Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

Diskutiere Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Ich meine ja. Ein L1e-A ist ein (Leicht-) Mofa. "S-Pedelec" ist keine Fahrzeugklasse.
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #141
PillePalle

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Nur eine Frage:
Wenn das S-Pedelec der Norm L1E-A entspricht, darf man Ausserorts doch darauf fahren?
Ich meine ja.
Ein L1e-A ist ein (Leicht-) Mofa.
"S-Pedelec" ist keine Fahrzeugklasse.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #142
FW1980

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Ich verstehe, dass S-Pedelec Fahrer morgens im Berufsverkehr gerne am Stau auf dem Radweg vorbeifahren wollen und Abkürzungen über Waldwege nutzen wollen. Allerdings ausserorts würde ich ungerne Radwege benutzen. Die Kreuzungen mit einmündenden Strassen sind oft für Autofahrer schlecht einzusehen, die Kurvenradien zu gering, ohne Winterdienst und so wird es schon für normal schnelle Radfahrer gefährlich. Wenn ein S-Pedelec 25 auf dem Radweg fahren will, sollte das natürlich erlaubt werden.
Ich denke, der Weg führt über 30 km/h in der Stadt (gibt es jetzt an immer mehr Orten in Europa) und 80 (oder 60) km/h auf der Landstrasse (z.B. in Frankreich, an manchen Stellen auch in der Schweiz) für alle. Ausserdem über das Anheben der Höchstgeschwindigkeit für S-Pedelecs auf 60 km/h Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h - Online-Petition
Es ist sowieso angenehmer, sich auf der Landstrasse als S-Pedelec überholen zu lassen (Geschwindigkeitsdifferenz 55 km/h) als mit einem normalen Fahrrad (Geschwindigkeitsdifferenz 75 km/h). Auch wird man auf der Strasse viel besser gesehen als auf den Radwegen.
Die S-Pedelecs sollen bitte nicht auf die Kinderstraßen ("Radweg") verbannt werden um dort mit Radlern und Fussgängern um den Platz zu konkurrieren, damit nebenan auf der breiten Fahrbahn nach Herzenslust gerast werden kann.
In einigen Dingen gebe ich dir recht, in anderen wiederum nicht.
Ein Tempolimit auf Radwegen wird jedenfalls ganz sicher nicht eingeführt um dort S-Pedelecs zu integrieren.
Niemals (!) würde ich sogar meinen.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #143
charlie-burger

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Gegen S-Pedelecs auf Radwegen, in Wäldern und Parks hätte ich als Nomalo-E-Bike-Fahrer nichts einzuwenden. Sofern diese max. 25 km/h fahren würden. Da ich aber den geneigten Verkehrsteilnehmer kenne, egal mit welchem Fahrzeug, ist davon auszugehen, dass der Wille da wäre, mehr aber nicht. Die S-Pedelec Fahrer würde da mit Ü40 (und damit ist nicht das Alter gemeint) durchknallen.
Leider gerade erst letzte Woche erlebt. 30 km/h war auf einer Strecke in einem NSG über rund 15 km Distanz erlaubt, aber 2 S-Pedelecs wurden mit deutlich über 30 km/h gefahren.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #144
TeJo

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[…] Radwege mit Mofazeichen gesehen. Ist hier das Fahren mit einem S-Pedelec erlaubt?
S-Pedelecs mit einer (älteren) Typenzulassung gemäß EG-Fahrzeugklasse L1e-A dürfen das.
Sie haben in der COC eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h eingetragen, auch wenn sie mit Pedalieren 45 km/h erreichen. Das war damals (bis 2017) die rechtliche Konstruktion, mit der S-Pedelecs zugelassen wurden.

Seit 2017 sind S-Pedelecs jedoch in der Regel als L1e-B zugelassen, da werden die 45 km/h als Höchstgeschwindigkeit genommen (und in der COC meist nicht mit "bbH" bezeichnet, sondern mit anderen Begriffen umschrieben).
Die dürfen das nicht.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #145
MisterFlyy

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Ein Tempolimit auf Radwegen wird jedenfalls ganz sicher nicht eingeführt um dort S-Pedelecs zu integrieren.

