Habe ich, mein Mieter hat von mir 2014 eine Steckdose + Licht mit eigenen Zähler für Lau in den Keller für sein Pedelec bekommen,
Du bist ein wahrer Wohltäter.
das benutzen von behinderten Menschen für deine Zwecke
Kläre mich auf, was sind denn meine angeblichen Zwecke? Jemand fragt nach den Belangen behinderten Menschen (E-Rollstuhl) Bezüglich des Themas. Ich beantworte die Frage nach meiner beruflichen Erfahrung. Wo liegt denn deiner Meinung nach die Instrumentalisierung und Benutzung?
Du hingegen outest dich als unwissender Schreihals mit peinlichem Sarkasmus über Blindenhunde und ähnlichem. Da muss man wohl eher kritisieren, dass du dich über Behinderte lustig machst und nun versuchst, davon abzulenken.
themenfremden Einwürfen zur sozialen Teilhabe von Behinderten
Das Recht auf soziale Teilhabe ist ein anerkannter Grund für die Berechtigung baulicher Maßnahmen in Miethäusern Gegenüber Vermietern. Also passt das wie die Faust aufs Auge zum Thema.
Das Verständnisproblem besteht darin, dass es in dem hier diskutierten Fall nicht um einen Behinderten geht und auch nicht um irgendeine großartige Einschränkung.
Es geht hier seit vielen Kommentaren und Erfahrungsberichten unkritisiert um den rechtlichen Anspruch für Lademöglichkeiten für Pedelecs, Elektroautos, Keller, Tiefgaragen, Einzelgaragen, Kabeltrommeln von pfiffigen Senioren und ähnlichem. Nur speziell um den TO geht es schon lange nicht mehr, wie es üblich und sinnvoll ist für solche Diskussionen.
Es hat eher den Anschein, als wollten hier private Besitzer/Vermieter von Wohnungen mit der Methodik der polemischen Attacke vermeiden, dass es zur Diskussion über je nach Hintergrund von Mietern sehr wohl vorhandene berechtigte Ansprüche von baulichen Anpassungen kommt.
Kein Wunder:
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§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.
Der Mieter ist z.B. querschnittsgelähmt und benötigt ein Liege-Pedelec oder einen Elektrorollstuhl mit Lademöglichkeit. Der Vermieter muss ihm also unter Berücksichtigung örtlicher Umstände (!) den Umbau grundsätzlich sehr wohl erlauben.
Ob das dann im Keller, Hausflur oder sonstwo stattfindet, ist zumindest für die rechtliche Betrachtung vollkommen egal. Da kommt es dann nur noch darauf an, ob der Zugang barrierefrei ist. Nicht jeder Kellerraum einer Wohnung liegt im Berliner Altbau …