M
-MM-
AW: Pedelec für Österreich
Wenn du das schreibst will ichs dir mal glauben ;-) Ich hatte den eindruck, dass die drehzahl dann so hoch wird, dass der motor eben nicht mehr viel bringt (ausgenommen dieser panasonic mittelmotor natürlich). Aber vielleicht sollte ich statt recherchieren und gescheid reden endlich mal eine Probefahrt machen ;-)
Wenn ich mit dem elektrorad mit 40 durch die city brause und ein polizist hält mich auf, dann habe ich genau das gleiche Problem wie ein teenie der mit einem aufgemöbelten moped herumdüst?
Kurzum: Warum den motor technisch beschränken? Es muss ja wohl in der eigenverantwortung der fahrer liegen, zu wissen wann man dazutreten darf und wann nicht.
Solange mir kein Gesetz und keine Verordnung einen tretsensor und eine motorlimitierung vorschreibt, will ich dies auch nicht haben. Aber schauen wir mal:
"Bauartgeschwindigkeit die Geschwindigkeit, hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewährleistet ist, daß sie auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht überschritten werden kann;"
Langsam verstehe ich euch: Ich kann mit einem Elektrorad nur dann 25km/h nicht "dauernd" überschreiten wenn der motor ausgeht, weil nur dann geht auch die puste irgendwann aus.... blöd... Aber wenn puste ausgehen zählt, dann muss auch akku/tank ausgehen zählen und somit ist "dauernd" für alle kfz hinfällig ;-)
IMO gehört Kraftfahrgesetz §2 Abs. 1 Z 37a erweitert um eine klarstellung ob treten "zählt" oder nicht.
Oder einfacher §1 (2a) erweitern um "Bauartgeschwindigkeit ohne des Einsatzes Muskelanlagen der Beine."
Alles andere wäre ja unfug, sonst müsste jeder der das eRad "dauerhaft (in der ebene bei windstille)" auf über 25km/h bei (auch komplett) abgeschaltenem e-motor halten kann eine sonderzulassung beantragen, da in diesem Fall das Rad nicht als "Fahrrad" gilt. Ob so jemand überhaupt ein elektrorad benutzt, oder wie das überprüft werden soll ist eine andere aber IMO fürs gesetz irrelevante Geschichte ;-)
PS: Übrigens das Fahrzeug aus der Bauartgeschwindigkeitsdefinition ist nicht näher definiert, im gesetzestext gibts nur das Kraftfahrzeug, "das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;" Verbesserungsvorschlag 3: "...Oberleitungen, nicht aber einem biologischen System entnommen wird;" (Ich hätt wohl doch anwalt werden sollen ;-)
PPS: Kurz zusammengefasst: Das Elektrorad zählt zu allererst mal als KFZ, und nur dann wenn die Bedingungen aus Kraftfahrgesetz §1 abs 2a zutreffen ists ein fahrrad. Insoferne ist es von allergrßstößter wichtigkeit, genau zu deinieren ob das selbst treten als "technisch freigemachte energie" zählt oder nicht. Wenn ja, ist der übersportler bei bloßer anwesenheit eines e-motors illegal unterwegs, egal ob sich der motor abschaltet oder nicht.
in Grenzen sicher - aber wenn du damit meinst, dass der Wirkungsgrad erheblich niedringer ist als bei <25km/h, ist das ist nicht richtig.
Wenn du das schreibst will ichs dir mal glauben ;-) Ich hatte den eindruck, dass die drehzahl dann so hoch wird, dass der motor eben nicht mehr viel bringt (ausgenommen dieser panasonic mittelmotor natürlich). Aber vielleicht sollte ich statt recherchieren und gescheid reden endlich mal eine Probefahrt machen ;-)
Wenn ich mit dem elektrorad mit 40 durch die city brause und ein polizist hält mich auf, dann habe ich genau das gleiche Problem wie ein teenie der mit einem aufgemöbelten moped herumdüst?
Kurzum: Warum den motor technisch beschränken? Es muss ja wohl in der eigenverantwortung der fahrer liegen, zu wissen wann man dazutreten darf und wann nicht.
Solange mir kein Gesetz und keine Verordnung einen tretsensor und eine motorlimitierung vorschreibt, will ich dies auch nicht haben. Aber schauen wir mal:
"Bauartgeschwindigkeit die Geschwindigkeit, hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewährleistet ist, daß sie auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht überschritten werden kann;"
Langsam verstehe ich euch: Ich kann mit einem Elektrorad nur dann 25km/h nicht "dauernd" überschreiten wenn der motor ausgeht, weil nur dann geht auch die puste irgendwann aus.... blöd... Aber wenn puste ausgehen zählt, dann muss auch akku/tank ausgehen zählen und somit ist "dauernd" für alle kfz hinfällig ;-)
IMO gehört Kraftfahrgesetz §2 Abs. 1 Z 37a erweitert um eine klarstellung ob treten "zählt" oder nicht.
Oder einfacher §1 (2a) erweitern um "Bauartgeschwindigkeit ohne des Einsatzes Muskelanlagen der Beine."
Alles andere wäre ja unfug, sonst müsste jeder der das eRad "dauerhaft (in der ebene bei windstille)" auf über 25km/h bei (auch komplett) abgeschaltenem e-motor halten kann eine sonderzulassung beantragen, da in diesem Fall das Rad nicht als "Fahrrad" gilt. Ob so jemand überhaupt ein elektrorad benutzt, oder wie das überprüft werden soll ist eine andere aber IMO fürs gesetz irrelevante Geschichte ;-)
PS: Übrigens das Fahrzeug aus der Bauartgeschwindigkeitsdefinition ist nicht näher definiert, im gesetzestext gibts nur das Kraftfahrzeug, "das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;" Verbesserungsvorschlag 3: "...Oberleitungen, nicht aber einem biologischen System entnommen wird;" (Ich hätt wohl doch anwalt werden sollen ;-)
PPS: Kurz zusammengefasst: Das Elektrorad zählt zu allererst mal als KFZ, und nur dann wenn die Bedingungen aus Kraftfahrgesetz §1 abs 2a zutreffen ists ein fahrrad. Insoferne ist es von allergrßstößter wichtigkeit, genau zu deinieren ob das selbst treten als "technisch freigemachte energie" zählt oder nicht. Wenn ja, ist der übersportler bei bloßer anwesenheit eines e-motors illegal unterwegs, egal ob sich der motor abschaltet oder nicht.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: