Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

Diskutiere Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; So einfach ist das nicht. "S-Pedelec frei" ist ein Zusatzschild welches nicht im Verkehrszeichen Katalog aufgeführt ist. Und damit muß, die...
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #161
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Jaap

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Das wäre doch für alle beteiligten eine sehr vernünftige, und m.E. Auch die beste, Lösung!
So einfach ist das nicht.
"S-Pedelec frei" ist ein Zusatzschild welches nicht im Verkehrszeichen Katalog aufgeführt ist.
Und damit muß, die oberste Verkehrsbehörde des Landes jede einzelne Anordnung überprüfen.

In Baden Württemberg hat man gesetzlich geregelt, das diese Überprüfung (nur für "S-Pedelec frei") an die unteren Verkehrsbehörden abgegeben wird.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #163
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Ich kann mir dass gut vorstellen. Schließlich ist der ADFC der
"Allgemeine deutsche Fahrrad Club" und keine Vertretung für Interessen von KFZ-Fahrern.
Der ADFC ist der "Allgemeine Deutsche Freizeitradler Club" - der hat sich noch nie für die Belange von Alltagsradlern interessiert bzw. schon vor dem Aufkommen von Pedelecs gegen die Interessen von Leuten die das Fahrrad für die Fortbewegung im Alltag nutzen wollen lobbyiert.

Deren Klientel sind die Leute, deren Fahrräder mehr Kilometer auf dem Auto-Heckträger zurücklegen als auf den eigenen Reifen.

Darum wundert mich auch das extreme lobbyieren gegen S-Pedelecs und andere schnelle Fahrradfahrer nicht.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #164
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Bei L1E-A gibt es häufig ein Missverständnis.
Die Typklassen L1E-B und L1E-A wurden gemeinsam 2017 eingeführt.
Alles davor wurde als L1E zugelassen.
Komisch. Ich habe bzw. hatte 3 verschiedene S-Pedelecs, die vor 2017 "zugelassen" wurden, eins davon bin ich schon 2015 gefahren. Soweit ich mich erinnere, hatten die alle L1e-A in den Papieren stehen.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #165
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Der ADFC ist der "Allgemeine Deutsche Freizeitradler Club" - der hat sich noch nie für die Belange von Alltagsradlern interessiert bzw. schon vor dem Aufkommen von Pedelecs gegen die Interessen von Leuten die das Fahrrad für die Fortbewegung im Alltag nutzen wollen lobbyiert.

Deren Klientel sind die Leute, deren Fahrräder mehr Kilometer auf dem Auto-Heckträger zurücklegen als auf den eigenen Reifen.

Darum wundert mich auch das extreme lobbyieren gegen S-Pedelecs und andere schnelle Fahrradfahrer nicht.
Am Ende glaubt das noch jemand:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
 
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #166
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Jaap

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Komisch. Ich habe bzw. hatte 3 verschiedene S-Pedelecs, die vor 2017 "zugelassen" wurden, eins davon bin ich schon 2015 gefahren. Soweit ich mich erinnere, hatten die alle L1e-A in den Papieren stehen.
Ich habe auch jahrelang geglaubt daß die alten L1E-A wären.
Du kannst gerne die bis 2016 gültige Richtlinie 2002/24 nach dem Begriff L1E-A durchsuchen.
Der Begriff taucht erst in der Richtlinie 168/2013 auf.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #168
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #169
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #170
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Ich habe auch jahrelang geglaubt daß die alten L1E-A wären.
Du kannst gerne die bis 2016 gültige Richtlinie 2002/24 nach dem Begriff L1E-A durchsuchen.
Der Begriff taucht erst in der Richtlinie 168/2013 auf.
Ich werde mal meine CoCs durchsuchen, was da drin steht, soweit ich sie noch finde.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #171
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Ja ich weiß das du ständig alles so anpasst das es deinen Behauptungen gerecht wird.
Die der Realität angepasste Erklärung des Akronyms ADFC stammt nicht von mir. Aber da ich finde, dass sie sehr gut passt, hab ich sie hier reingeschrieben ;)
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #172
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Ich habe auch jahrelang geglaubt daß die alten L1E-A wären.
Du kannst gerne die bis 2016 gültige Richtlinie 2002/24 nach dem Begriff L1E-A durchsuchen.
Der Begriff taucht erst in der Richtlinie 168/2013 auf.
o.k. Ich habe hier die CoC meines ersten S-Pedelecs gefunden, die ein andere Forumskollege mit dem gleichen Fahrzeug mal gepostet hat.

Da steht ganz eindeutig unter "Fahrzeugklasse/Vehicle Category" L1e A - und die CoC sowie das S-Pedelec Modell ist von 2013...
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #173
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Der Begriff taucht erst in der Richtlinie 168/2013 auf.
Seit wann gibt es denn den (offenbar älteren) Begriff "L1e" (ohne "-A")?
Soweit ich es bis jetzt überblicke, gab es bis 2013 nur die EG-Fahrzeugklassen "M", "N" und "O", erst mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 wurde die EG-Fahrzeugklasse "L" nebst Unterklassen eingeführt, oder?.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #174
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Seit wann gibt es denn den (offenbar älteren) Begriff "L1e" (ohne "-A")?
Soweit ich es bis jetzt überblicke, gab es bis 2013 nur die EG-Fahrzeugklassen "M", "N" und "O", erst mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 wurde die EG-Fahrzeugklasse "L" nebst Unterklassen eingeführt, oder?.
Kann schon sein. So etwa 2013 gab es ja dann auch die ersten S-Pedelecs, die keine Einzelabnahmen waren, oder? In der o.g. Verordnung 168/2013 vom Januar 2013 tauchten jedenfalls die Varianten L1-eA und L1-eB bereits auf, siehe Artikel 4 Abs 2 a)
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #175
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Soweit ich mich erinnere, hatten die alle L1e-A in den Papieren stehen.

