
Delphis1982
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- Ghost ASX 5500 Model 2014, BBSHD, 52V, 30A, 20Ah.
Aus der Luft gegriffen ist der Wert sicher nicht, aber von mir als Käufer nicht nachprüfbar.Diese Aussage wird auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Die Diskussion um die Definition und die Prüfmethode zur Ermittlung der Dauernennleistung füllt hier im Forum etliche Seiten, daß der Hersteller einen aus der Luft gegriffenen Wert auf seinen Motor schreiben darf, ist definitiv falsch:
MATE Bike pulled up by DVSA over high-powered eBikes, must recall
Die Nenndauerleistung ist eine Eigenschaft des Motors, die kannst du durch Einstellungen im Controller nicht ändern....
Gruß
hochsitzcola
Wenn irgendwann ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der Motor illegal ist, bin ich zumindest aber nicht der Hersteller
und kann mich nach geltender Rechtspraxis auf Treu und Glauben berufen.
Wenn mir ein Motor als 250W Motor verkauft wird und es Dokumente dazu gibt, dann kann ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich irgendwann herausstellt, dass es ein 500W Motor ist.
Als normaler Privatmann, der sich einen 250er Bausatz holt, um sich ein Pedelec zu bauen,
kann ich kaum als Inverkehrbringer bezeichnet werden, da ich keine gewerblichen Absichten habe.
Es sollte schlicht darauf geachtet werden, dass man nicht während der Fahrt oder bei einem kurzen Päuschen mal eben die vMax entsperren kann.
Wie hoch diese Hürde zu sein hat, darüber streiten sich die Gelehrten, daher muss das hier nicht auf's neue durchgekaut werden.
Wir als Privatbauer müssen uns schlicht an die Regeln halten, die da wären:
250W (Dauerleistung) Bapperl vom Hersteller auf dem Motor,
25Km/h vMax (nicht mal eben auf die schnelle änderbar),
Motor läuft nur beim Treten.
Alles andere ist Pokern.
Ich poker z.B. mit meinem HD, aber die Polente hat es bis heute nicht gejuckt, dabei hat sie vereinzelt den HD als solchen durchaus erkannt.
Ein paar Mal Prüfstand im Bulli und einmal sogar die Config ausgelesen.
Zumindest die Beamten bei meiner letzten Kontrolle wussten also, was sie suchen und was sie vor sich haben.
Das Fass mit der Nenndauerleistung machen die offenbar nicht auf, sondern beschränken sich lediglich auf die Geschwindigkeit und die zwingende TretUNTERSTÜTZUNG (also kein Mofabetrieb).