Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä.

Diskutiere Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. im Plauderecke Forum im Bereich Community; Hallo, gerade habe ich eine Pressemitteilung zum Thema schnelle Pedelecs gelesen. "Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen mit einem...
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #1
Z

zwischenzeit

Themenstarter
Dabei seit
20.07.2008
Beiträge
101
Reaktionspunkte
2
Ort
Hamburg
Details E-Antrieb
Flyer I:SY - Tandem
Hallo,

gerade habe ich eine Pressemitteilung zum Thema schnelle Pedelecs gelesen.

"Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen mit einem schnellen E-Bike die Fahrradwege benutzt werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Fahrradwegen der Motor auszuschalten."

Kann das Jemand bestätigen, dass man innerhalb der Ortschaften Radwege benutzen darf ?
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #2
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: schon wieder die Radwege Diskussion

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Fahrradwegen der Motor auszuschalten." Kann das Jemand bestätigen, dass man innerhalb der Ortschaften Radwege benutzen darf ?

Wie Du schreibst nur, wenn man den Motor ausschaltet: " § 2 Abs. 4 Nr. S.4 StVO, klick.

Es werden derzeit die Vorschriften über Mofas entsprechend angewandt, da in der StVO oder FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) S(port)-Pedelecs noch nicht ausdrücklich geregelt sind. Einschlägige Rechtsprechung, ob man die Mofaregelungen (bis 25 km/h) wirklich auf 45 km/h schnelle Fahrzeuge übertragen kann, steht noch aus. Beim motorlosen Fahren wird man davon ausgehen können. Ob S-Pedelecs aber auch wirklich außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen mit Motor fahren dürfen, ist zu bezweifeln. Schließlich fahren S-Pedelecs mit Motor bis 45 km/h und sind damit eher Mopeds vergleichbar, die nicht auf Radwegen fahren dürfen. Die Rechtsprechung wird es zeigen, wenn nicht StVO/FZV vorher entsprechend ergänzt werden.

Nachtrag: Der Begriff "E-Bike" wird in dem zitierten Artikel wieder einmal falsch verwendet. Unter "E-Bike" versteht man in Deutschland normalerweise ein Elektromofa (also Fahren mit Motor auch ohne Pedalieren bis 25 km/h). In diesem Artikel sind jedoch S-Pedelecs gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #3
P

Phelan

Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
32
Reaktionspunkte
3
Details E-Antrieb
Street Machine Gte + BionX PL-250 HT
AW: schon wieder die Radwege Diskussion

Hallo,

gerade habe ich eine Pressemitteilung zum Thema schnelle Pedelecs gelesen.
"Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen mit einem schnellen E-Bike die Fahrradwege benutzt werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Fahrradwegen der Motor auszuschalten."
Kann das Jemand bestätigen, dass man innerhalb der Ortschaften Radwege benutzen darf ?

Vorsicht du haust hier Pedelecs und E-Räder ducheinander.

Im deiner verlinkten Pressemitteilung geht es um E-Bikes.
E-Bike = Motor zum Fahren ohne mittreten und mehr als 25 km/h und einer nicht begrenzten Motorleistung.
Typisch sind hier 500W.

Ein Pedelec ist rechtlich ein normales Fahhrad und unterliegt 3 Beschränkungen.
Max 25km/h mit Motor, der Motor darf nicht von alleine, also ohne mittreten, laufen, und er darf max. 250W Dauerleistung haben.

