Pedelec S 45....Führerschein oder nicht?

Diskutiere Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; AW: Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Kleinkraftrad oder Mofa ? Bin verwirrt...
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #42
geoscho

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AW: Pedelec S 45....Führerschein oder nicht?

zum Vergleich:

CoC meines "Raleigh Dover 40"; Modell 2010 ...

...linke Seite / Mitte: "Höchstgeschwindigkeit / maximum speed"

CoC Raleigh Dover 40 Modell 2010.jpg
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #43
M

Martin4

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Hallo zusammen,

gibt es hier schon etwas Neues/Urteile? Im Internet findet man mittlerweile eher durchgängig die Meinung, dass ein Führerschein AM und Helm nötig ist, auch wenn wie bei mir eine BBH von 18km/h eingetragen ist. Auch der ADFC hat hier wohl seine Meinung geändert:

https://www.adfc.de/pedelecs/recht/rechtliches-fuer-pedelec-fahrer

VG
Martin
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #45
GraceMXS-pedelec

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Ich habe ein r&m Charger rohloff hs.
Mit bosch Performance.PedalUnterstützung is 45kmh.
Bei mir sind 15 kmh bbh eingetragen. Also leichtmofa.
Was mich aber wundert diese 15 kmh schafft es ohne zusätzliches treten niemals. Die einzige möglichkeit das ohne treten zu bewegen ist die schiebehilfe und die schafft nur 6 kmh.
Müsste dann die bbh nicht 6 kmh sein. Und dann bräuchte man kein Lappen oder?
Mfg
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #46
Frankenbu1

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Hast du schon mal bis in den 14 Gang geschalten mit der Schiebehilfe? Bei der Schiebehilfe macht der Motor nur eine bestimmte Drehzahl so kann man die Schiebe/Anfahrhilfe auch zum Schieben im kleinen Gang verwenden, stell dir mal vor du willst das Rad ne Treppe Hochwuppen und das Teil würde im 1. Gang bis 15 km/h durchziehen ;)
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #47
Chrisol

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Da liebe ich mir ein fein dosierbares Daumengas und einen kleine Gang:)
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #48
Fraenker

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  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #49
Chrisol

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6 km/h. Unabhängig vom eingelegten Gang.
Der Gang ist auch nicht so wichtig bei 100 Nm Drehmoment.
Ein kleiner Gang ist aber gut für die Dosierbakeit.
Die Treppe aufwärts limitiert der Reifen. Er möchte lieber schräg die Treppe erklimmen, da hat er etwas Profil:)
Der Reifen heißt Maxxis Maxxlight Speed. Sagt eigentlich schon alles.
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #50
nadennchen

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Was mich aber wundert diese 15 kmh schafft es ohne zusätzliches treten niemals. Die einzige möglichkeit das ohne treten zu bewegen ist die schiebehilfe und die schafft nur 6 kmh
Ich hab neulich beim Roadster HS mit Performance Speed mal die Schiebehilfe gedrückt. Das Teil fährt auf jeden Fall deutlich schneller als 6 km/h ohne jegliches zutun. Vielleicht haste was falsch gemacht? Oder vielleicht geht das auch nur, wenn man schon über 6 km/h rollt. Wäre ja sinnvoll, denn wenn du aus dem Stand neben dem Rad stehend direkt 15 km/h draufbekommst, dann haut dir das Rad ab. Und bei 15 km/h heißt es auch nicht mehr Schiebehilfe sondern Boost.....
Versuchs also mal auf dem Rad sitzend mit etwas Schwung.
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #51
Fraenker

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6 km/h. Unabhängig vom eingelegten Gang...
Wie soll der eingelegte Gang irgend einen Einfluss auf die Arbeitweise eines Nabenmotors haben?

Der Gang ist auch nicht so wichtig bei 100 Nm Drehmoment.
...
Wie gesagt, der eingelegte Gang ist dem Nabenmotor völlig wumpe Aber die Angabe von 100Nm zeigt, dass du tatsächlich von deinem Nabenmotor schreibst.

Ein kleiner Gang ist aber gut für die Dosierbakeit...
So langsam habe ich das Gefühl, dass du wirklich Probleme hast, die Arbeitsweisen der verschiedenen Antriebskonzepte zu unterscheiden/verstehen.
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #52
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Martin4

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...und was hat das Ganze mit der Führerscheinfrage für S-Pedelecs zu tun?
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #53
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Allwetterbiker

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:cool: Als S-Ped-Fahrer sollte man eine Rechtschutzversicherung abschließen, immer diverse Dokumente dabeihaben, die Nummer seines Anwalts im Handy auf Kurzwahl legen, genügend Bestechungsgeld am Mann haben, seine Route immer langfristig im Voraus planen oder einen Scout/Spion als Vorhut wenige Minuten vor Fahrtbeginn losschicken.
Manoman was für eine S.... Warum werden die S-Peds überhaupt noch gekauft. Und ich habe auch noch so ein exotisches Vehikel. :eek:
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #54
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Martin4

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Was für ein Unsinn. Mir geht es nur darum, ob ich meinen Sohn zukünftig schon mit 15 und Mofaprüfbescheinigung auf mein S-Ped setzen kann oder ob ich ihn damit in eine Situation bringe, in der eventuell mit 16 gar keinen Führerschein mehr machen darf oder noch schlimmer bei einem Unfall als Schuldiger wg. Fahren ohne Führerschein dasteht. Da wären natürlich bestehende Urteile sehr hilfreich um die Rechtsicherheit zu erhöhen.

