Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

Diskutiere Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Mit welcher Bauform willst du denn mit menschlicher Leistung 45 km/h fahren. OK, mit vollverkleideten Velomobilen geht das, aber garantiert nicht...
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Hochsitzcola

Hochsitzcola

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Das gilt nur für bestimmte Bauformen von Fahrrädern
Mit welcher Bauform willst du denn mit menschlicher Leistung 45 km/h fahren. OK, mit vollverkleideten Velomobilen geht das, aber garantiert nicht mit den üblichen tonnenschweren S-Pedelecs, die ja in der Regel eher Trekking Geometrie mit eher aufrechter Sitzhaltung haben.

Naja, ein Pedelec ist ja auch schon ein Kraftfahrzeug.
So wie es der Gesetzgeber gemeint hat, wäre es vielleicht noch zu argumentieren, die 250W sind für einen halbwegs trainierten Menschen zumindest kurzzeitig leistbar. Die Regel wird halt durch den Begriff "Nenndauerleistung" ad absurdum geführt.

Den S-Pedelecern geht es um die Geschwindigkeit, nicht um die Fähigkeit steile Berge überhaupt hochzukommen. Da fände ich eine gern auch pflichtzuversichernde Fahrzeugklasse sinnvoll, die nicht die Leistung beschränkt, sondern nur die Geschwindigkeit, so dass man auch als Mensch mit Handicap und mit Lastenfahrrädern jede Straße und jeden Fahrradweg hochkommt.

Gruß
hochsitzcola
 
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #202
FW1980

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Da würde sich überhaupt nichts ändern, ausser vielleicht, dass sie sich früher aus dem Genpool entfernen, was der Sicherheit am Ende zuträglich wäre.
Steile These! 🤷‍♂️
Aber wenn das deine Meinung ist, ist‘s natürlich OK.
Werden wir halt wahrscheinlich nie aus der Praxis aufklären können ob du recht hast.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #203
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Jaap

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Ist doch eine sinnvolle Einschränkung.
Vernünftige Radler fahren eh nicht schneller um Fußgänger nicht zu gefährden.
Die 15km/h würden aber auch dann gelten, wenn gar keine Fußgänger unterwegs sind.

In unserer Gegend sind viele Radwege die früher Benutzungspflichtige waren zu "Gehweg Radfahrer frei" umbeschildert worden.
Auch wenn diese Beschilderung auf Hauptradrouten nicht aufgestellt werden soll.
Heißt rechtlich gesehen daß man nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Was Außerorts natürlich Blödsinn ist.
Da die meisten aber so wieso nicht wissen daß Schrittgeschwindigkeit gilt.

Fährt jeder so wie immer. Und die Polizei kontrolliert sowieso nie.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #204
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schmadde

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Mit welcher Bauform willst du denn mit menschlicher Leistung 45 km/h fahren.
Warum denn immer 45? Die allermeisten S-Pedelecs fahren gar keine 45 mit Motorunterstützung. Bei fast allen beginnt die Abregelung bereits bei 40 und ist kurz danach zu Ende. Und 40 wird durchaus noch von vielen erreicht, zumindest kurzzeitig.

OK, mit vollverkleideten Velomobilen geht das,
z.B. Es gibt auch andere denkbare und existierende Varianten

aber garantiert nicht mit den üblichen tonnenschweren S-Pedelecs, die ja in der Regel eher Trekking Geometrie mit eher aufrechter Sitzhaltung haben.
Ja, aber das ist eher ein Resultat der Gesetzgebung als umgekehrt.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #205
Geierlamm

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Mit den üblichen Aufrechträdern , selbst mit den besten Rennrädern sind nur wenige Profis oder annähernd professionell trainierende Menschen in der Lage 45 km/h über mehr als kurze Zeit zu treten.
Mit einem Tiefliegerad mit Heckverkleidung können auch einigermaßen trainierte Hobbyradler die 40 km/h über längere Strecken knacken.
Allerdings ist die derzeitige Infrastruktur weniger geeignet dafür.

Gruß

Geierlamm
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #206
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Jaap

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Da fände ich eine gern auch pflichtzuversichernde Fahrzeugklasse sinnvoll, die nicht die Leistung beschränkt, sondern nur die Geschwindigkeit, so dass man auch als Mensch mit Handicap und mit Lastenfahrrädern jede Straße und jeden Fahrradweg hochkommt.
Bei L1E-A ist Handgas und 1000W Nenndauerleistung bei 25km/h erlaubt.
Ist halt seltener wie Feenstaub. Da niemand die Zulassung bezahlen will.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #207
Hochsitzcola

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Ist halt seltener wie Feenstaub.
Danke für den Hinweis, war mir gar nicht bewusst! Es gab anscheinend tatsächlich mal ein Fatbike in der Klasse:
Was es mit der neuen E-Bike-Kategorie L1e-A auf sich hat.
Im pedelec-ebike-forum gibt es einen langen Thread dazu.
Zulassung für Deutschland hat es, CoC lag mit im Karton....
Aber kann man das noch kaufen?
Und das darf auch ganz offiziell auf den Fahrradweg und in den Wald?!