Und das ein E-Bike, mit Motor, nicht auf Radwegen fahren darf ist IMO ok.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #4
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
http://www.kostenlose-urteile.de/BV...onkreter-Gefahrenlage-zulaessig.news10594.htm

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen der Zeichen 237, 240 oder 241 nur dann anordnen darf, wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllt sind. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage; sie lag hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vor.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #5
johnny6

johnny6

Dabei seit
28.07.2010
Beiträge
318
Reaktionspunkte
4
Ort
40764
Details E-Antrieb
Flyer (Pana)
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Ich fahre lieber auf der Strasse,da die Radwege in einen sehr schlechten Zustand sind.
Auf der Strasse kann ich locker 25-28km fahren,auf dem Fahrradweg ist es schon bei 20km gefährlich.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #6
S

Shima

Dabei seit
08.05.2010
Beiträge
129
Reaktionspunkte
0
Ort
Weyhe/Bremen
Details E-Antrieb
Pegasus Strong E8,Koga Tesla Edition
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

da muss ich dir Recht geben.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #7
M

Michael.HH

Dabei seit
15.11.2010
Beiträge
8.516
Reaktionspunkte
539
Ort
Hamburg
Details E-Antrieb
Sparta Hollandrad mit DD
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Ich fahre lieber auf der Strasse,da die Radwege in einen sehr schlechten Zustand sind.
Auf der Strasse kann ich locker 25-28km fahren,auf dem Fahrradweg ist es schon bei 20km gefährlich.
Das Dumme ist nur,das auch für Dich die Radwegbenutzungspflicht weiterhin gilt.Das ganze ist ein alter Hut,trotz Urteil,aber die Stadt weigert sich,die Schilder abzubauen.Es ist wohl immer gefährlich,auf der Strasse zu fahren.Was soll man machen?Jedes einzelne Schild wegklagen?Da ist selbst der ADFC am verzweifeln und organisiert "Gruppenfahrten auf der Strasse".
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #8
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Die Rechtsprechung ist ja o.k., das Problem an der ganzen Sache ist leider, dass man nicht immer leicht einschätzen kann, wann im Einzelfall eine "qualifizierte Gefahrenlage" vorliegt, die die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht wirklich rechtfertigt. Nur dann hat man nämlich auch die Pflicht, auf diesem Radweg zu fahren.

Persönlich fahre ich dann nicht auf Radwegen, wenn ich es für gefährlicher halte auf diesen zu fahren als auf der Straße. Dabei bin ich mir bewusst, dass bei einem Unfall oder bei der Verhängung eines Verwarnungsgeldes durch die Polizei in jedem Einzelfall auf dem Rechtsweg geklärt werden muss, ob meine Einschätzung richtig ist.

Diese einzelfallabhängige Rechtsunsicherheit ist unbefriedigend, aber die schilderaufstellenden Verkehrsbehörden verfahren nun mal lieber nach der Devise "lieber viele Schilder zu viel als eines zu wenig", weil sie im umgekehrten Fall, also wenn doch mal ein Schild fehlt, wohl eher in die Haftung genommen werden können.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #9
J

johann1

AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Wie sieht es denn in Zukunft für die Finanzierung der Radweg aus? Bekommt eine Gemeinde noch Zuschüsse wenn sie neben einer als nicht gefährlich erkennbaren Straße einen Radweg bauen will. Wer entscheidet in so einem Fall ob eine Straße als gefährlich anzusehen ist?

johann1
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #10
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Es geht nicht darum, den Radweg ganz wegzulassen, nur eben die Benutzungspflicht aufzuheben. Dann hat jeder die Wahl, ob er z.B. schneller auf der Straße oder langsam auf dem Radweg fahren will.

Am besten wäre es wohl in vielen Fällen, die Straße etwas breiter zu bauen und die Fahrradfahrspur mit einer Markierung abzutrennen, das wäre wohl billiger als ein getrennter Radweg und in den meisten Fällen auch ungefährlicher. In Tempo 30 Zonen könnte man sich das meiner Meinung nach auch noch sparen. Es ist durch Studien belegt, dass, wenn Fahrradfahrer innerorts auf der Straße fahren, sie von Autofahrern besser wahrgenommen werden und weniger Unfälle passieren als bei getrennten Radwegen, auf denen Fahrradfahrer regelmäßig bei Einmündungen übersehen werden.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #11
J

