Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage?

Diskutiere Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? im Plauderecke Forum im Bereich Community; Ist doch schön, ab und an mal was Positives.
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #83
surfingod

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Schlimm finde ich, dass es sogar Menschen gibt, die für solche falschen Versprechungen Werbung machen und einfach behaupten es wäre kein Problem so ein China Bike als S-Pedlec zu versichern und legal zu betreiben. Den Nachweis, dass es möglich ist, ist er ja immer noch schuldig, wenn man so die Kommentare unter dem Beitrag liest.


Ist die Frage, ob man den Ersteller des Videos nicht wegen Irreführung im Sinne des UWG belangen könnte. Oder ob er sich Schadenersatzpflichtig gegenüber einem gutgläubigen Käufer macht, der auf Grund seiner Aussagen ein solches Bike kauft und es dann nicht als S-Pedelec zugelassen bekommt?
Dem habe ich gerade unter seinem Video eine Botschaft hinterlassen, gleich mit einer Richtigstellungen seines Mists, den er da von sich gibt
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #84
surfingod

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Das Problem ist das Display weil er doch die Geschwindigkeit ändern kann. Er müsste im Prinzip den Controller sperren können so das er kein einfachen Zugriff während des Betriebs des Bike auf die Einstellung hat.
Das ist nicht ganz richtig, ich hatte mal ein Giant Pedelec mit tuningkit, dass ich über den Lichschalter einschalten konnte, in einer Diskussion mit einer Berliner Radstreife ergab sich, das Kit einbauen ist legal, aber ich darf es au öffentlichen Strassen nicht einschalten. Das wars, alles gut.
Also einstellen über Display möglich, aber verboten
auch interessant.
Pedelec-Tuning (E-Bike-Tuning) – Deutsche Verkehrswacht e.V..
 
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UR-MIFA

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Das stimmt, aber funktioniert noch nicht, da es schwer zu kontrollieren ist
Golem.de: IT-News für Profis

Das würde aber nur für Unternehmen gelten, welche in der EU verkaufen wollen. Versandhändler außerhalb der EU wären davon nicht betroffen.

Als eine in der EU ansässige Privatperson, darf man zum Glück in der ganzen Welt einkaufen. Die einzige Hürde ist, dass der Zoll bei der Einfuhr nichts beanstanden kann. Dazu geben die Lieferanten aus Fernost kaum Anlass.


Das ist nicht ganz richtig, ich hatte mal ein Giant Pedelec mit tuningkit, dass ich über den Lichschalter einschalten konnte, in einer Diskussion mit einer Berliner Radstreife ergab sich, das Kit einbauen ist legal, aber ich darf es au öffentlichen Strassen nicht einschalten. Das wars, alles gut.
Also einstellen über Display möglich, aber verboten
auch interessant.
Pedelec-Tuning (E-Bike-Tuning) – Deutsche Verkehrswacht e.V..

Dem kann ich nur zustimmen.

Im Forum findet man trotz der vielen Mitglieder nur eine einzige Beanstandung einer Umschaltmöglichkeit in dem Thread Vanmoof S3 Polizeikontrolle wegen Wahlmöglichkeit zwischen US- und EU-Modus.

VanMoof - Vanmoof S3 Polizeikontrolle wegen Wahlmöglichkeit zwischen US- und EU-Modus

Erfreulicherweise findet man im Post #182 diesen Mängelschein, worauf die Polizei folgendes vermerkt hat:

E-Bike mit Wahlmöglichkeit US-Modus 32 km/h und EU 25 km/h, App auf Handy
Dann wurde noch angekreuzt Weiterfahrt wurde untersagt.

anzeige-20200914.jpg

Wäre der US-Modus aktiv gewesen, hätte die Polizei eine Strafanzeige und keinen Mängelschein ausgeschrieben.

Im Post #923 teilt Morsi65, (welcher sich mittlerweile als Gast2199 verabschiedet hat), folgendes mit:
Das Ermittlungsverfahren im Sinne einer Straftat wurde eingestellt. Der Vorgang wurde als Verdacht einer Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldbehörde Berlin weitergeleitet.