Ist bei meinen S-Pedelec genauso. Ich habe aber grad recherchiert und glaube das A hat eine andere Bedeutung.
In der CoC steht „Fahrzeugklasse nach Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7“. Also habe ich in der Richtlinie geschaut und dort steht das B für Krafträder bis 125ccm Hubraum und einer Leistung von 11kW. Das A galt generell generell für Kleinkrafträder bis 45km/h und max. 4kW Leistung.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31997L0024&from=de
Auf Seite 286 unter Punkt 1.3 ist es erklärt.

Wie so ziemlich alles im Zusammenhang mit S-Pedelec, sehr verwirrend. Aktuell ist das A ja für E-Bikes mit einer bbH 25km/h und max. 1kW Leistung vorgesehen.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #176
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Da steht ganz eindeutig unter "Fahrzeugklasse/Vehicle Category" L1e A - und die CoC sowie das S-Pedelec Modell ist von 2013...

Da steht einmal Fahrzeugklasse L1E
und in der Zeile darunter Fahrzeugklasse A.
Genauso wie hier.
Besonderheiten S-Pedelec - AVE SH1 Betriebsanleitung [Seite 39]

Und daraus wurde im Forum L1E-A interpretiert.

Bei späteren COC steht immer L1E-B.

Seit wann gibt es denn den (offenbar älteren) Begriff "L1e" (ohne "-A")?
Zumindest steht sie in der Verordnung 2002/24 von 2002.

Und die war bis 2016 gültig.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #177
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Ist bei meinen S-Pedelec genauso. Ich habe aber grad recherchiert und glaube das A hat eine andere Bedeutung.
In der CoC steht „Fahrzeugklasse nach Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7“. Also habe ich in der Richtlinie geschaut und dort steht das B für Krafträder bis 125ccm Hubraum und einer Leistung von 11kW. Das A galt generell generell für Kleinkrafträder bis 45km/h und max. 4kW Leistung.
In der o.g. Verordnung 168/2013 steht:

(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben sind:

a)Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug), mit den Unterklassen:
i)Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem),
ii)Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);

Da sieht L1-eA meiner Wahrnehmung nach verdammt nach Mofa, Pedelec und Leichtmofa aus.

Da steht einmal Fahrzeugklasse L1E
und in der Zeile darunter Fahrzeugklasse A.
Die Zeile darunter mit dem "A" gehört auch noch zum Punkt "Fahrzeugklasse". Was soll das Deiner Meinung nach anderes bedeuten als L1e-A oder L1-eA? Ich meine, das beim 2015er Stromer auch schon in einer Zeile gelesen zu haben, aber die CoC hab ich nicht mehr, die hab ich mir dem Fahrzeug weitergegeben.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #178
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Die der Realität angepasste Erklärung des Akronyms ADFC stammt nicht von mir. Aber da ich finde, dass sie sehr gut passt, hab ich sie hier reingeschrieben ;)
Nun da du dann ja nicht der Urheber dessen bist besteht auch keine Gefahr der persönlichen Beleidigung wenn ich festhalte das es auch kaum dümmlicher geht als einen Fahrrad Club zu denunzieren weil er sich nicht für die Belange von KFZ bemüht! :)
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #179
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... es auch kaum dümmlicher geht ...
Ich hätte ja jetzt gedacht, dass man in einem Pedelecforum auf lauter entspannte und gechillte Mitmenschen trifft. Schließlich sind wir ja oft an der frischen Luft, bewegen uns und tun etwas gegen den Klimawandel indem wir eben nicht das Auto nutzen, sondern unser Zweirad. Aber es ist genau anders herum. Hier wird beleidigt und angefeindet, wie ich es noch in keinem anderen Forum erlebt habe. Warum ist das so?

Ich vermute mal, dass wir Pedelectreiber im Straßenverkehr eher frustiert sind, weil die Infrastruktur auf das Auto ausgelegt ist und wir uns irgendwie damit arrangieren müssen. Und dieser Frust muss irgendwie wieder raus. Ich habe das Gefühl, das kann man in diesem Forum deutlich erkennen.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #180
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Nun da du dann ja nicht der Urheber dessen bist besteht auch keine Gefahr der persönlichen Beleidigung wenn ich festhalte das es auch kaum dümmlicher geht als einen Fahrrad Club zu denunzieren weil er sich nicht für die Belange von KFZ bemüht! :)
Na ja soweit hergeholt ist @schmadde 's Anmerkung auch wieder nicht.
Im letztjährigen Veranstaltungsprogramm unserer ADFC Ortsvereins begann mehr als die Hälfte der MTB Touren mit:

"Wir fahren mit Pkw .."
um dann tatsächlich für eine "Rad"Tour mehr Kilometer mit dem Auto als mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Natürlich gibt's auch den wöchentlichen Pedelecrundentreff ab Ortszentrum. Da bin ich einmal mitgefahren und hab die Tourenleiterin auf die Autotouren angesprochen. War ihr schon etwas peinlich.
Ansonsten sind das wie meistens mehrheitlich nette Leute , hauptsächlich im Rentenalter wie ich. Die mangelhafte Infrastruktur für Radler ist nicht ihr Hauptproblem.
Einige haben auch keine Ahnung, wie man in Gruppen fahren sollte und haben es auch nicht so mit dem Geradeausfahren. Eben nie gelernt.
Da fühl ich mich dann nicht so wohl.


Gruß

Geierlamm
 
Thema:

Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

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