Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up

Diskutiere Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Hallo miteinander Gestern hat mir ein Bekannter, er arbeitet in einer Firma die Fuhrpark Leasing für Firmen anbietet, erzählt das es schon...
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #1
Fripon

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Hallo miteinander

Gestern hat mir ein Bekannter, er arbeitet in einer Firma die Fuhrpark Leasing für Firmen anbietet,
erzählt das es schon mehrfach bei der Rückgabe von e Ups Schwierigkeiten gab.
Bei dem Check auf der Hebebühne wurden bei bisher drei Fahrzeugen von denen er wusste Beschäftigungen ( Dellen ) durch Aufsetzer oder hochgeschleudete Steine am Batterie Gehäuse.
Führte dazu daß die Batterie ausgebaut und zur Überprüfung geöffnet werden musste, kostet mit Transport aus und Einbau der Batterie ca. 4000 € wenn dann noch Zellen getauscht werden müssen ist man ganz schnell über 6000 €.
Leider ist dann die ganze Leasing Berechnung geplatzt und das Autochen ist dann bei einer Laufzeit von 36 Monaten und angenommenen Kosten von 6000 € schlappe 166 € pro Monat teurer als vorher berechnet.
Also Obacht keine Bordstein und nicht zu schnell auf Schotter.

Gruß Fripon
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #2
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Wacom

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Ich würde sagen am besten stehen lassen warten bis die Zeit rum ist, dann kann nichts kaputtgehen. :)
Gehe jede Wette mit dir ein das, die dann auch was finden, werden was sie dir berechnen können.;)
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #3
holsteiner

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Dann sollte man bei Kaufabsicht inserieren: "Suche E-UP! mit Steinschlag am Unterboden!" Die Funktion dürfte dadurch kaum eingeschränkt sein.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #4
Jenss

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Krasse info, danke!

Traurig, wenn sowas bei normaler Nutzung passiert!
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #5
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MartinaD

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Der e-UP ist halt kein Geländefahrzeug.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #6
christiank

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Der e-UP ist halt kein Geländefahrzeug.
Nein, er ist ein VW.

Hier sind

- ausleiernde Nockenversteller
- reissende Steuerketten
- den Zahnriemen masakrierende Wasserpumpen
- peinliche Einhaltung der Abgasvorschriften
- korrodierende Gastanks
- etc
- etc

bei NULL Kulanz normal....
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #7
holsteiner

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Nein, er ist ein VW.

Hier sind

- ausleiernde Nockenversteller
- reissende Steuerketten
- den Zahnriemen masakrierende Wasserpumpen
- peinliche Einhaltung der Abgasvorschriften
- korrodierende Gastanks

bei NULL Kulanz normal....
Alles Dinge, die beim e-UP! ganz sicher nicht vorkommen werden.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #8
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MartinaD

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Nein, er ist ein VW.

Hier sind

- ausleiernde Nockenversteller
- reissende Steuerketten
- den Zahnriemen masakrierende Wasserpumpen
- peinliche Einhaltung der Abgasvorschriften
- korrodierende Gastanks
- etc
- etc

bei NULL Kulanz normal....
Und wieviel von diesen überzogenen Verallgemeinerungen ist für das Thema dieses Threads relevant?
Dellen im Unterboden durch hochspritzende Schottersteine und so hohe Randsteine, daß der Unterboden durch Aufsetzen verformt wird, gibt es im normalerweise üblichen städtischen Aufenthaltsgebiet eines e-UP! eher selten.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #9
christiank

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Eine Batterie sollte geschützt werden - und das Steine Aufgewirbelt werden ist auch normal.
Nur wozu - wenn man den Nutzer ohnehin abkassieren kann.
Das ist typisch VW-Stil, ich bin 25 Jahre lang VW gefahren und live diese Dinge "erlebt" .. und bezahlt.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #10
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Tommmi

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Wir haben auf der Arbeit jedes Jahr um die 30 Polos geleast, ok kein E
Aber da lernt man schon einiges kennen.
Jeder Wagen bei Ankunft die Radkappen abgenommen sonst ziehen die Dir die eh ab wegen Kratzer und zu jedem muß ein Aufbereiter kommen der zusätzlich Kratzer und Dellen entfernt. Man muß schon einiges investieren vor Abgabe um nicht überhöhte Abzüge zu bekommen.
Später mußten wir sogar die Kisten folieren lassen, weil die die in der Farbe nicht mehr absetzen konnten.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #11
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Wacom

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Wenn die Kiste Vollkasko ohne Selbstbeteiligung hat einfach abfackeln und gut ist. Dann entstehen auch keine kosten.:)
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #12
cubernaut

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Ich würde sagen am besten stehen lassen warten bis die Zeit rum ist, dann kann nichts kaputtgehen. :)
Gehe jede Wette mit dir ein das, die dann auch was finden, werden was sie dir berechnen können.;)
Genau solche und ähnliche Erfahrungen halten mich vom Leasing ab. Dann lieber Kredit bei meiner langjährigen Hausbank und bar gebraucht nach größtem Wertverlust des Fahrzeugs kaufen.
 
Und wieviel von diesen überzogenen Verallgemeinerungen ist für das Thema dieses Threads relevant?
Dellen im Unterboden durch hochspritzende Schottersteine und so hohe Randsteine, daß der Unterboden durch Aufsetzen verformt wird, gibt es im normalerweise üblichen städtischen Aufenthaltsgebiet eines e-UP! eher selten.
Wo wohnst du bitte? Fahr mal durch HH oder Berlin, das ist krasser als mancher Waldweg.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #13
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mcflash

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Das ist typisch VW-Stil, ich bin 25 Jahre lang VW gefahren und live diese Dinge "erlebt" .. und bezahlt.

