Rechtslage Dashcam

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #21
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Olav_888

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Die Gesetzgebung in Österreich vertritt auch, nach wie vor den Standpunkt, dass das vorsätzliche (nicht zufällige), filmische Dokumentieren von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten ohnehin ausschließlich der Exekutive, respektive der Polizei zu steht.
Genau dies macht man ja mit einer Dashcam, ich filme ja nicht vorsätzlich eine Straftat, sondern zufällig, weil ich ja nicht weiß, ob es zu einer kommt. Vorsätzlich ist dann z.B. Abstandsmessung....

Was noch wichtig ist: es darf nicht veröffentlicht werden, sobald Personen identifizierbar sind!!!!
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #22
Wolfgang42

Wolfgang42

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Wenn ich rein für den Privatbedarf etwas aufnehme, was im öffentlichen Raum ist, darf man dies nicht verbieten
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #23
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Spacerider

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Ich habe in allen meinen Autos inkl. Dienstwagen eine Dashcam eingebaut, dauerte jeweil 15 Minuten. Seit dem fahre ich entspannter und weiß, dass ich immer einen Zeugen dabei habe. Mir sind schon so viele Situationen begegnet, wo ich ganz schnell die A-Karte gehabt hätte, von verlorener Ladung, fallenden Eisplatten, auf meiner Spur entgegenkommende Fahrzeuge, unvorsichtige Fußgänger usw.
Das Argument mit dem Datenschutz ist sowas von lächerlich, in diesem Moment werden zehntausende Videos im Netz hochgeladen, bei denen oft irgendwelche Personen zu sehen sind. Und ich soll aus Selbstschutz nicht den Verkehr filmen dürfen???
Also, ich kann es nur jedem dringendst empfehlen und wer meint, er bräuchte das nicht, der wird spätestens dann umdenken, wenn ihn einer in die Pfanne haut, weil der z. B. einen Zeugen an Bord hat und man selbst nicht...
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #24
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schmadde

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Wenn ich rein für den Privatbedarf etwas aufnehme, was im öffentlichen Raum ist, darf man dies nicht verbieten
Das ist so nicht ganz richtig. Bei Fotos gibts die Panoramafreiheit, da kannst aufnehmen was Du willst. Aber da hat man halt auch immer einen Fotografen der durch den Sucher guckt und "anlassbezogen" auslöst.

Bei Videos ist die Sachlage anders. Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die keinen konkreten Anlass hat, sondern einfach so, immer gemacht wird ist nicht erlaubt. Das ist so auch in Ordnung. Nur sehe ich das halt beim Radfahren anders, weil da gefährliche Situationen, nicht selten absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt und Unfälle nicht selten sind und die Beweislage im Zweifel schwierig ist. Da sollte es Ausnahmen geben.

Gibts aber derzeit nicht.

Ich nehme tatsächlich nur selten mal was auf und dann genau nur um spezifische Strecken(abschnitte) zu zeigen, aber wenn ich es dauerhaft haben wollte, würde ich vermutlich im Falle eines Unfalles zufällig mal so eine Fahrt aufgezeichnet haben...
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #25
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ZNolte

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Wenn ich rein für den Privatbedarf etwas aufnehme, was im öffentlichen Raum ist, darf man dies nicht verbieten

Da hast du schon recht, aber wenn du eine Aufnahme in Bezug auf eine Unfallbewertung nutzen möchtest, ist das eben nicht mehr in dem Sinne privat. Deshalb sollte man eben darauf achten, dass die Kamera zumindest eine Loopfunktion hat.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #26
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schmadde

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #27
Tomfred

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Wer weiß denn, ob ich einen Anlass hatte ?? Muß ja nichts passiert sein.
Das weiß man doch erst hinterher.
Ist also in alle Richtungen auslegbar.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #28
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Gast99410