Es kann doch nach zig Jahren S-Ped nicht sein, dass das Thema noch nie vom Gericht irgendwo behandelt wurde.
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #55
Flatratte

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Führerscheinklasse AM, Mindestalter 16, für Fahrzeugklasse L1e-B - wenn das Teil bis 45 km/h unterstützt.
Urteile dazu sind mir unbekannt, evt. bei einem Anwalt fragen, der Vollzugriff auf juris hat.

Die bei Mofas bauart bestimmte Höchstgeschwindikeit von 25 km/h ist praktisch nicht überschreitbar.
Das L1e-B ist spezifiziert mit einer bbH von (0) bis 45 km/h (dh. irgendwas dazwischen!) und einer Unterstützung bis zu 45 km/h.

Du hast auch sicherlich keine Mofa-ABE, gibt es nicht als COC, da nur nationale Klasse, sondern eine COC bez. der Eigenschaften eines L1e-B. Ein Mofa benötigt eine Mofa-ABE.

Klare Sache, ab 16 Jahre und Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht - dh. Führerschein Klasse AM.

Meine Weisheit stammt vor allem aus Paragraph 6 FeV.

Die og. Unsicherheit könnte entstanden sein bei einem damaligen anderen(?) Gesetzesstand und einer gehörigen Portion Wunschdenken.

Gruß
flatratte
 
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  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #56
jm1374

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Mir geht es nur darum, ob ich meinen Sohn zukünftig schon mit 15 und Mofaprüfbescheinigung auf mein S-Ped setzen kann oder ob ich ihn damit in eine Situation bringe, in der eventuell mit 16 gar keinen Führerschein mehr machen darf oder noch schlimmer bei einem Unfall als Schuldiger wg. Fahren ohne Führerschein dasteht.

In den CoC meiner beiden S-Pedelec steht 18 bzw. 20km/h unter Punkt 44. Ausserdem sind sie als L1e-A zugelassen. Die dürfen beide mit Mofaprüfbescheinigung ab 15 Jahren gefahren werden. Mein Sohn ist jetzt 15, wird demnächst die Mofaprüfbescheinigung bekommen und dann darf er das Haibike Xduro fahren. Falls er mal einen Unfall hat oder in eine Verkehrskontrolle kommt , werde ich berichten wie das ausgegangen ist.
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #57
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Martin4

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Du hast auch sicherlich keine Mofa-ABE, gibt es nicht als COC, da nur nationale Klasse, sondern eine COC bez. der Eigenschaften eines L1e-B. Ein Mofa benötigt eine Mofa-ABE.
Klare Sache, ab 16 Jahre und Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht - dh. Führerschein Klasse AM.
Meine Weisheit stammt vor allem aus Paragraph 6 FeV.
Gruß
flatratte

In den CoC meiner beiden S-Pedelec steht 18 bzw. 20km/h unter Punkt 44. Ausserdem sind sie als L1e-A zugelassen. Die dürfen beide mit Mofaprüfbescheinigung ab 15 Jahren gefahren werden. Mein Sohn ist jetzt 15, wird demnächst die Mofaprüfbescheinigung bekommen und dann darf er das Haibike Xduro fahren. Falls er mal einen Unfall hat oder in eine Verkehrskontrolle kommt , werde ich berichten wie das ausgegangen ist.

Wer von euch hat denn jetzt recht?

Bei mir steht unter Punkt 44: 18km/h und unter 0.4 L1e, sowie unter 0.4.1 Fahrzeugklasse nach Richtlinie 97 / 24 EG Kapitel 7: A

Bin für jede Erhellung dankbar.

VG
Martin
 
  • Pedelec S 45....Führerschein oder nicht? Beitrag #58
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Das alles so verwirrend.
Mein Charger hat auch unter Fahrzeug kategorie l1e-A in der COC stehen.
BBH von 15 kmh. Tret Unterstützung Bis 45 kmh.
Was noch verwirrender ist bosch bewirbt den performance line mit 350w.
In meiner COC steht 0,25 kW bei 2650min-1.
Das sind 250w.

https://www.jurion.de/gesetze/eu/32013r0168/4/

Hier steht Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem)

Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);

Daraus könnte man schließen das das die l1e-A pedelec als Fahrräder gelten.

Mfg
 
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Frankenbu1

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Dafür steht bei mir mit dem Boschmotor welcher mit 350Watt beworben wird unter Nenndauerleistung 0,4KW bei 2650min-1. Das gleicht sich doch fast wieder aus, und meine BBH steht mit 18km/h drin. Auf dem Rad hab ich was von 250W beim Motor gelesen.

In den Bemerkungen dann Höchstgeschwindigkeit nach95/1/EG ohne Mittreten angegeben.Motorunterstützung beim Pedalieren bis 45km/h.

Somit kann sich jeder seine Wahrheit raussuchen :rolleyes:.

Nur was nimmt jetzt dann die Polizei oder im Fall der Fälle als Angabe her? Im Zweifel für den Beschuldigten?
 
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