Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

Diskutiere Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; .., das beweist Du hier. Jetzt noch ein like von fraenker und das WE kann beginnen, wa? und es das du gekickt wirst, clever wie du bist haste...
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #181
cybiggle

cybiggle

Dabei seit
15.02.2015
Beiträge
92
Reaktionspunkte
67
Details E-Antrieb
mehrere
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #182
AQ11

AQ11

Dabei seit
07.07.2021
Beiträge
53
Reaktionspunkte
97
Details E-Antrieb
HP fs 26 mit GO SwissDrive
Die Zeile darunter mit dem "A" gehört auch noch zum Punkt "Fahrzeugklasse". Was soll das Deiner Meinung nach anderes bedeuten als L1e-A oder L1-eA?

Es bedeutet: Klasse L1e (ehemals Klasse A)

Alles einspurige bis 45 km/h was über die Richtline 2002/24/EG typgenehmigt wurde, ist in der Klasse L1e. Alles, was über die 168/2013 typgenehmigt wurde, ist in der Klasse L1e-A oder L1e-B. Alle älteren Kleinkrafträder, die über die 97/24/EG typgenehmigt wurden, sind in der Klasse "A".

Mit einer Bildersuche bei Google nach eg übereinstimmungsbescheinigung roller kann man einige L1e-Dokumente (2002/24/EG) finden, die unter dem L1e auch ein "A" zeigen (genauso wie die hier im Forum gezeigten CoCs). Das sind aber keine L1e-A-Fahrzeuge, sondern ganz normale 45-km/h-Roller der Klasse L1e.

Bis 2016 wurden S-Pedelecs als Leichtmofa mit bbH <=20 km/h über die 2002/24/EG typgenehmigt, diese müssen also alle in der Klasse L1e sein. Die neueren mit bbH>20 km/h sind in der Klasse L1e-B. S-Pedelecs als L1e-A kann es somit eigentlich gar nicht geben.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #183
TeJo

TeJo

Dabei seit
03.07.2016
Beiträge
2.086
Reaktionspunkte
2.304
Ort
Am Ruhr-Lenne-Achter
Details E-Antrieb
3,5 x E45 Go SwissDrive
@Jaap und @AQ11: ich stimme euch zu.

@AQ11: super zusammengefasst! (y)

Ich habe mir das auch nochmal genau angesehen und ehrlich gesagt, tatsächlich
auch jahrelang geglaubt, daß die alten L1E-A wären.
Ich hab bisher das "A" aus Zeile 0.4.1 klammheimlich dem "L1e" aus Zeile 0.4 zugeschlagen und "L1e-A" draus gemacht, was nicht korrekt ist. Es sind drei verschiedene Klassifizierungen aus unterschiedlichen Jahren, die man halt nicht in einen Topf werfen kann (und sollte, wie ich bis jetzt :oops:...):

1.) die Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 7 aus dem Jahr 1997 für die Buchstaben "A" (und "B"), dort Seite 354, Punkt 1.3, 1.3.1
2.) die Verordnung 2002/24 aus dem Jahr 2002 für die Bezeichnung "L1e" (Seite 4 Punkt 2a)
und
3.) die EU-Verordnung (EU) Nr. 168/2013, in der erst die Unterklassen "L1e-A" bzw. "L1e-B" für die Klasse L1e erscheinen (Seite 94 Anhang I).

Etwas unübersichtlicher aber im Prinzip identisch zu den Punkten 2.) und 3.) steht es so auch Im "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern - Stand: Juli 2021" des KBA: Auf Seite 10. Punkt 1 für "L1e" und auf Seite 11 für die beiden Unterkiassen L1e-A und L1e-B.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #184
FW1980

FW1980

Dabei seit
12.01.2023
Beiträge
865
Reaktionspunkte
883
Mit einer Bildersuche bei Google nach eg übereinstimmungsbescheinigung roller kann man einige L1e-Dokumente (2002/24/EG) finden, die unter dem L1e auch ein "A" zeigen (genauso wie die hier im Forum gezeigten CoCs). Das sind aber keine L1e-A-Fahrzeuge, sondern ganz normale 45-km/h-Roller der Klasse L1e.
Ich bezweifle das dass auch unsere Polizisten so genau wissen. Deshalb wird man bei einer unwahrscheinlichen Kontrolle auf dem Radweg mit einem S-Pedelec auf dessen COC L1E A steht trotzdem die besten Argumente haben.