Letztendlich ist es jedoch nicht entscheidend, wie man einen "Anlass(fall)" persönlich auslegt, sondern wie die Gesetzgebung und Richter das (mittels Gesetzgebung, Gerichtsurteile, Präzedenzfälle,...) auslegen/definieren. Insofern kann ich nur empfehlen, insbesondere wenn es um Juristerei geht, nicht das persönliche Verständnis als Referenz zu nehmen, sondern sich an zu schauen wie es die Gesetzgebung, Gerichte, Juristen auslegen/verstehen. Juristerei ist nun mal eine ganz eigen Denke.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #29
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ZNolte

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Nö, er hat nicht recht. Das ist nicht erst bei Veröffentlichung verboten, sondern anlasslos ist bereits die Aufnahme nicht erlaubt.

Nur wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Und selbst das ist nicht ohne Ausnahme.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #30
Tomfred

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... insbesondere wenn es um Juristerei geht, nicht das persönliche Verständnis als Referenz zu nehmen, sondern sich an zu schauen wie es die Gesetzgebung, Gerichte, Juristen auslegen/verstehen. Juristerei ist nun mal eine ganz eigen Denke.
Eben ! Und die sind sich einig und legen es immer gleich aus ??
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #31
Fcube

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Den weiteren Verlauf des Threads und ggf dessen Ende kann ich mir schon gut vorstellen .......
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #32
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Gast99410

Nur wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Und selbst das ist nicht ohne Ausnahme.

Das Ganze ist wohl insofern ein wenig komplex und/oder missverständlich, da hier mehrere Faktoren, wie z.B. auch die Intention eine Rolle spielen.

Folgendes ist ohne jeglichen Anspruch an vollkommene Richtigkeit und mag/kann sich zwischen D und Ö auch mitunter unterscheiden!

Das sogenannte Panoramafreiheit gilt dann, wenn man zum Spaß an der Freude filmt (z.B. die Familie im Urlaub). Dann können auch mal fremde Leute als Beiwerk durchs Bild laufen, oder Nummernschilder von Autos als Beiwerk erkennbar sein.

Sobald jedoch die Intention die Dokumentation ist, z.B. für den Fall eines Unfalls, ändert sich die Lage insofern rapide, da es dann als Überwachung gilt. Und hierfür gelten komplett andere und wesentlich strenger Regeln.


Im Weiteren muss man auch noch zwischen dem Filmen an sich, einem Veröffentlichen, aber auch einem Weitergeben unterscheiden. Denn auch das Weitergeben (an die Polizei) spielt im juristischen Sinnen eine eigene Rolle.
Das ein Veröffentlichen potenziell Persönlichkeitsrechte verletzen kann rechtswidrig, ist denke ich ohnehin allgemein klar.

Gibt man Filmmaterial an die Polizei weiter, dass aus mit der Intention der Dokumentation entstanden ist, kann das Konsequenzen haben. Hat man jedoch gerade mit dem Handy aus Spaß an der Feude z.B. seine Familie und zufällig auch einen Unfall gefilmt, dann hat eine Weitergabe keinerlei Konsequenzen.

Beispiels Weise war auch vor nicht all zu langer Zeit das Anzeigen von Falschparkenden, z.B. von PKWs auf Radwegen mittels Foto im Zusammenhang mit der DSGVO in Diskussion. Der Streitpunkt war, soweit ich mich erinnere, nicht das Fotografieren selbst, sondern eben das Weitergeben des Fotos an die Polizei mittels App. Aber auch hier spielt nach dem Gerichtsentscheid mWn letztendlich die Intention eine Rolle. Ist man unterwegs und wird durch z.B. einen PKW am Radweg behindert, dann darf man dies (nun) mittels Foto anzeigen. ist man jedoch mit der Intention unterwegs falsch parkende PKWs zu fotografieren und an zu zeigen ist das wiederum nicht zulässig.


