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Techno
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Hallo, habe zwar schon über die Suchfunktion und Google gesucht, konnte meine Frage allerdings trotzdem nicht klären:
Darf man ein stark blinkendes Licht ohne Zulassung an einer Satteltasche (somit ist das Licht nicht fest am Rad selbst verbaut) eingeschaltet im öffentlichen Straßenverkehr benutzen?
Am Fahrer selbst (Rucksack/Helm) darf man es ja.
Überall kann man zwar lesen, dass nur am Rad „fest verbaute“ Lichter eine Zulassung haben müssen, aber nirgends wird richtig klar ob Lichter, die nicht per Halterung direkt am Rad/Rahmen verbunden sind, erlaubt sind!
—
Mir geht’s da nicht um Kleinlichkeiten, nur seitdem ich fast von einem Transporter von hinten überfahren wurde und es einen Bekannten erwischte, der zwischenzeitlich berufsunfähig ist, habe ich mir ein in D nicht zuglassenes, sehr hell blinkendes (für Tagfahrten) Garmin Radarlicht (RTL 515) gekauft.
Dabei geht es mir jetzt auch nicht darum, ob ich deswegen vielleicht ein oder zweimal im Jahr 20 Euro Strafe zahlen müsste (das wäre mir der Sicherheitszugewinn wert), sondern darum, ob die Polizei das 200-Euro-Rücklicht jedes Mal gleich dauerhaft beschlagnahmen dürfte, wenn sie es tagsüber sehr hell blinken sieht, was dann schon nerviger wäre.
Mir geht es nicht um Diskussionen, dass solch ein Licht (dessen Helligkeit verstellbar ist) nachts bei voller Stärke (die sich mit gesundem Mensschenverstand natürlich verbietet) den Hintermann in den Graben führen könnte und es selbst tagsüber nach einem Unfall rechtliche Probleme und Spitzfindigkeiten geben kann…
Auch interessiert mich, ob Bekannte, die sich dieses Licht an eine winzige Tasche, die am Sattel hängt, bauten, Recht haben, dass dies so rechtlich passen würde, da nicht direkt am Sattel montiert, was ich mir nicht wirklich vorstellen kann.
Darf man ein stark blinkendes Licht ohne Zulassung an einer Satteltasche (somit ist das Licht nicht fest am Rad selbst verbaut) eingeschaltet im öffentlichen Straßenverkehr benutzen?
Am Fahrer selbst (Rucksack/Helm) darf man es ja.
Überall kann man zwar lesen, dass nur am Rad „fest verbaute“ Lichter eine Zulassung haben müssen, aber nirgends wird richtig klar ob Lichter, die nicht per Halterung direkt am Rad/Rahmen verbunden sind, erlaubt sind!
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Mir geht’s da nicht um Kleinlichkeiten, nur seitdem ich fast von einem Transporter von hinten überfahren wurde und es einen Bekannten erwischte, der zwischenzeitlich berufsunfähig ist, habe ich mir ein in D nicht zuglassenes, sehr hell blinkendes (für Tagfahrten) Garmin Radarlicht (RTL 515) gekauft.
Dabei geht es mir jetzt auch nicht darum, ob ich deswegen vielleicht ein oder zweimal im Jahr 20 Euro Strafe zahlen müsste (das wäre mir der Sicherheitszugewinn wert), sondern darum, ob die Polizei das 200-Euro-Rücklicht jedes Mal gleich dauerhaft beschlagnahmen dürfte, wenn sie es tagsüber sehr hell blinken sieht, was dann schon nerviger wäre.
Mir geht es nicht um Diskussionen, dass solch ein Licht (dessen Helligkeit verstellbar ist) nachts bei voller Stärke (die sich mit gesundem Mensschenverstand natürlich verbietet) den Hintermann in den Graben führen könnte und es selbst tagsüber nach einem Unfall rechtliche Probleme und Spitzfindigkeiten geben kann…
Auch interessiert mich, ob Bekannte, die sich dieses Licht an eine winzige Tasche, die am Sattel hängt, bauten, Recht haben, dass dies so rechtlich passen würde, da nicht direkt am Sattel montiert, was ich mir nicht wirklich vorstellen kann.

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