Der zuständige Staatsanwalt hat den Mängelschein kassiert, da er genau weiß, dass er mit „DIE EINSTELLUNGEN KÖNNTEN ILLEGAL MANIPULIERT WERDEN“ vor Gericht keinen Erfolg haben wird. Nun weiß auch die Polizei, dass sie sich das Ausstellen von Mängelscheinen in so einem Fall ersparen kann. Das ist jetzt 3 ½ Jahre her und seitdem ist auch in der Presse Funkstille.

„China Pedelecs“ und Nachrüstsätze kann man parametrieren und Fertigpedelecs kann man manipulieren.

Ich kenne nur 3 Fälle einer Strafanzeige.

- Ohne Pedalieren mit Handgas gefahren.
- Mit aufgestecktem Tuningmodul in einer Verkehrskontrolle aufgefallen.
- Mit einem Lastenfahrrad über eine längere Strecke viel zu schnell vor einer Zivilstreife gefahren.

Als Privatperson parametriert man seinen angeblichen "illegalen Grauimport" korrekt und gut ist es.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #87
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„China Pedelecs“ und Nachrüstsätze kann man parametrieren und Fertigpedelecs kann man manipulieren.
Bei aus China importierten E-Autos geht das Ganze wieder von Vorne los........
:ROFLMAO::ROFLMAO: :ROFLMAO:
Konnte ich mir jetzt nicht verkneifen:cool:

Hatte ich das schon mal gesagt, Selbstbau einmal zum Sachverständigen.....
"Fahrzeug mit Rahmennummer XXXXXXXXX Halter NNNNNNNN.......entspricht einem Pedelec!"
Stempel , Unterschrift. Fertig.
Dauert keine 10 Minuten! Und schon ist Ruhe mit der Rennleitung.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #88
UR-MIFA

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Bei aus China importierten E-Autos geht das Ganze wieder von Vorne los........

Da ist was dran. Aber es fehlen u.a. die Pedale, damit es als Fahrrad gelten könnte.

Diese China-Autos kann man sowohl mit 45 km/h oder 80 km/h zulassen.

E-Microcars

Es ist ein ähnliches "Dilemma" wie beim Pedelec. Man kann die Fahrzeugklasse softwareseitig ändern. Einmal benötigt es nur ein Versicherungskennzeichen oder ein richtiges Kennzeichen inclusive Steuerpflicht und Hauptuntersuchungspflicht.

Zum Glück gilt ein Pedelec noch immer als Fahrrad und man benötigt keinen Sachverständigen um die Motorunterstützung bis 25 km/h und die Schiebehilfe bis 6 km/h einzustellen.

Was nützt eine Bestätigung von einem Sachverständigen, wenn sich Einstellungen anschließend wieder verändern oder leicht manipulieren lassen? Damit man nicht weiter kontrolliert wird, falls man ohne zu Treten oder zu schnell erwischt wurde und dann einen "Zettel" vorzeigen kann?
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #89
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Eicher

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Was nützt eine Bestätigung von einem Sachverständigen,
Hat sich eigentlich schon bei allen anderen Fahrzeugen bewährt.
Man bewegt sich ja im öffentlichen Bereich, mit unterschiedlichsten
Vorstellung von Gruppen und Einzelpersonen. Versicherungen
wissen, was sie versichern. Benutzer wissen, was sie bewegen.
Wer manipuliert hat, hat mit entsprechenden Folgen zu rechnen.
Man ist ja schließlich nicht alleine auf der Welt.............
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #90
surfingod