johann1

AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Ein Radweg wird mit Sicherheit nicht gebaut wenn die Gemeinde auf den kompletten Kosten sitzenbleibt. Im konkreten Fall: hier in Oberbayern sollen Gemeindeteile die zwei Kilometer auseinanderliegen und mit einer nicht besonders stark befahrenen Straße - ca. ein Auto pro Minute - verbunden sind einen zusätzlichen Radweg bekommen. Ohne Zuschüsse ist das nicht zu stemmen und es ist wohl anzunehmen, dass das zuständige Ministerium sich nach diesem Urteil (für mich als Radpendler mit 80 km pro Tag begrüße ich es) sehr genau überlegen wird, ob es so eine Investition tätigt. Man hatte sich bis jetzt ja in der Gemeinde erhofft die Radler mit der entsprechenden Beschilderung ganz von der Straße wegzukriegen.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #12
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Welche Geschwindigkeit darf auf der 2km langen Straße zwischen den beiden Gemeindeteilen maximal gefahren werden? Über 50km/h ist wohl i.d.R. von einer Gefahrenlage auszugehen, die die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht rechtfertigt.

Aber selbst wenn keine Gefahrenlage i.S.d. Rechtsprechung vorhanden wäre, werden sich erfahrungsgemäß fast alle Radfahrer außerorts freiwillig für den Radweg entscheiden, wenn er gut gemacht ist und er, wie außerorts üblich, nicht laufend von gefährlichen Einmündungen durchschnitten wird. Das könnte man mit Studien belegen, weshalb ich nicht davon ausgehe, dass Zuschüsse gekürzt werden würden.

Grundsätzlich finde ich es allerdings richtig, wenn vielleicht auch aufgrund dieses Urteils der weiteren Verschwendung von Steuergeldern Einhalt geboten wird und völlig getrennte Radwege nur dort gebaut werden, wo es aufgrund des Gefährdungspotentials wirklich notwendig ist. Außerorts bei höheren erlaubten Geschwindigkeiten als 50km/h halte ich persönlich die Radwegebenutzungspflicht i.d.R. für sinnvoll.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #13
W

watt

Dabei seit
25.01.2010
Beiträge
46
Reaktionspunkte
1
Details E-Antrieb
elfKW HR 26", LiFePo4 36V 12Ah
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Radwegepflicht bringt nichts, da oft der Verstand fehlt bzw. Egoismus vorherrscht.
Zu meinem Wohnort führt eine kurvige, gefährliche Bundesstraße (Limit 100 km/h). Daneben ist ein prima Rad/Fußgängerweg, ca 2m breit, den ich immer benutze. Er ist aber hügeliger als die Straße. Die einzigen, die mit dem Rad die Straße benutzen sind Rennradfahrer. Meines Erachtens nehmen diese das Risiko, plattgefahren zu werden, oft bewußt in Kauf. Sie vermeiden damit eben Kollisionen mit Fußgängern und Hunden. Das deckt sich mit meinen Erfahrungen mit Rennradfahrern auf Mallorca. Wer riskant fährt etc. weiß, was er tut. Wie Otto mal sang: "Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen" :). Dasselbe (bzgl. Unvernunft) gilt natürlich auch für Autofahrer etc.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #14
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Schnell fahrende Rennradfahrer sind ein absoluter Sonderfall, die passen leider eigentlich weder rechtlich noch tatsächlich in die vorhandene Verkehrs-Infrastruktur, was in Anbetracht ihrer relativ geringen Zahl in Kauf genommen und ihre Fahrweise i.d.R. geduldet wird.

Dass Radwege außerorts häufig hügeliger als die Straße daneben geführt sind, hat übrigens nicht nur Nachteile.