Recht hast du aber natürlich! Danke für die super Aufklärung!
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #185
S

schmadde

Dabei seit
21.04.2013
Beiträge
8.570
Reaktionspunkte
12.457
Ort
Lkr. München
Details E-Antrieb
BionX MTB, Dail-E Grinder S, Bosch Lastenrad
Ich bezweifle das dass auch unsere Polizisten so genau wissen. Deshalb wird man bei einer unwahrscheinlichen Kontrolle auf dem Radweg mit einem S-Pedelec auf dessen COC L1E A steht trotzdem die besten Argumente haben.
Einer Polizeikontrolle auf dem Radweg kann man denke ich sehr entspannt entgegen sehen. Ich bin schon oft Streifenwagen auf Radwegen und in Parks begegnet, fahre immer mit Kennzeichen und es hat sie noch nie jemand dafür interessiert. Im Gegenteil, da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man kritisch beäugt wird, wenn man auf der Fahrbahn fährt, denn auch in den Augen der meisten Polizisten ist ein S-Pedelec ein (Elektro-) Fahrrad wie jedes andere. Diese Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung + sinnvoller Verhaltensweisen und der Rechtslage ist ja das was immer angeprangert wird. In der Realität gibts eigentlich keine Probleme.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #186
FW1980

FW1980

Dabei seit
12.01.2023
Beiträge
865
Reaktionspunkte
883
Ich bin schon oft Streifenwagen auf Radwegen und in Parks begegnet, fahre immer mit Kennzeichen und es hat sie noch nie jemand dafür interessiert.
Dito
Ja im Gegenteil bin ich schon wegen Tuningverdachts (US Modus) angehalten worden.
Das ich dabei noch auf der falschen Seite des Geh & Radwegs unterwegs war hat da auch keinen interessiert.
Als klar war das alles korrekt ist waren auch die Beamten wieder zufrieden und waren genauso schnell weg wie sie gekommen waren.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #187
Eddy.m

Eddy.m

Dabei seit
30.03.2022
Beiträge
200
Reaktionspunkte
293
Ort
SÜW
Details E-Antrieb
Bio, TDCM-HCA5, CX (Gen.4)
weil er sich nicht für die Belange von KFZ bemüht!
Dass das S-Pedelec zu einem KKR bzw. KFZ eingestuft wurde, war Willkür, dagegen hätte man sich schon als ADFC positionieren können.

Für einen Klimawandel muss es auch einen Wandel in der Verkehrspolitik geben. Da sollte alles auf den Prüfstand, was die Nachhaltigkeit im Straßenverkehr verbessern könnte.
Weil die E-PKWs immer schwerer werden, soll ja auch die Führerscheinklasse B von 3,5t auf 4,25t angehoben werden.

Sarkasmus ON
Dann kommt 2035 die neue Einteilung in PKW und S-PKW, PKW max. 100km/h, >100km/h sind S-PKW mit separater Führerscheinklasse und Einfahrverboten für bestimmten Straßen (z.B. Tempo 30 Zone, Fahrradstraßen und Spielstraßen). :ROFLMAO:
Sarkasmus OFF
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #188
FW1980

FW1980

Dabei seit
12.01.2023
Beiträge
865
Reaktionspunkte
883
Vielleicht solltet ihr bzgl eurem Unmut des ADFC gegenüber ein eigenes Thema aufmachen anstatt dieses hier damit zu zerreden.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #189
Hochsitzcola

Hochsitzcola

Dabei seit
04.09.2009
Beiträge
4.978
Reaktionspunkte
5.078
Details E-Antrieb
Gazelle mit BionX IGH3 + OpenSource Firmware
Dass das S-Pedelec zu einem KKR bzw. KFZ eingestuft wurde, war Willkür,
Wo willst du denn die Grenze für ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" hinlegen??? Um 45km/h zu fahren, braucht man nun mal ein vielfaches der Leistung, die ein durchschnittlicher Mensch, sei es nur für fünf Minuten, zu erzeugen in der Lage ist. Was soll das also anderes sein, als ein Kraftfahrzeug?:unsure:

