Rechtliches zu Fahrtrichtungsanzeigern - bitte technische Fragen dazu weiterhin im Thread "Kaufberatung Fahrtrichungsanzeiger" behandeln.

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QIOFan

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Technische Kaufberatung bitte nicht hier, sondern in diesem Thread:

Kaufberatung Fahrtrichungsanzeiger / Blinker / Blinklichter (bitte hier keine Rechtsdiskussionen, dafür gibt es einen Thread in der Plauderecke)

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Bin mir gar nicht sicher ob dieses neue Thema sinnvoll ist, versuche es aber dennoch:
Die rein (sicherheits) technischen Aspekte von Richtungsanzeigern werden ja bereits ausführlich im o.g. Thread diskutiert. Hier versuche ich, die Fakten, aber auch Sichten auf die juristischen Aspekte dieser diskutierten technischen Einrichtung aus meiner laienhaften Sicht heraus herauszuarbeiten und hoffe auf reichhaltige Rechtskommentare unserer Forums- Rechtsexperten!

Soweit mir geläufig, ist die Rechtslage dazu in AT und DE ähnlich:
an Fahrrädern deren Aufbau ein Erkennen der Handzeichen der Fahrer nicht zulassen, sind elektrisch betätigte Blinker zugelassen, die Handzeichen können entfallen. In DE sind sie an S-Pedelecs ebenfalls zugelassen.
An allen anderen Rädern sind Blinker zwar nicht explizit verboten, aber zusätzlich zu deren Nutzung muss trotzdem das Handzeichen für Richtungsänderungen gegeben werden. Sie sind an diesen Rädern, auch wenn benützt, quasi nicht existent. Wer daher nur diese verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ich, obwohl ein Befürworter von Blinkern (in der Qualität von MR- Blinkern oder gleichgestellt) verwende daher so lange keine, bis solche rechtlich dem Handzeichen gleichgestellt sind oder diese sogar ersetzen.

Meine Fragen sind nun:
wer könnte es schaffen, die rechtliche Situation so zu verändern, dass Blinker für alle Fahrräder zugelassen werden? Ich meine damit, wer kann in diese Richtung Lobbyarbeit leisten? Wie sieht das in DE aus?
In AT wären das jedenfalls einmal Verbände die Radfahrer vertreten, auch die großen Autoclubs die (formal lt. Statuten) auch Radfahrer vertreten sollten- dies aber meist nur sehr moderat tun. Dazu noch die Fachvertreter der politischen (überwiegend grünen) Parteien.

Meine andere Frage ist: wer unter Euch findet die dzt. rechtliche Situation angemessen, gut, und besser nicht zu verändern? Wer das Gegenteil?
 
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G

Gast71676

Jetzt bist du aber dem Antrag an die Mod zuvor gekommen.

Hier könnte der ADFC etwas bewirken.

Aber bei den Preisen, die für dann zugelassene Systeme (> anderer Faden) geommen werden sehe ich da eher keine Chancen. Und eine verordnete Pflicht wird es eher auch nicht geben.
Derzeit und vmtl noch 'ne ganze Weile gilt es in Europa ganz andere Probleme zu bewältigen als Blinker am Fahrrad.
 
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QIOFan

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Jetzt bist du aber dem Antrag an die Mod zuvor gekommen.
Hmm, der Mod hatte ja selbst gesagt, wer das Thema rechtlich diskutiert haben möchte, soll einen Thread in der Plauderecke aufmachen.

Derzeit und vmtl noch 'ne ganze Weile gilt es in Europa ganz andere Probleme zu bewältigen als Blinker am Fahrrad.
Natürlich. Es gibt weltweit wichtigere Probleme als Fahrradblinker und auch Fahrradforen. ;)


Glaubst du, dass die Legislative bei einer allfälligen Entscheidung die Preislage der einzelnen Blinkanlagen berücksichtigen würde und meinen "nein, zu teuer für die Leute, lassen wir daher nicht zu"?

Für mich würde ja eine Gleichstellung mit Handzeichen reichen. An Pflicht denke ich da noch gar nicht.
Wobei, wenn einmal damit begonnen, werden elektrische Blinker sicher einmal verpflichtend, denn der Gesetzgeber strebt ja die Normierung und nicht Vielfalt verschiedenster Signalabgaben an.
 
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Menni

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Aber bei den Preisen, die für dann zugelassene Systeme (> anderer Faden) geommen werden sehe ich da eher keine Chancen.

Sobald das nicht nur ein Hersteller anbietet, sondern viele, werden auch die Preise fallen. Das ist doch immer so.

Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach, einfach Blinker, die für Motorräder zugelassen sind, auch für Fahrräder freizugeben. Damit wäre doch allen geholfen, die gerne Blinker hätten (mich eingeschlossen, aber nicht fürs UP sondern nur fürs Trike).
 
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Klauswesterwald

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Zum Zeichengeben eine Hand vom Lenker zu nehmen und auf eine Bremse zu verzichten ist um vieles sicherer als wenigstens hinten eine Blinkanlage zu installieren
 
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didi28

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Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach, einfach Blinker, die für Motorräder zugelassen sind, auch für Fahrräder freizugeben. Damit wäre doch allen geholfen, die gerne Blinker hätten (mich eingeschlossen, aber nicht fürs UP sondern nur fürs Trike)..
Für mehrspurige Fahrräder sind Fahrtrichtungsanzeiger ja immerhin schon erlaubt, wobei ich davon ausgehe, dass man alle Motorradblinker verbauen kann. Jedenfalls habe ich Moped-Blinker ab Werk an meinem Velomobil und keinerlei rechtliche Bedenken. Auch hat sich noch nie ein Polizist wegen den Blinkern beschwert.
 
