Laut Gesetz gibt es aber keine Toleranz beim bewußten Überschreiten der Maximalgeschwindigkeit. Auch beim "Blitzen" gibt es nur eine Messtoleranz, aber nur, um eventuelle minimale" Fehler" beim Aufstellen des Gechwindigkeits-Meßgerätes zu Gunsten des Geblitzten auszugleichen.
Du widersprichst dir selbst. WARUM es eine Toleranz gibt, spielt doch keine Rolle, defacto wird beim Blitzen immer eine Toleranz angesetzt, wobei Blitzen (Verkehrsüberwachung) und (beim Pedelec im weitesten Sinne) „Zulassung“ eines Fahrzeuges nicht direkt vergleichbar sind.
Würde ein Pedelec durch einen Sachverständigen geprüft, würde dieser mit Sicherheit auch eine Toleranz angeben.
Im CoC Verfahren bei Serienzulassungen von 45 km/h Fahrzeugen gibt es m.W. sogar 2 Toleranzen, die die Serienstreuung berücksichtigen sollen und sich > 10 % addieren. (Kann das gerade nicht raussuchen)
Diese 10 % würde mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch bei einem Pedelec Eigenbau in einem Gutachterverfahren vor Gericht akzeptiert werden. Ich hätte keine Bedenken ein Eigenbau Pedelec auf 27,5 km/h GPS einzustellen.
Letztendlich gibt es für diesen Grenzbereich aber (noch) keine Gerichtsurteile.