Nur mal angenommen, man pfeift auf die Gesetzeslage und verlässt sich darauf, dass das toleriert wird: Technisch wäre das doch ohne jeden externen Verkabelungs- und Montageaufwand sehr einfach umsetzbar, wenn man die Blinker in die Lenkerenden setzt (mit außen einer Art Halbkugel aus gelb-transparentem Plastik und heller LED drin), innenliegender Batterie und Schalter außen, den man mit dem kleinen Finger betätigt, oder? Die Batterien würden eh praktisch ewig halten, weil die Dinger ja nur selten und immer nur sehr kurz an sind und dann auch noch blinken (also noch kürzer tatsächlich leuchten). Dann wären das einfach fingerlange Stopfen, die man vom Lenkerende aus in den Lenker schiebt und dort festklemmt. Spart einem auch die Kontrollleuchte, weil die Blinker ja im Blickfeld liegen.
Gilt das dann als abnehmbare Ausstattung? Was würde einem da rechtlich schlimmstenfalls passieren, wenn das Auge des Gesetzes mal Langeweile hat und zu genau hinsieht?