Gruß
hochsitzcola
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #190
roger24

roger24

Dabei seit
17.05.2015
Beiträge
793
Reaktionspunkte
1.055
Ort
71155 Altdorf
Details E-Antrieb
Bosch Performance CXGen2 CX Gen 4
Der einzige Grund warum man in D ohne große Probleme mit dem S- Pedelec auf Rad, Wald, und Feldweg fahren kann, ist daß es kaum welche gibt.
Wären nur 10 % aller Pedelecs S-Pedelecs sähe das wohl ganz anders aus.
Wenn ich ein S-Pedelecs hätte, würde ich es wahrscheinlich auch so machen.
Wobei man halt sagen muß, daß die meisten Radweg Innerorts nicht für so schnell Fahrzeuge ausgelegt sind.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #191
PillePalle

PillePalle

Dabei seit
02.11.2008
Beiträge
723
Reaktionspunkte
217
Ort
S/W
Details E-Antrieb
Diverse Bafangs, BBS, Cute, Boschs, Puma/MAC,kWeld
Scheinargument.
Die meisten Straßen sind Innerorts auch nicht für >50kmh ausgelegt. Trotzdem darf man fast überall mit dem Auto fahren, selbst mit hochmotorisierten mit vmax>250kmh.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #192
Fraenker

Fraenker

Dabei seit
19.09.2013
Beiträge
11.280
Reaktionspunkte
13.438
Ort
40789
Details E-Antrieb
Nicolai XD3 2021 mit Bosch CX Gen4 Enviolo/Gates
Natürlich darf man mit einem KFZ überall fahren, wo es die Regeln erlauben, warum auch nicht?
Man muß sich halt an die Regeln halten. Tempolimits einhalten, nur für KFZ freigegebene Verkehrsräume benutzen, etc. etc.
Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen, eigentlich :unsure: .
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #193
PillePalle

PillePalle

Dabei seit
02.11.2008
Beiträge
723
Reaktionspunkte
217
Ort
S/W
Details E-Antrieb
Diverse Bafangs, BBS, Cute, Boschs, Puma/MAC,kWeld
Und ja nie Regeln hinterfragen, egal wie wiedersprüchlich und dumm.
Wo kämen wir da hin!
😂
Ich geh und bau mir jetzt eine Wasserstofftherme in den Keller.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #194
Fraenker

Fraenker

Dabei seit
19.09.2013
Beiträge
11.280
Reaktionspunkte
13.438
Ort
40789
Details E-Antrieb
Nicolai XD3 2021 mit Bosch CX Gen4 Enviolo/Gates
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #195
J

Jaap

Dabei seit
12.08.2017
Beiträge
3.886
Reaktionspunkte
3.278
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #196
S

schmadde

Dabei seit
21.04.2013
Beiträge
8.570
Reaktionspunkte
12.457
Ort
Lkr. München
Details E-Antrieb
BionX MTB, Dail-E Grinder S, Bosch Lastenrad
Wo willst du denn die Grenze für ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" hinlegen???
Da gäbe es vielerlei Möglichkeiten. Faktor der Eigenleistung, Beschränkung der Maximalleistung, maximales Gewicht, und vieles mehr.


Um 45km/h zu fahren, braucht man nun mal ein vielfaches der Leistung, die ein durchschnittlicher Mensch, sei es nur für fünf Minuten, zu erzeugen in der Lage ist.
Das gilt nur für bestimmte Bauformen von Fahrrädern und auch nur für gewisse Werte von "Durchschnitt". Für den amerikanischen Durchschnitt sicherlich.

Was soll das also anderes sein, als ein Kraftfahrzeug?:unsure:
Naja, ein Pedelec ist ja auch schon ein Kraftfahrzeug. Man hat es nur unter bestimmten Voraussetzungen den Fahrrädern gleichgestellt. Die Voraussetzungen wurden auch recht willkürlich festgelegt, das könnte man auch anders machen.

Der einzige Grund warum man in D ohne große Probleme mit dem S- Pedelec auf Rad, Wald, und Feldweg fahren kann, ist daß es kaum welche gibt.
Wären nur 10 % aller Pedelecs S-Pedelecs sähe das wohl ganz anders aus.
Das hingegen glaube ich nicht. ich bin allerdings sicher, wenn sich der Pedelec-Anteil nochmal verdoppelt ohne dass die Infrastruktur schritt hält bekommen wir massive Probleme.

Schon heute sind die meisten Rowdys auf den Radwegen mit legalen Pedelecs unterwegs, was ich da schon erlebt habe passt auf keine Kuhhaut.

