Rechtslage Dashcam

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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #1
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Fluffi

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Diskussionen zur Kaufberatung bei Dashcams bitte nicht hier, sondern in diesem Thread:

Kaufberatung Dashcam für Fahrrad und Pedelec / E-Bike

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Daschcam​


Machen die zur Sicherheit Sinn?
Falls man umgefahren oder beworfen/beleidigt wird?
 
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  • Rechtslage Dashcam Beitrag #2
Fcube

Fcube

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Die Dinger waren vor geraumer Zeit mW in einem Autovforum schon heftig umstritten.
Ob ein Richter solche Aufzeichnungen als Beweise zulässt sind bis über Einzelfallentscheidungen.

Meine Meinung: Quatsch
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #4
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ZNolte

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@Fluffi

Wenn man sich selber grundsätzlich an die Regeln hält - ja.

Aber gerade bei Fahrrädern welche sehr häufig abgedrängt und übersehen werden, ist so eine Cam meiner Meinung nach ein sinnvolles Gerät. Und sei es nur als Gedankenstütze für einen selber, um exakt stimmige Aussagen machen zu können und um die oft zurecht gesponnenen Aussagen von Zeigen widerlegen zu können.

Mir hat mal auf dem Motorrad eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen. Großes Geschrei mit wilden Anschuldigungen von ihr. Nach 5 Minuten kam ein voll besetztes Auto mit herantelefonierten Verwandten von ihr angerast. Die Insassen haben sich kackendreist als angeblich zufällige Zeugen bei der Polizei vorgestellt, die natürlich übereinstimmend pro Autofahrerin aussagten.

Kamera gezückt, Loop der letzten 5min angeklickt - Thema erledigt, 5x Strafanzeige gegen Autofahrerin und „Zeugen“ als Folge.

Seitdem immer nur mit Actioncam unterwegs, auf dem Mopped wie dem Pedelec.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #5
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Fluffi

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@Fluffi

Wenn man sich selber grundsätzlich an die Regeln hält - ja.

Aber gerade bei Fahrrädern welche sehr häufig abgedrängt und übersehen werden, ist so eine Cam meiner Meinung nach ein sinnvolles Gerät. Und sei es nur als Gedankenstütze für einen selber, um exakt stimmige Aussagen machen zu können und um die oft zurecht gesponnenen Aussagen von Zeigen widerlegen zu können.

Mir hat mal auf dem Motorrad eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen. Großes Geschrei mit wilden Anschuldigungen von ihr. Nach 5 Minuten kam ein voll besetztes Auto mit herantelefonierten Verwandten von ihr angerast. Die Insassen haben sich kackendreist als angeblich zufällige Zeugen bei der Polizei vorgestellt, die natürlich übereinstimmend pro Autofahrerin aussagten.

Kamera gezückt, Loop der letzten 5min angeklickt - Thema erledigt, 5x Strafanzeige gegen Autofahrerin und „Zeugen“ als Folge.

Seitdem immer nur mit Actioncam unterwegs, auf dem Mopped wie dem Pedelec.
Ich Habe auch 2 Unfälle hinter mir, ein Rentner der einen Fußgänger übersah und mich rammte und eine junge Dame die Schmerzensgeld abziehen wollte.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #6
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Gast99410

Ja, gleiches Prinzip. Allerdings auch wählbar von einer bis 5 Minuten Loop. Zudem noch einen Fahrmodus, wo die Aufnahme direkt beim Einschalten der Kamera oder beim Start der Stromzufuhr (Dauerstrom über Zündung oder Powerbank) gestartet und gestoppt wird.
Danke für die Info. Wie ich heute nach gelesen habe ist die gesetzliche Lage hier in Österreich jedoch wohl scheinbar (immer) noch eine Ecke strenger und btw. ziemlich idiotisch. Das Thema hat sich für mich daher leider vorerst erübrigt.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #7
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ZNolte

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So wirklich rechtlich eindeutig ist das in Deutschland ja auch nicht mit dem Filmen im Straßenverkehr.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #8
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Gast99410