Es ist doch so einfach.
Das te Tempolimit könnte ja nur für das S-Pedelec gelten.
Da ich aber den geneigten Verkehrsteilnehmer kenne, egal mit welchem Fahrzeug, ist davon auszugehen, dass der Wille da wäre, mehr aber nicht.

Seit wann sind die Idioten das Maß der Dinge?

Der normale Fahrer soll nicht dürfen, weil es solche gibt?

Leider gerade erst letzte Woche erlebt. 30 km/h war auf einer Strecke in einem NSG über rund 15 km Distanz erlaubt, aber 2 S-Pedelecs wurden mit deutlich über 30 km/h gefahren.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #146
FW1980

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Es ist doch so einfach.
Das te Tempolimit könnte ja nur für das S-Pedelec gelten.
Vielleicht fällt dir noch was komplizierteres ein?

Aber das ist ja auch gar nicht der Rede wert. Das wird niemals so eingeführt.

Seit wann sind die Idioten das Maß der Dinge?
Schon immer! Sonst bräuchte man kein Tempolimit, Kontrollen und Sanktionen auf der Fahrbahn wo man alleine durch Motor schneller fahren kann als es sinnvoll ist.

Das sich das auf dem Radweg,
da man hier ab 25km/h nur durch Muskelkraft fährt, durch die Bauart alleine reguliert Hast du ja jetzt schon gelernt in den letzten Tagen.

Das ist hier aber auch schon wieder OT!
Geht ja um die Mofa frei Schilder.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #147
charlie-burger

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Es ist doch so einfach.
Das te Tempolimit könnte ja nur für das S-Pedelec gelten.

Seit wann sind die Idioten das Maß der Dinge?

Der normale Fahrer soll nicht dürfen, weil es solche gibt?

Es ist ein Verneigen der StVO vor der Realität.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #148
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Vielleicht fällt dir noch was komplizierteres ein?
Wieso? Man traut Autofahrern mit Anhängern doch auch zu, dass sie nur 80/100 fahren dürfen, obwohl das nirgendwo ausgeschildert ist. Was ist jetzt kompliziert an dem Passus "S-Pedelecs derr Kategorie L1eA und L1eB dürfen Fahrradwege mit maximal 25 kmh befahren."?

On topic: Hat jemand schonmal ein Mofa innerorts auf so einem Weg gesehen? Also in HH sind die mir bekannten Wege, die dieses Schild haben in so unglaublichem Zustand, da würde ich nichtmal mit nem Fully fahren.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #149
FW1980

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Was versteht man eigentlich nicht daran das Tempolimits auch zu kontrollieren sind und bei Verstoß zu sanktionieren. Das ist aber auf einem Radweg nicht vorgesehen und auch nicht nötig!
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #150
MisterFlyy

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Aber das ist ja auch gar nicht der Rede wert. Das wird niemals so eingeführt.

Bestimmst du das? 😉
Wenn nicht, wir werden sehen wo die Reise hingeht.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #152
HAL-9000

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Darf ein L1e-A S-Pedelec außerorts auf den Radweg (mit Mofazeichen)?
Ich meine ja.
Ein L1e-A ist ein (Leicht-) Mofa.
"S-Pedelec" ist keine Fahrzeugklasse.
S-Pedelecs mit einer (älteren) Typenzulassung gemäß EG-Fahrzeugklasse L1e-A dürfen das.
Sie haben in der COC eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h eingetragen, auch wenn sie mit Pedalieren 45 km/h erreichen. Das war damals (bis 2017) die rechtliche Konstruktion, mit der S-Pedelecs zugelassen wurden.
In unserem Wiki steht es anders. Siehe Wiki - Rechtliches -S-Pedelecs -> 2.3.6.1 (Fahrradwege, Rechtslage seit dem 14.12.2016)
Demnach geht es nicht mehr um die bbH, sondern darum, ob sich die Unterstützung des "E-Bikes" bei spätestens 25 km/h abschaltet.
Demnach wären leider auch L1e-A S-Pedelecs außerorts nicht auf dem Radweg erlaubt.
 