Nach meiner Ausbildung zum Automobilkaufmann im VW, Audi, Seat, Skoda Betrieb und anschließend knapp über 3 Jahre als VW Neuwagenverkäufer muss ich dir leider absolut Recht geben!

Beim Leasing und auch bei Reparaturen gibt es deutlich kulantere Anbieter als VW.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #14
camper510

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Volkswagen ist halt nur ein Namen. Sind schon ewig keine Wagen mehr fürs Volk.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #15
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Kugel

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Alles was normaler Verschleiss ist darf nicht berechnet werden. Also z.B. Steinschläge, ne kleine Parkdelle. Eine Brandloch im Polster nicht, abgestoßen durchs Sitzen schon. Leasing deckt den normalen Gebrauch. Und da passieren eben mal ein paar Kratzer und die dürfen auch sein.

Manche Leasingfirmen versuchen nachträglich ihrern Vertrag zu optimieren. Aber inzwischen gibts zu diesem Thema jede Menge Rechtssprechung. Laßt euch da auf nichts ein.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #16
camper510

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Alles was normaler Verschleiss ist darf nicht berechnet werden. Also z.B. Steinschläge, ne kleine Parkdelle. Eine Brandloch im Polster nicht..
Das würde ich aber jetzt nicht als Verschleiß bezeichnen, abgesehen davon, das sich Raucherautos sowieso schwerer verkaufen lassen.
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #17
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Kugel

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Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ein Brandloch darf natürlich berechnet werden. Das ist kein natürlicher Verschleiss
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #18
bbike

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Hallo
Ihr solltet es mal von der anderen Seite sehen .
Ok wenn ein Steinchen einen so großen Schaden bei diesen Auto verursacht ist es für mich eine Fehlkonstruktion aber wenn jemand den Batteriekasten aufsetzt ist das eine Unfallbeschädigung . So ein Fahrzeug muß ja auch wieder verkauft werden und ihr könnt mir glauben die Gewinnspanne ist bei so einem Auto sicher nicht so hoch wie man denkt . So , wer sollte jetzt dafür gerade stehen . Der der das Fahrzeug zurück nimmt , oder man lässt es und es übernimmt der der das Fahrzeug kauft ? oder evtl der Verursacher des Schadens der nicht aufgepasst hat oder es mutwillig in kauf genommen hat .
Wenn er schlau ist würde er eine Vorabbewertung machen lassen und den Schaden vorher über seine Vollkasko abwickeln die er für sowas abgeschlossen hat . Das gild zb. auch für defekte Glasschäden . Ich habe viel mit solchen Fahrzeugen zu tun ( keine VW ) und ihr könnt euch garnicht vorstellen was manchmal da zurück kommt . 5000 Euro Schaden oder mehr sind nach einem Jahr keine Seltenheit . So eine Fahrzeugbewertung ( zumindest bei uns ) wird nicht vom Liesinggeber sondern unabhängig durch die DEKRA oder den Tüv durchgeführt .
Grüße
 
  • Leasing: Restwertfalle bei Rückgabe vom e Up Beitrag #19
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Kugel

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Ich bin ja nun auch vom Fach. Die Dekra oder TüV Bewertung kannst du vergessen. Die schreiben jeden Mangel auf. Aber die Entscheidung was zu zahlen ist geht sie nichts an. Schäden die außerhalb der normalen Nutzung liegen - und da stimme ich dir zu dass es riesige gibt - sind natürlich zu bezahlen. Aber andere nicht. Ob der Leasingeber, oder das Autohaus viel oder wenig verdient hat - und da kenne ich auch beide Seiten gut - kann dem Fahrer egal sein. Aber der beliebte Versuch eine Geschäft nachträglich zu optimieren, wie es gerne versucht wird, läuft nicht.

Und die Abrechnung über die VK schadet einem letztlich selbst. Keine gute Empfehlung. Die Leute sollen halt besser mit den Fahrzeugen umgehen.
 
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bbike

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Ich bin ja nun auch vom Fach. Die Dekra oder TüV Bewertung kannst du vergessen. Die schreiben jeden Mangel auf.
Das ist aber erst mal grundsätzlich richtig , denn das Fahrzeug muß weiter verarbeitet werden und da könnten Kleinigkeiten wichtig sein . Egal ob diese überhaupt berechnet werden . Aber auch der Prüfer entscheidet schon in seinen Gutachten ob es ein Mangel oder eine Gebrauchsspur ist denn da ist es zwar aufgeführt aber mit 0 berechnet . Dazu kommt , sollte er einen gerechtfertigten Mangel übersehen muß der Gutachter dafür gerade stehen ( zumindest ist dies bei uns so wenn das nachweislich der Fall ist )
Das was auf dem Bewertungsgutachten steht muß der Kunde auch im Normalfall nicht zahlen und mehr schon garnicht .
@Kugel Heute hatte ich wieder ein gutes Beispiel . Fahrzeug 1 Jahr alt , Schäden laut Gutachten 8500 Euro , Hier was abgebrochen dort was eingerissen , überall Dellen und tiefe Kratzer usw . Das Auto liegt in der 50000 Euro Klasse . Das kauft dir so niemand ab .
Grüße
 
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