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Das ist das eigentliche Problem, kaufen ja, benutzen nein. Wie damals mit den Radarwarnern im Auto.
Verbieten kann man diese Bikes nicht, dann könnten auch die Markenhersteller einpacken, was sie auch gegen Tuning entwickeln, es dauert nicht lange und ein neues Kit ist auf dem Markt. Den Inhaber des eBike Tuningshops kenne ich schon seit seine Studienzeit und er hat mir mal erzählt, wie halbherzig das von den Herstellern versucht wird.
Es ist wie es ist, solange wie dich kein Polizist mit 50 km/h auf dem Bike erwischt, sollte nichts passieren. 25 Km/h eingestellt und gut ist, dan klappt auch mit dem Lankeleisi
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #91
Pustefix

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die chinesen verstehen unter CE auch gerne ihre eigene, ostasiatische bedeutung, nämlich "China Export".
damit liegen sie nicht mal falsch! :cool:
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #92
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Es ist wie es ist, solange wie dich kein Polizist mit 50 km/h auf dem Bike erwischt, sollte nichts passieren.
Hab keine Lust, mich auf`s nicht erwischen zu lassen zu konzentrieren.
Die Erfahrung hab ich schon seit Mofazeiten ;)
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #93
UR-MIFA

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Man muss es den Chinesen nur mal richtig erklären, damit die Lankelesi Elektrofahrräder gleich als zulassungsfreies Pedelec in die EU geliefert werden und nicht als "Kraftfahrzeug" mit fehlenden Papieren und ohne FIN. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind halt sehr speziell.

Wenn die Anforderungen an ein Pedelec erfüllt sind, ist es ein Fahrrad und eine Maschine im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie. Nur die Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie sind einzuhalten und das bestätigt der Hersteller in Eigenregie. Dafür ist auch keine Überprüfung durch Dritte vorgeschrieben.

Der Import erfolgt auch auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie, und der Zoll schient mit der CE-Kennzeichnung und der Dokumentation zufrieden zu sein. Sonst kämen die Dinger auf Dauer in der EU gar nicht erst an.

So einfach ist es mit den Lankelesi-Elektrofahrrädern. Günstig in China kaufen, selbst als Pedelec parametrieren und glücklich damit "LEGAL" herumfahren. Es gilt rechtlich als Fahrrad und mit einer privaten Haftpflichtversicherung muss man sich keine weiteren Sorgen machen.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #94
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  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #95
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Wenn man als Privatperson außerhalb der EU Waren einkauft gibt es finanzielle Vorteile. Wenn man das gewerblich macht, ergibt sich daraus rechtlich eine ganz andere Situation.
Da entsteht dann ein größerer Aufwand, welchen der Endverbraucher übernehmen darf.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #96
Pustefix

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  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #97
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klar, wenn man unehrlich ist (die ware schmuggelt), keinen zoll und märchensteuer bezahlt, vielleicht.

Post- oder Kuriersendungen, Internetbestellungen

Die Meisten wissen oder merken nicht, dass bei jeder Internetbestellung ausserhalb der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist. Beim Zoll gibt es Freigrenzen.
Für das Lankelesi ist beides im Kaufpreis enthalten. Das läuft für den Besteller unbemerkt ab und wird vom Versanddienstleister abgewickelt.

Das ist auch der Grund, warum der Verkäufer eine Rückgabe ausschließt.
 

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Post- oder Kuriersendungen, Internetbestellungen

Die Meisten wissen oder merken nicht, dass bei jeder Internetbestellung ausserhalb der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist. Beim Zoll gibt es Freigrenzen.
Für das Lankelesi ist beides im Kaufpreis enthalten. Das läuft für den Besteller unbemerkt ab und wird vom Versanddienstleister abgewickelt.

Das ist auch der Grund, warum der Verkäufer eine Rückgabe ausschließt.
Die Einzigen Sendungen die durchrutschen können ohne Abgabe sind meist von Privaten die als Geschenk oder mit einem Wert unter der Freigrenze deklariert sind. Bei allen gewerblichen Sendungen ist der Warenwert und der Versandpreis deklariert und beides wird versteuert bei der Einfuhr. Sendungen die ein Warenwert über 1000.- Euro haben müssen bei der Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden, das gleiche passiert bei der Einfuhr, die Ware wird erfasst beim Zoll und wird versteuert.
 
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