Führerscheinklasse AM, Mindestalter 16, für Fahrzeugklasse L1e-B - wenn das Teil bis 45 km/h unterstützt.
Urteile dazu sind mir unbekannt, evt. bei einem Anwalt fragen, der Vollzugriff auf juris hat.
Die bei Mofas bauart bestimmte Höchstgeschwindikeit von 25 km/h ist praktisch nicht überschreitbar.
Das L1e-B ist spezifiziert mit einer bbH von (0) bis 45 km/h (dh. irgendwas dazwischen!) und einer Unterstützung bis zu 45 km/h.
Du hast auch sicherlich keine Mofa-ABE, gibt es nicht als COC, da nur nationale Klasse, sondern eine COC bez. der Eigenschaften eines L1e-B. Ein Mofa benötigt eine Mofa-ABE.
Klare Sache, ab 16 Jahre und Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht - dh. Führerschein Klasse AM.
Meine Weisheit stammt vor allem aus Paragraph 6 FeV.
Die og. Unsicherheit könnte entstanden sein bei einem damaligen anderen(?) Gesetzesstand und einer gehörigen Portion Wunschdenken.
Gruß
flatratte