AW: Neuer Spezialcontroller von www.das-elektrorad.de
Hallo grosserschnurz,
dass man die Geschwindigkeit irgendwo einstellen kann (hier durch Software oder Poti), ist grundsätzlich erst mal nichts verwerfliches.
Moderne Pkw kann man ja auch chiptunen. Allein diese Möglichkeit zu haben, reicht nicht dafür, den gesamten Pkw als illegal einzustufen. Man muss es auch machen. Ein gesetzlicher Zwang, geschwindigkeitsrelevante Teile bei Fahrzeugen möglichst manipulationssicher zu machen, sind mir jetzt außer bei Fahrtenschreibern nicht bekannt.
Entscheidend wird sein, ob der Gutachter bei einem sichergestellten Pedelec nach einem Unfall feststellt, dass das Elektrorad nur bis 25 km/h tatsächlich Motorunterstützung erhalten hat und das auch nur dann, wenn pedaliert wurde. Ist das aufgrund der Unfallschäden nicht mehr möglich festzustellen, geht das im Übrigen immer zugunsten des Beschuldigten aus.
Und die Sachen mit "bauartbedingter " Höchstgeschwindigkeit o.ä. kommen sowieso aus dem betriebserlaubnispflichtigen Bereich. Bei einem (einzeln) zugelassenen S-Pedelec darf man natürlich nicht mehr dran schrauben oder drehen, um die Geschwindigkeit oder sonstige zulassungserhebliche Faktoren zu ändern. Selbst andere Reifen, die nicht in der ABE aufgeführt sind, führen wie beim Pkw zu einem Erlöschen dieser !
So lange normale Pedelecs von einer Betriebserlaubnispflicht verschont bleiben, darf man meiner Ansicht nach bei der jetzigen unklaren Rechtslage daran herumschrauben wie man lustig ist, so lange man nicht die Motorunterstützung über 25 km/h (mit Toleranz wohl max. 30 km/h) erhöht und noch mit einer realistischen Kadenz pedaliert werden muss, um Motorunterstützung zu erhalten.
Gruß
didi