Ich weiß. Drum schrieb ich ja auch strenger.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #9
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Olav_888

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So wirklich rechtlich eindeutig ist das in Deutschland ja auch nicht mit dem Filmen im Straßenverkehr.
Inzwischen durch verschiedene Urteile schon. Wichtig ist entsprechende Datenschutz, das kein dauerhaftes Speichern möglich/aktiv ist, also überschreiben nach x min. In meinem Auto sind es glaube ca 4h, definiert von der Größe der Speicherkarte
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #10
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Gast99410

Zumindest in Österreich darf es nach wie vor lediglich eine Schleife von Sekunden, maximal wenigen Minuten und keinesfalls Stunden sein.

Und das fixe Speichern der Schleife darf auch nicht durch ein manuelles Einwirken, z.B. Knopfdrücken von statten gehen, sondern lediglich automatisiert im Anlassfall, wie z.B. durch Unfallsensoren. Denn laut Gesetzgeber würde die Speicherung ansonsten ja einer Willkür unterliegen. Im Sinne eines potenziellen Missbrauch durch eine mögliche, dauerhafte Dokumentation und nicht alleinig nicht dem Sinne einer rein anlassbezogenen Unfalldokumentation.

Dazu kommt, dass auch der Blickwinkel der Aufnahme nicht zu weitwinkelig sein darf, da ja ansonsten Unbeteiligte/Unschuldige mit gefilmt werden würden.

Die Gesetzgebung in Österreich vertritt auch, nach wie vor den Standpunkt, dass das vorsätzliche (nicht zufällige), filmische Dokumentieren von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten ohnehin ausschließlich der Exekutive, respektive der Polizei zu steht.

Das meinte ich jedenfalls mit strenger... :LOL:

Filmt man seine Fahrten lediglich zum Spaß an der Freude gilt das alles natürlich nicht. Das müsste man einem Richter dann im Falle eines Unfalles allerdings auch glaubhaft verklickern. Nur sind die, auf wienerisch gesagt, auch nicht auf der Nudlsuppn daher gschwommen. :LOL:
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #11
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ZNolte

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Wie dem auch immer sei, ich nutze it gutem Gewissen die Loop-Funktion mit 5 Minuten Cliplänge. Bei 64gb Speicherkarten sind das ca. 5-7 Stunden Aufnahmedauer bei 1080p 30fps.

Eine Auflösung bis zu 4k ist zwar möglich mit der Wolfang, aber eine wirkliche Verbesserung der Qualität konnte ich nicht feststellen, da limitiert der Sensor mehr als die mögliche Auflösung. Nummernschilder sind in den Aufnahmen akzeptabel zu erkennen, das reicht mir persönlich.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #12
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Wie dem auch immer sei, ich nutze it gutem Gewissen die Loop-Funktion mit 5 Minuten Cliplänge. Bei 64gb Speicherkarten sind das ca. 5-7 Stunden Aufnahmedauer bei 1080p 30fps.

Eine Auflösung bis zu 4k ist zwar möglich mit der Wolfang, aber eine wirkliche Verbesserung der Qualität konnte ich nicht feststellen, da limitiert der Sensor mehr als die mögliche Auflösung. Nummernschilder sind in den Aufnahmen akzeptabel zu erkennen, das reicht mir persönlich.
@ZNolte
Gibts da ein Video irgendwo von dir zu sehen? Also nicht wirklich von DIR ;-) sondern von den Fahrten damit man einen Eindruck von Reallife sehen kann wenn man auf den Rad ist. Zu Fuß oder Kanu oder Motorrad so habe ich auf Youtube geshen aber nix auf den Rad.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #13
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ZNolte

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Nein, ich nutze die Cam rein als Sicherheits-Dashcam und speichere keine Videos. Schon allein, weil mir eine Veröffentlichung rechtlich zu heikel wäre.