Gruß
hochsitzcola
 
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #208
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #209
Eddy.m

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Da ja die E-Bikes rechtlich Mofas sind, ist dieses Schild -65 "E-Bike frei" ziemlich sinnbefreit, denn es entspricht ja dem Schild -63 "Mofa frei".
Das Schild -65 hätte dann Sinn, wenn es die gesamte Gruppe der E-Bike, Pedelec und S-Pedelec einbeziehen würde. Tut es aber nicht.
Für Pedelec und Fahrrad gilt Schild -52
Für E-Bike (25) und Mofa gilt Schild -65 UND Schild -63
Für Lastenräder gilt Schild -69
Für S-Pedelec gilt keines der Schilder

Außerorts sind Radwege für Mofas und E-Bikes (25) freigegeben, da braucht es kein Schild.

Mir scheint, dass diejenigen die so etwas verzapfen von der Materie keine Ahnung haben.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #210
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Jaap

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Mir scheint, dass diejenigen die so etwas verzapfen von der Materie keine Ahnung haben.
Vollkommen egal.
Die unteren Verkehrsbehörden die die Schilder anordnen, halten sich selten an die Vorschriften wann welches Schild angeordnet werden muß/soll. (Steht in der Verwaltungsvorschrift zur STVO)

In meiner ADFC Ortsgruppe lautet die höfliche Umschreibung für "die halten sich Mal wieder nicht an die Vorschriften"

"Mangelnde Kreativität können wir ihnen nicht vorwerfen"
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #211
PillePalle

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Wenn du dich informiert hast, was alles dabei zu beachten ist und du die entsprechende Qualifikation hast, warum nicht?
Warum nicht!?
Vielleicht weil es kompletter Schwachsinn wäre H2 zu verfeuern?
Erst in der Elektrolyse 30-40% verlieren, mehr beim verdichten und Transport, nur um das ganze dann mit einem COP von 1 zu verheizen, grenzt an Wahnwitz.
Informier dich Mal.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #212
FW1980

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Was hier alles zur Diskussionsgrundlage wird. 🤦‍♂️
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #213
Fraenker

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Informier dich Mal.
Wie wär es, wenn du dich mit deinen Unverschämtheiten an den wendest, der son H2-Ding zur Sprache gebracht hat und in seinen Keller basteln will?
Du bist ja ein echt Hochbegabter.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #214
FW1980

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Mir scheint, dass diejenigen die so etwas verzapfen von der Materie keine Ahnung haben.
Davon ist aber in der Praxis da draußen nichts zu bemerken. Nichts von dem das du hier aufzählst führt zu einem tatsächlichen Problem wenn man in der Praxis auf Radwegen mit einem Fahrrad unterwegs ist.
Ganz im Gegenteil sogar. Funktioniert doch so wie es ist äußerst gut. Das sagen ja auch die S-Pedelec Fahrer!
 
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  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #215
Eddy.m

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Davon ist aber in der Praxis da draußen nichts zu bemerken.
Ich habe ja nicht gesagt, dass es draußen in der Praxis ein Problem gibt. Aber es ist schon bemerkenswert, dass es für ein und die selber Fahrzeuggattung ein zweites Schild kreiert wurde (Stinker und Nichtstinker), zumal es kaum zugelassene E-Bikes (das sind die mit Handgas und max. 25 km/h) gibt. Die Masse fährt Pedelec und die brauchen dieses Schild nicht. Oder es war ursprünglich die Inklusion der 3 elektrisch, pedalbetriebenen Fahrzeugklassen angedacht, aber letztlich nicht vollzogen, dann hätte das Schild einen Sinn.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #216
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Wie gesagt: Völlig egal für die Praxis.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #217
Callamon

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Heißt rechtlich gesehen daß man nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Was Außerorts natürlich Blödsinn ist.
Heißt vor allem, dass man auf der Fahrbahn fahren darf und den Gehweg nur mitbenutzen, wenn man das selber möchte.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #218
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Jaap

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Heißt vor allem, dass man auf der Fahrbahn fahren darf und den Gehweg nur mitbenutzen, wenn man das selber möchte.
Ich fahre bei Radfahrer frei meist auf der Fahrbahn.
Nur was machst du wenn der Feldweg über den der Mainradweg führt, über ein paar Kilometer mit "Gehweg Radfahrer frei" beschildert ist ?
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #219
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Der einzige Grund warum man in D ohne große Probleme mit dem S- Pedelec auf Rad, Wald, und Feldweg fahren kann, ist daß es kaum welche gibt.
Wären nur 10 % aller Pedelecs S-Pedelecs sähe das wohl ganz anders aus.

Die Schweiz hat den Zustand dass 10% aller Pedelecs S-Pedelecs sind und es sieht dort nicht anders aus. Was soll immer diese Schwarzmalerei?
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #220
J

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Die Schweiz hat den Zustand dass 10% aller Pedelecs S-Pedelecs sind und es sieht dort nicht anders aus. Was soll immer diese Schwarzmalerei?
In der Schweiz sind aber auch die meisten Radwege ein markierter Streifen auf der Straße. Da erübrigt sich die Diskussion ob man auf der Straße oder dem Radweg fährt.
 
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Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

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