1337hm
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- 03.08.2018
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- Ort
- Hannover
- Details E-Antrieb
- Shengyi DGW12C & DGW22C, AKM Q75 alle mit KT S06S
So ist es mit dem PIN setzen. Aus meiner Sicht sollte es auch nach wie vor reichen um legal unterwegs zu sein. Ich müsste sogar zwei unterschiedliche PINs eingeben um die Abregelgeschwindigkeit zu ändern, da dies nur im Untermenü geht. Also erst mit PIN1 in das Hauptmenü und dann mit PIN2 in das Herstellermenü. Zur jeweiligen PIN Eingabe muss ich auch jeweils unterschiedliche Tastenkombinationen bemühen. Und da ich mir PINs nicht merken kann, kann ich unterwegs auch nichts ändern. Und selbst wenn ich sie mir merkte. Noch bin ich überzeugt, dass es auch einem Richter genügt wenn nur so eine Veränderung möglich ist. Ist eben halt schon ein Unterschied ob ich in einer App nur zwei Klicks machen muss oder umständlich mit Tastenkombinationen und PINs in Menüs muss, wo erst dort eine Umstellung möglich ist, die ich ja auch noch eingeben muss. Der Punkt ist wohl, wie schwer muss eine Manipulation technisch sein, um rechtlich als ausreichend bewertet zu werden. Und da gibt es bezüglich (Umbau-) Pedelec derzeit weder konkrete Vorschriften noch entsprechende Urteile. Zumindest sind mir bisher keine bekannt und auch hier im Forum noch von niemandem gefunden worden. Ich fahre daher für mein Verständnis und nach bestem Wissen und Gewissen mit solch einem Umbaupedelec nach wie vor legal. Besser und noch sicherer finde ich da die Möglichkeiten des CA. Aber der spielt preislich in einer völlig anderen Liga.
Handelt es sich bei dir um einen KT Controller? Ich habe in der Anleitung nur das "Power On Password" gefunden. Ist es das?