Wenn man ohne Geschwindigkeitsfetischismus unterwegs ist, fährt man i.d.R. lieber auf einem Radweg, der nicht ganz an der Straße klebt (wenn es denn sowieso schon sein muss, an einer viel befahrenen Straße entlang zu fahren). Da stört es dann wohl die meisten Radfahrer nicht zu sehr, wenn der Radweg etwas hügeliger geführt ist als die Straße, Hauptsache, er ist wenigstens ein paar Meter von der Straße entfernt und es sind auch mal Büsche dazwischen.

Wenn man es aus was für Gründen auch immer eilig hat (und das ist bei Rennradfahrern wohl immer der Fall :D), wäre natürlich ein möglichst ebener Radweg besser. Man kann nicht alles haben, aber mit einem Pedelec bügelt man ja in gewisser Hinsicht solche Hügel glatt.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #15
A

amp-berlin61

AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

ein wenig eindimensionale betrachtung, zeigen doch alle unfallstatistiken, das die benutzung von radwegen ein wesentlich höheres unfallrisiko mit sich bringt.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #16
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Innerorts klar, aber auch außerorts? Also ich möchte nicht auf einer Bundesstraße neben den ganzen Lastern herfahren.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #17
I

Isartaler

Dabei seit
21.08.2010
Beiträge
2.229
Reaktionspunkte
301
Ort
München-Thalkirchen
Details E-Antrieb
26V Panasonic / K-Flyer (2011) mit Rohloff
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Daneben ist ein prima Rad/Fußgängerweg, ca 2m breit, den ich immer benutze. Er ist aber hügeliger als die Straße. Die einzigen, die mit dem Rad die Straße benutzen sind Rennradfahrer. Meines Erachtens nehmen diese das Risiko, plattgefahren zu werden, oft bewußt in Kauf. Sie vermeiden damit eben Kollisionen mit Fußgängern und Hunden.

Damit wird ein Problem korrekt beschrieben. Hier im Thread ist immer die Rede von 'Fahrradwegen' - in Wirklichkeit teilen sich diese eigenen Wege parallel zur Strasse: Rad- & Pedelecfahrer mit Kinderwagen, Kleinkindern, Hunden, schwerhörigen Touristen die mitten auf dem Weg gerade am Fotografieren sind, Kuhherden auf dem Weg zum Stall, Landmaschinen mit den entsprechenden Erdbatzen auf dem Weg, Autos werden auch gerne dort geparkt etc...

Polizei? Wo ich im Schwarzwald gewohnt habe, gab es 2001 noch die kleinen Polizeistationen 24h/7 Tage. Dann schleichend zunächst Nachts geschlossen, dann zusätzlich am Wochenende, dann völlig aufgelöst. In 7 Jahren täglicher Autofahrt habe ich dort nur ein einziges Mal eine Polizeikontrolle erlebt - wozu also Schilder & Vorschriften, um die sich erst nach einem Unfall der gerichtliche Sachverständige kümmert?

Nicht nur rasende Rennradler weichen da lieber auf die Strasse aus...

Die Regensburger Stadtsituation war anders gelagert als die separater 'Rad- & Fussgängerwege' auf dem Lande.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #18
L

labella-baron

Dabei seit
19.07.2008
Beiträge
11.990
Reaktionspunkte
1.485
Details E-Antrieb
Crystalyte 209, LiFePo 36V 4,6Ah von A123
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Am besten wäre es wohl in vielen Fällen, die Straße etwas breiter zu bauen und die Fahrradfahrspur mit einer Markierung abzutrennen, das wäre wohl billiger als ein getrennter Radweg und in den meisten Fällen auch ungefährlicher.
Da gibt es hier (innerstädtisch) gegenteilige Erfahrungen bzw. Todesfälle.
Die Abmarkierung führt bei zwei zusätzlichen KFZ-Fahrstreifen dazu, dass der PKW/LKW-Fahrer auf seinem Fahrstreifen beharrt und im Zentimeterabstand am Radfahrer vorbeidonnert. Nix mehr mit 2m Sicherheitsabstand.
 