Was hast du denn für einen Anspruch an die Aufnahmequalität, bzw. für welche Zwecke benötigst du die Aufnahmen? Besondere Hoffnungen auf öffentlich nutzbare Filme sollte man in dem Preisbereich allgemein aber nicht haben.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #14
EbikeBiker

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So ähnlich wie @Gast99410 die Situation bei uns (AT) beschreibt hab ich es auch im Kopf.

Am sichersten wäre es wohl die Cam dauernd abgeschaltet zu haben. Wenn man bemerkt, dass es zum Unfall kommt, schaltet man kurz vorher die Cam ein, lässt sich umfahren und sobald man mit fallen und rutschen fertig ist die Cam gleich wieder abschalten!

Also bitte meine Damen und Herren, man sollte sich schon, zumindest wenigstens ein bisschen anstrengen um den Datenschutz der anderen zu wahren!

Vorsicht, dieser Beitrag könnte Ironie enthalten
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #15
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ZNolte

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Vom Prinzip her gar nicht mal so dumm, dafür gibt es die beigelegte Fernbedienung. Anlassbezogene Aufnahmen sind rechtlich unbedenklich. Wenn man also sieht, dass einem ein Autofahrer oder sonst wer zu nahe kommen könnte, die Cam per Fernbedienung starten, danach wieder abschalten.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #16
Tomfred

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Hilfe, was soll das denn ?
Die Kamera filmt 5min. und was vorn dazu kommt , wird am Ende gelöscht.
Es sei denn man speichert eine Sequenz für private Zwecke.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #17
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ZNolte

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Und damit möchtest du was genau aussagen? :unsure:
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #18
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schmadde

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Am sichersten wäre es wohl die Cam dauernd abgeschaltet zu haben. Wenn man bemerkt, dass es zum Unfall kommt, schaltet man kurz vorher die Cam ein, lässt sich umfahren und sobald man mit fallen und rutschen fertig ist die Cam gleich wieder abschalten!
Dann braucht man nur noch die mitgelieferte Zeitmaschine und kann dann wenn der Unfall passiert ist einfach 5 Minuten zurückspulen und die Dashcam vorher einschalten. Ist genauso realistisch ;)

Ich mach das immer so: wenn ich beim losfahren merke, dass ein Unfall passieren wird, schalte ich die Kamera ein, ist ja dann anlassbezogen...
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #19
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Gast99410

Hilfe, was soll das denn ?
Die Kamera filmt 5min. und was vorn dazu kommt , wird am Ende gelöscht.
Es sei denn man speichert eine Sequenz für private Zwecke.
Wenn das so wäre würde das wirklich keinen SInn ergeben. Ich weiß nicht, wie das genau ist, aber einfallen täten mir 3 Möglichkeiten.
a) Bei einer Aufnahmeschleife von z.B. 2 Minuten werden ab dem Auslösen wirklich nur die 2 Min rückwirkend gespeichert werden. -> sinnfrei
b) Oder z.B. 1 Minute rückwirkend plus eine weitere, aktuelle Minute = insgesamt 2 Minuten. -> Schon eher sinnvoll. Aber glaube ich jedoch auch nicht.
c) Oder aber es werden ab dem Auslösen die letzten 2 Minuten rückwirkend plus das aktuelle, was dazu kommt gespeichert. Solange bis die Aufnahme letztendlich manuell unterbrochen wird. -> Würde zumindest aus meiner Sicht am meisten Sinn machen.
 
  • Rechtslage Dashcam Beitrag #20
Tomfred

Tomfred

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c) Oder aber es werden ab dem Auslösen die letzten 2 Minuten rückwirkend plus das aktuelle, was dazu kommt gespeichert. Solange bis die Aufnahme letztendlich manuell unterbrochen wird. -> Würde zumindest aus meiner Sicht am meisten Sinn machen.
Ist doch im Prinzip egal.
Also wenn man möchte, daß der Unfall aufgezeichnet ist, wäre es so, oder so ähnlich eine Lösung um fast allen gerecht zu werden.
Es gibt ja die Loop Funktion, welche das so macht, allerdings füllt sie den Speicherplatz erst voll aus, bevor sie anfängt zu überschreiben.
 
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