H
helmut-on-the-road
- Dabei seit
- 30.07.2009
- Beiträge
- 714
- Reaktionspunkte
- 433
Und wer zahlt im Falle eines Falles? Bei Vorsatz greift kein Versicherungsschutz.Einfach machen, glaube nicht dass er das gerichtlich durchbekommen würde, muss er aber ja auch nicht erfahren.