
Callamon
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Habe ich das behauptet? Nein.Als ob die von Autofahrern besser erkannt werden als die Hand oder ein Blinker.
Aber im Gegensatz zu Blinkern wären Winker halt legal.
Ebenso wie das Ausstrecken eines Beines in Abbiegerichtung.
Oder ein gemaltes Schild, auf dem steht "ich biege gleich hierlang ab", welches man irgendwie mit sich führt und vor jedem Abbiegen in die gewünschte Richtung hält.
Oder, oder, oder. Alles legal. Nur Blinker nicht.