Bitte unterlasst persönliche Statements zum Tuning. Dafür gibt es bereits andere Themen. Mit den beiden oben wollen wir es belassen.
@HarryS
Es ist also das, das schon länger durch die Presse geistert. Was da im EMTB 03/2018 steht
Doch zum Glück dürfte eine neue EU-Norm diesen Kandidaten ihr Handwerk deutlich erschweren. Ab Mai 2019 müssen alle Motoren mit einer elektronischen Einrichtung ausgestattet werden, die Tuning erkennt und verhindert.
ist so nicht richtig. Es gibt keinen Termin "Mai 2019". Und ein "Muß" ist es (bisher) auch nicht.
Das ganze beruht auf der
DIN EN 15194:2017.12*
(leider nicht öffentlich zugänglich, nur
teuer erwerbbar und selbst das Zitieren ist ohne Erlaubnis nicht möglich).
(*Nachtrag 19.01.2019: Die 2017-12 wurde zurückgezogen und durch die Version DIN EN 15194:2018-11 ersetzt. Es wurde aber nur im Anhang ein Bild und ein Symbol korrigiert.
Im Europäischen Amtsblatt immer noch nicht veröffentlicht (wohl wegen der redaktionellen Änderungen)).
Ich gebe die entsprechenden Passagen also nur sinngemäß wieder.
Die EN 15194 gibt es schon länger, in die Version vom Dezember 2017 wurde nun aber ein Abschnitt (4.2.17) neu aufgenommen, der recht detailliert regelt:
a) welche geschwindigkeitsrelevanten Parameter der Motorsoftware vor fremdem Zugriff zu schützen sind (die programmierten 25 km/h, Radumfang, max. Übersetzungsverhältnis, max. Drehzahl der Schiebehilfe)
b) wie das zu schützen ist (Diagnosesoftware, die nur der Hersteller hat; Motor-SW soll ungewöhnliches Verhalten erkennen; "Verplombung" relevanter Bauteile)
Daneben gibt es Vorgaben für die elektromagnetische Verträglichkeit (keine "Störstrahlung" aussenden), Beleuchtung, mechanische Belastbarkeit (von Lenker, Rahmen z.B.) u.a.
Hier etwas näher beschrieben.
Diese EN 15194 wurde von der EU in Auftrag gegeben und ist ein freiwilliges Mittel zur Erfüllung der sehr allgemein gehaltenen Anforderungen der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Alle sicherheitstechnischen Anforderungen für "25 km/h-Pedelecs" (dort EPACs genannt) werden in der EN 15194 zusammengefasst.
Sobald diese Norm im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wird (noch nicht geschehen, voraussichtlich Ende 2018), ist sie für die EU-Mitglieder verbindlich.
Diese müssen sie dann in eine nationale Norm überführen (in D wohl durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger).
Und selbst dann ist es nur eine Norm. Hier wurde gut beschrieben, was dies bedeutet:
Eine Norm ist nichts anderes als eine Sammlung von anerkannten Regeln, an die man sich halten kann oder auch nicht.
Bindend werden solche Regelwerke nur, wenn sie in einem nationalen Gesetz verankert werden!
Anders ist das aber oft bei der Rechtsprechung, bzw. der Ansicht vieler Versicherer. Wenn es nämlich anerkannte Vorgangsweisen gibt (so wie z.B. in Normen festgehalten oder z.B. FIS-Regeln beim Skifahren) dann gehen diese davon aus, dass man sich grundsätzlich daran halten sollte.
Man sollte das schon ein bisschen auseinanderhalten:
Die EU kann für harmonisierte Normen sogen (EN), die EU kann Verordnungen erlassen … das hat alles erst mal keinen Einfluss auf den Bürger. Das geschieht erst, wenn Vorgaben und Vorschläge in nationalem Recht verankert werden!
Ein "Muß" wird es für die Hersteller also erst, wenn z.B. ein entsprechender Verweis auf die Norm in einem nationalen Gesetz wie dem ProdSG aufgenommen wird.
Ansonsten bleibt es eine freiwillige Sache, die aber wie oben erwähnt, in der Rechtsprechung durchaus Wirkung zeigen kann.
Denn bei einem entsprechend dieser Norm hergestellten Pedelec wird angenommen, dass es den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügt,
bei den anderen nicht normgerecht erstellten Pedelecs eben nicht.
Die Hersteller sind also (z.B. bei Unfällen) nur dann auf der rechtssicheren Seite, wenn sie sich auch daran halten. Und das gilt bereits seit 01. Dezember 2017.
Diverse deutsche Zweiradverbände haben das auch schon
seit 2017 aufgegriffen.