Das Problem ist nicht das Fahrzeug, sondern das Verhalten. Und auch mit 25 kann man ziemlich gefährdend und rücksichtslos unterwegs sein.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #197
Wolfgang42

Wolfgang42

Dabei seit
09.08.2022
Beiträge
3.041
Reaktionspunkte
2.630
Ort
N 47.3347° E9.6451°
Details E-Antrieb
Kalkhoff Image 7.B Excite+
Wenn ihr über Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen diskutiert, solltet ihr erstmal wissen was dann droht.
Über 15km/h Innerorts auf Grund zu enger Kurvenradien wurde schon ernsthaft diskutiert.

15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen? – Radspannerei
Ist doch eine sinnvolle Einschränkung.
Vernünftige Radler fahren eh nicht schneller um Fußgänger nicht zu gefährden. Aber Unbelehrbare muss man eben per Vorschriften einbremsen.
Wie das kontrolliert und sanktioniert wird, ist eine andere Frage
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #198
FW1980

FW1980

Dabei seit
12.01.2023
Beiträge
865
Reaktionspunkte
883
Schon heute sind die meisten Rowdys auf den Radwegen mit legalen Pedelecs unterwegs, was ich da schon erlebt habe passt auf keine Kuhhaut.
Und nun stell dir mal vor die wären nun alle völlig legal mit S-Pedelecs dort unterwegs.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #199
S

schmadde

Dabei seit
21.04.2013
Beiträge
8.570
Reaktionspunkte
12.457
Ort
Lkr. München
Details E-Antrieb
BionX MTB, Dail-E Grinder S, Bosch Lastenrad
Und nun stell dir mal vor die wären nun alle völlig legal mit S-Pedelecs dort unterwegs.
Da würde sich überhaupt nichts ändern, ausser vielleicht, dass sie sich früher aus dem Genpool entfernen, was der Sicherheit am Ende zuträglich wäre.
 
  • Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 Beitrag #200
Geierlamm

Geierlamm

Dabei seit
28.12.2020
Beiträge
3.862
Reaktionspunkte
4.866
Wo willst du denn die Grenze für ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" hinlegen??? Um 45km/h zu fahren, braucht man nun mal ein vielfaches der Leistung, die ein durchschnittlicher Mensch, sei es nur für fünf Minuten, zu erzeugen in der Lage ist. Was soll das also anderes sein, als ein Kraftfahrzeug?:unsure:

Gruß
hochsitzcola
Wie wahr. Gilt allerdings auch für die meisten Pedelecs.
Nur bei wenigen Pedelecfahrern überwiegt die Eigenleistung.
Zur Unterscheidung zwischen Fahrrad und Kraftrad wäre deswegen am besten eine Proportionalität zur Eigenleistung geeignet.
Mehr als 100 % Eigenleistung = zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug.
100 % der durchschnittlichen Eigenleistung zusätzlich reichen gut, um alltägliche Aufgaben zu bewältigen.

Gruß

Geierlamm
 
Thema:

Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016

Legaldefinition "E-Bike" => Radwegebenutzungsverbot für alle S-Pedelecs ab dem 14.12.2016 - Ähnliche Themen

Artikel über aktuelle und Entwicklungsgeschichte schweizer E- und S- Ped Bikes: Hier ein guter Artikel aus der Neuen Züri Zeitung vom 14.4.22 über die Schweizer eBike Hersteller Die Schweiz war bei E-Bikes stets führend Was...
Automatisierte TEIL-Beladung von Li-Ion-Akkus für Ebikes, Pedelecs, Scooter, etc.: Automatisierte TEIL-Beladung von Li-Ion-Akkus für Ebikes, Pedelecs, Scooter, etc. (Dies ist eine Recherche und kein Test-Bericht. Alles...
Erfahrungen mit Herstellerfreigaben - Leitfaden für Bauteiletausch bei E-Bikes / Pedelecs (nicht S-Pedelec): Bin gerade dabei mein Rad zu verbessern und ich weiß dass der Leitfaden mich als Privatmann nur mittelbar betrifft. Dazu gibt es ja auch seit 2015...
Ab dem 01.06.2017 neue Regelungen zu Bremslicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Blinker, Anhänger u.a.: Mit der zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 15.12.2016 werden eine Reihe von Regelungen...
Sinnvolle, spürbare Upgrades für Giant Explore E+ 2 S5?: Moin Vorgeschichte: Ich bin vor einigen Monaten zu dem Entschluss gekommen etwas mehr Bewegung in meinen Alltag bringen zu müssen. Also bin ich...
Oben