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Das vermute ich auch.Man kann eine Mietsache so nutzen, wie man sie gemietet hat.
Einen Anspruch auf eine Veränderung der Mietsache nach Wünschen des Mieters gibt es i.A. nicht.
Es wurde ein Mietvertrag unterschrieben. Den einseitig nachträglich zu ändern, ist nicht.
Wenn kein übergeordnetes, gesetzliches Verbot existiert, kann der Vermieter vermutlich nichts machen.
Die Frage ist, ob man sich deswegen mit dem Vermieter zerstreiten sollte.
Ich hatte eine (vermutlich) juristisch gleiche Situation:
Habe mit Akku in der Hand ein Schwimmbad betreten.
(Zahlung an der Kasse = Vertragsabschluss. Vertragsbedingungen sind AGB und Hausordnung)
In den Umkleiden sagte mir ein Mitarbeiter, dass Akkus nicht mit reingenommen werden dürfen.
(Es gab kein Verbot laut Hausordnung, AGB)
Ich denke, daher hätte der Mitarbeiter das nicht verlangen dürfen. Wie bei der Mietsache ist eine einseitige nachträgliche Vertragsänderung nicht möglich.
Ich bin dem trotzdem nachgekommen, hilft ja nix wegen sowas einen Streit anzufangen.
P.S.: Habe nur gefährliches Halbwissen in Juristerei
P.P.S.: Habe auch schon in zwei Hotels Akku-Verbot erlebt.
P.P.P.S.: Auch den Zirkus in WEGs kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen
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