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #19
D

didi28

Teammitglied
Dabei seit
09.09.2008
Beiträge
20.287
Reaktionspunkte
7.646
Ort
www.ebike-solutions.de in Heidelberg
Details E-Antrieb
Puma, GMAC, AKM
AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

Die Frage ist, ob diese Vorfälle nicht doch wesentlich weniger vorkommen als die typischen Einmündungs-Unfälle bei den "klassischen" Radwegen.

Auch müssen sich Verkehrsteilnehmer in Deutschland wohl erst noch mehr an diese Form der Verkehrsführung gewöhnen.

Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass so eine Fahrbahnmarkierung anstatt eines baulich abgetrennten Radweges in jedem Fall die beste Lösung ist. Auf einer innerörtlichen Durchgangsstraße mit viel Schwerlastverkehr kann durchaus auch mal ein getrennter Radweg besser sein, wenn er gut gemacht ist und die Einmündungen übersichtlich gestaltet werden können oder anderweitig für Radfahrer entschärft sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. Beitrag #20
A

amp-berlin61

AW: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässsig

det nimmt ja schon wieder satirische züge an, wenns nicht so traurig wäre: autofahrer haben angst vor autos auf der straße :)

ich mache auch die beobachtung, das autofahrer nicht in der lage sind, mit angemessenem abstand zu über holen (ca.99%)

trotzdem ist es wesentlich sicherer, mitten im verkehr als teilnehmer, der sich seinen platz nimmt wahrgenommen zu werden, als partiell auf einem separierten pfad geleitet zu werden. die separierung ist immer nur temporär, da kann die kreuzung noch so gestaltet sein, der autofahrer hat dich die letzten 3 km garnicht wahrgenommen, die ihr parallel gefahren seid und dann an der kreuzung tauchst du auf, wo er garnicht nicht mit dir rechnet, geschweige denn ausschau nach dir hält,

da ist es sicherer, im rechten drittel der fahrspur den autos vor der nase zu fahren und sie zum überholen in den gegenverkehr/nachbarspur mit allen konsequenzen (blinker, spiegel usw) zu zwingen.

mit der strategie kann man sogar mitten in 6 spurigen kreisverkehren (großerstern in B) operieren, dieselbe route im feierabend-keirin-peleton (full-contact) aufm radweg is viel gefährlicher.

was machste denn wenn der radweg zugeparkt ist ? (in B ca alle 300m)

ich fahre ausschließlich auf der straße und muß sagen, unberechtigte hupkonzerte hinter mir kosten wesentlich weniger nerven wie slalom aufm radweg
 
Thema:

Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä.

Radwege, Radwegebenutzung, Radwegebenutzungspflicht u.ä. - Ähnliche Themen

S-Pedelec eine Alternative in der Stadt? Leider nein!: Hallo zusammen Nach einem Monat Pendelerfahrung erlaube ich mir das Fazit, dass (nach aktueller Rechtslage) das S-Pedelec in der Stadt leider...
Spezielles E-Bike für Pendler: Hallo liebe Community, falls meine Anfrage gegen die Forenrichtlinien oder einen gewissen Kodex verstoßen sollte, bitte weist mich darauf hin...
Haibike Haibike S-Duro 9.0,rechtliches über Fremdakku: Hallo und guten Morgen, ich habe beim waschen meines Haibike S-Duro 9.0 S(gekauft Dez.20) mit dem Sprühstahl wohl meinen Motor gehimmelt...
Anfängerfragen zum Umbau auf dezentes Pedelec: Hallo. Ich überlege, ob es sinnvoll sein könnte, unsere beiden Fahrräder zu Pedelecs aufzurüsten. Es geht um mein Cannondale Delta V700 von ca...
Centurion E-Fire Sport R2600i oder Spezialized Vado 5.0 für längere Pendler Fahrten: Hallo Zusammen, ich bin neu hier im Forum. Und habe eine Reihe von Beträgen von Euch gelesen. Ich überlege mir ein E-Bike zu kaufen, um damit zur...
Oben