Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Community
Plauderecke
Pedelec (KEINE S-Pedelecs) Rechtslage / Rechtsfragen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="didi28" data-source="post: 15764" data-attributes="member: 178"><p><strong>AW: Rechtslage</strong></p><p></p><p>Es wäre schön, wenn das Tempolimit von innerorts 50 km/h auch für Fahrräder gelten würde. </p><p></p><p>So gilt nämlich, was die Rechtsprechung aus dieser bewussten Regelungslücke (in D, in A weiß ich das nicht) gemacht hat:</p><p></p><p>- Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind als Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).</p><p></p><p>- Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigleit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="didi28, post: 15764, member: 178"] [b]AW: Rechtslage[/b] Es wäre schön, wenn das Tempolimit von innerorts 50 km/h auch für Fahrräder gelten würde. So gilt nämlich, was die Rechtsprechung aus dieser bewussten Regelungslücke (in D, in A weiß ich das nicht) gemacht hat: - Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind als Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329). - Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigleit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89) [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Antworten
Foren
Community
Plauderecke
Pedelec (KEINE S-Pedelecs) Rechtslage / Rechtsfragen
Oben