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QIOFan

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QIOFan

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Auch hat sich noch nie ein Polizist wegen den Blinkern beschwert.
Und du gibst keine Handzeichen, nehme ich an. Nur: ist ein Velomobil nicht ohnehin eine Art Fahrrad an dem wegen seiner Bauweise Blinker legal und zulässig sind? Wie an einem Lastenrad?
 
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didi28

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Ja, ein Velomobil ist ein mehrspuriges Fahrrad, habe nur wegen dem Motorrad-Blinker geantwortet. Ich habe jedenfalls keine rechtlichen Bedenken einen Motorrad-Blinker an einem mehrspurigen Fahrrad zu montieren.

Die Blinker waren übrigens schon viele Jahre vor ihrer Legalisierung an meinem Velomobil und es hat niemanden interessiert.
 
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Meine Fragen sind nun:
wer könnte es schaffen, die rechtliche Situation so zu verändern, dass Blinker für alle Fahrräder zugelassen werden? Ich meine damit, wer kann in diese Richtung Lobbyarbeit leisten? Wie sieht das in DE aus?
evtl. wie damals die dritten Bremsleuchten an PKWs.
Erst verboten, dann geduldet, dann egal, dann Vorschrift.
wenn sich nur viele genug Blinker dran montieren, werden die Geräte auch hoffähig und finden über Klagen hier und da auch Einzug in die Rechtsprechung.
Im Nebeneffekt kann z.B. Velorian auch seine Preise senken.
 
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Klauswesterwald

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Damit fahre ich jetzt das 3. Jahr ohne Probleme
 

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didi28

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Meine Fragen sind nun:
wer könnte es schaffen, die rechtliche Situation so zu verändern, dass Blinker für alle Fahrräder zugelassen werden? Ich meine damit, wer kann in diese Richtung Lobbyarbeit leisten?
Du könntest z.B. eine Petition starten: www.openpetition.de

Mir persönlich ist die Rechtslage bei Fahrradblinkern egal, wenn ich an meinen Ups wirklich Blinker wolle, montiere ich sie mir. Für alles andere habe ich Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Geld.
 
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QIOFan

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An allen anderen Rädern sind Blinker zwar nicht explizit verboten,

Das sieht die StVZO anders:
An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Siehe dazu auch:
§ 67 StVZO, Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

Da Blinker für Fahrräder, bei denen Handzeichen NICHT verdeckt sind, nicht vorgeschrieben sind, sind sie demnach verboten.
 
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Tinduck

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Das sieht die StVZO anders:


Siehe dazu auch:
§ 67 StVZO, Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

Da Blinker für Fahrräder, bei denen Handzeichen NICHT verdeckt sind, nicht vorgeschrieben sind, sind sie demnach verboten.
Das Statement kam auch schon im Thread für Zusatzbeleuchtung und stimmt sicher auch.

Aber ich kann dir versichern, dass sich jeder Polizist freut, wenn Radfahrer leuchten wie ein Weihnachtsbaum - solange sie niemanden blenden.

Solange die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen montiert und funktionsfähig sind, wird sich kaum jemand über Blinker oder andere Positionsleuchten aufregen.

Die ganzen Zusatzleuchten an manchen LKW sind übrigens streng genommen auch nicht erlaubt, kümmert aber keine Sau.

Eine ganz andere Frage ist, ob irgendjemand einen Blinker an einem Fahrrad beachten / ernst nehmen wird.
 
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Wolfgang42

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Und wenn es gesetzlich zulässig ist werden mehr und mehr OEMs ihre Räder mit Blinkern ausrüsten, zumindest optional
 
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Zitronenschwarz

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Mal abgesehen von Fragen der Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit:
Blinker müssen doch auch nach vorn wirken, oder?
Will sagen: Sollten Blinker am Rad für zulässig/erforderlich erklärt werden, müsste man sie auch vorn montieren, um Handzeichen entbehrlich zu machen.

Davon abgesehen ist meine Meinung: Ich unterstütze alles, was dem Zweck dient, meine Abbiegeabsicht deutlich zu kommunizieren.
 
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Nur ist die Argumentation in DE unverständlich. Am S-Pedelec erlaubt, am E-Bike nicht. Obwohl beide "gleich groß" sind.
 
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Blinker müssen doch auch nach vorn wirken, oder?
Natürlich. Velorian und Kellermann tun das ja auch. Blinker vorne und hinten. Die Hinteren dürfen auch kombiniert sein (Brems-, Rück- und Blinklicht).

Eine ganz andere Frage ist, ob irgendjemand einen Blinker an einem Fahrrad beachten / ernst nehmen wird.
Bei mir wird es wahr- und ernstgenommen.
 
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Wolfgang42

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Nur ist die Argumentation in DE unverständlich. Am S-Pedelec erlaubt, am E-Bike nicht. Obwohl beide "gleich groß" sind.
Aber ein SPedelec ist im Gegensatz zu Pedelec ein Kraftfahrzeug. Deswegen z.B. auch mit Hupe ausgestattet was ein Pedelec nicht darf
 
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