Natürlich stellt sich hierbei die Frage der Nachweisbarkeit. D.h. man muss im Zweifelsfall seine Intention glaubwürdig vermitteln können. Was einem die Polizei/Richter letztendlich abnehmen steht jedoch wieder auf einem andren Blatt. Selbst wenn man die Wahrheit sagt.
Z.B. Wenn man am Rad eine Kamera montiert hat, die nach vorne auf die Straße gerichtet ist, kann man angeben, dass es einem beim Filmen lediglich am Spaß an der Freude ging. Ob einem das geglaubt wird wage ich jedoch eher zu bezweifeln. Unabhängig davon, ob das Filmen nun ohnehin erlaubt wäre, oder nicht.


Zusammengefasst muss man eben sowohl die Intention des Filmens (Dokumentation, Spaß an der Freude,...), aber auch dem was man letztendlich mit den Videos macht (speichern, weitergeben, veröffentlichen,...) betrachten.

Wie gesagt. Juristerei ist komplex. Und man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass hierbei immer alles völlig klar und eindeutig ist.

(Sofern das bereits zu Offtopic ist gerne wo anders hin verschieben. Mein Gedanke war jedoch, dass auch die Frage was (nicht) erlaubt ist zum Thema Kaufberatung, im Sinne einer Anschaffung Ja/Nein eine Rolle spielt.)
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #33
Fcube

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Will man solche Abstandsverstöße alle zur Anzeige bringen, dann müssen Arbeitende vmtl ihren Job und Ruheständler andere Hobbys aufgeben.

Das erinnert mich immer an den Rentner, der vom Fenster aus Parkverstöße penibel erfasst und angezeigt hat.

Ehrlich, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Dashcam am Fahrrad zur Klärung eines Unfallhergangs entscheidend beitragen kann?
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #34
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Spacerider

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Ehrlich, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Dashcam am Fahrrad zur Klärung eines Unfallhergangs entscheidend beitragen kann?

Die meisten Unfallgeschehen dürften von vorne stattfinden, insofern ist die Chance schon recht hoch. Ich fahre im Auto nicht mehr ohne Dashcam, viel zu groß das Risiko, dass man ohne Zeugen was in die Schuhe geschoben bekommt.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #35
H

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #36
Fcube

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Ich fahre seit fast 60 Jahren Auto Fs 2 / CE2. Dabei zwei Unfälle; einmal selbst schuld.
Die gefahrenen Km gehen in die Millionen.
Bei den meisten meiner Bekannten ist das ähnlich.
Soviel zur Unfallwahrscheinlichkeit.

Aber vlt liegt das ja auch ein wenig am eigenen Fahrstil?
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #38
Klein Andy

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Will man solche Abstandsverstöße alle zur Anzeige bringen, dann müssen Arbeitende vmtl ihren Job und Ruheständler andere Hobbys aufgeben.
Beim Pendeln lass ich auf dem Stück durch die Stadt immer die Kamera mitlaufen. Grob geschätzt ein Viertel der Überholer unterschreitet die 1,5 Meter. Wenn ich die alle anzeigen wollte, meine Backe, was würde das Zeit und Nerven kosten!
Bisher habe ich nur einen Verstoß angezeigt, da hatte jemand quer über den Radweg geparkt und ich musste mein Trike auf den Gehweg anheben. Drei Screenshots aus dem Video hatte ich als Beweis mit angehängt. Außer dem Verstoß konnte man auch erkennen, dass genügend Platz für ordentliches Parken gewesen wäre.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #40
Begonia

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Bei Videos ist die Sachlage anders. Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die keinen konkreten Anlass hat, sondern einfach so, immer gemacht wird ist nicht erlaubt. Das ist so auch in Ordnung. Nur sehe ich das halt beim Radfahren anders
Dass man den Eindruck haben kann, hier im Land werden die Gesetze eher zu Gunsten der "Gesetzlosen" ausgelegt, hat sicher jeder schon erfahren.

Dass aber Radfahrer anders behandelt werden sollen, das wäre die Krönung.
 
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