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #153
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Demnach wären leider auch L1e-A S-Pedelecs außerorts nicht auf dem Radweg erlaubt.

Das stimmt ja auch. Das BMDV hat in einer Präzisierung der StVO klar gestellt, dass alle S-Pedelec immer auf der Strasse fahren müssen. Alle Radwege sind tabu. Ausser die extra gekennzeichneten in Tübingen.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #154
Wolfgang42

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Das stimmt ja auch. Das BMDV hat in einer Präzisierung der StVO klar gestellt, dass alle S-Pedelec immer auf der Strasse fahren müssen. Alle Radwege sind tabu. Ausser die extra gekennzeichneten in Tübingen.
die wegen des S-Pedelec-fahrenden Bürgermeisters freigegeben wurden.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #155
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Olav_888

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Wieso? Man traut Autofahrern mit Anhängern doch auch zu, dass sie nur 80/100 fahren dürfen, obwohl das nirgendwo ausgeschildert ist. Was ist jetzt kompliziert an dem Passus "S-Pedelecs derr Kategorie L1eA und L1eB dürfen Fahrradwege mit maximal 25 kmh befahren."?
Ok, ich stelle mir jetzt gerade den Polizisten bei der Kontrolle vor:
- da kommt einer mit 35 - nee, kein Motor
- da kommt noch einer mit 35, der hat einen Motor - rausziehen. Ahh, ist ein Pedelec, ist der Motor jetzt korrekt bei 25 abgeriegelt? - .......


Es ist einfach kaum durchsetzbar. Regeln die man nicht durchsetzen kann, braucht man auch nicht aufstellen
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #156
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didi28

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Alle Radwege sind tabu.

Die Neuregelung ist schon über sechs Jahre her und immer noch kennt sie außerhalb dieses Forums fast niemand und verstehen tun sie noch weniger. Ein gesetzgeberisches Fiasko! (Es gibt übrigens Gerüchte, dass der ADFC massiv für ein striktes Radwegeverbot für S-Pedelecs gekämpft hat, ob da was dran ist, kann ich aber nicht beurteilen). So sind "E-Bikes" seit Ende 2016 in § 39 StVO als E-Mofa definiert:


1680104486000.png



Und der Ende 2016 eingeführte § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO sieht dann so aus:

"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen".

Mofas werden damit im Umkehrschluss mit Verbrennungsmotoren und E-Bikes als Mofas mit elektrischem Antrieb, der sich bei mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet, definiert. Somit gilt die Erlaubnis für die Radwegebenutzung außerorts oder innerorts mit „Mofa-frei“ Zusatzschild seit 2016 nicht für S-Pedelecs (egal welche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis steht), deren elektrischer Antrieb sich ja gerade nicht bei mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #157
jm1374

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(Es gibt übrigens Gerüchte, dass der ADFC massiv für ein striktes Radwegeverbot für S-Pedelecs gekämpft hat, ob da was dran ist, kann ich aber nicht beurteilen).
Ich kann mir dass gut vorstellen. Schließlich ist der ADFC der
"Allgemeine deutsche Fahrrad Club" und keine Vertretung für Interessen von KFZ-Fahrern.
 
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Jaap

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Demnach wären leider auch L1e-A S-Pedelecs außerorts nicht auf dem Radweg erlaubt.
Bei L1E-A gibt es häufig ein Missverständnis.
Die Typklassen L1E-B und L1E-A wurden gemeinsam 2017 eingeführt.
Alles davor wurde als L1E zugelassen.
Mit der Problematik daß die BBH ohne treten gemessen wurde.
So daß bei vielen die Zulassung als Leichtmofa bei 20km/h möglich war.

Da die EU-Vorschrift wo L1E-A und L1E-B drin stand schon 2013 verabschiedet wurde. Hat sich der Begriff L1E-A zu einer Zeit durchgesetzt wo es noch gar keine gab. Dazu kommt daß in der Zeile unter L1E oft ein A stand.

Ab 01.01.2017: Neue Typengenehmigung für S-Pedelecs - Pedelecs und E-Bikes
 
Thema:

Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

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