre Handyvideos zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der Vorteile im Alltag sollte Deutschland aber von seinem überzogenen Datenschutz abgehen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #78
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Datenschutzrechtlich (DGSVO) sind die Dashcamfunktionen von Tesla in höchstem Maße problematisch.
Tesla hat die Nutzungsbedingungen bei uns etwas abgeändert. Jetzt muss ich aktiv selbst den Bedingungen zum Betrieb der Kameras beim Parken zustimmen. Beim fahren filmen aber nach wie vor 4 Kameras jede Fahrt mit. Allerdings in einer Endlosschleife die alle 10 Minuten neu beginnt.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #79
Trekker

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #80
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Auch das ist rechtlich noch problematisch, da die Aufzeichnungen immer noch anlasslos erfolgen.
Ja, gebe ich dir recht, wird in den Teslaforen auch heftig diskutiert. Die Aufzeichnungen im Parkmodus muss ich jetzt aktiv selbst einschalten, sonst sind sie aus. Auch die Empfindlichkeit wurde etwas reduziert, jetzt muss man schon wirklich ganz beim Auto stehen, dass sie aufzeichnen, sofern aktiviert.
Die 4 Kameras die während der Fahrt aufzeichnen, lassen sich nicht deaktivieren. Sofern kann der Fahrer nicht belangt werden. Andererseits konnten mithilfe der Kameras schon etliche Unfälle aufgeklärt werden und ich meine damit gar nicht wo das Auto selbst verwickelt war, sondern die Kameras haben andere Unfälle aufgezeichnet.

Besonders in Erinnerung blieb etwa ein illegales Straßenrennen in Wien wo eine Person ums Leben kam und die beiden Fahrer gegenseitig ihre Unschuld beteuerten. Ein hinter ihnen fahrender Tesla hat alles aufgezeichnet, die Behörden waren dankbar als man ihnen die Videos zwecks Beweisfindung zur Verfügung stellte.
 
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