Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage?

Diskutiere Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? im Plauderecke Forum im Bereich Community; Hätte ich das Forum vorher schon gekannt, hätte ich diesen Fehler nicht gemacht. Hab ein Lankeleisi MG600 Plus gekauft, weil ich auf die Website...
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ChinaBikeBetrug

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Hätte ich das Forum vorher schon gekannt, hätte ich diesen Fehler nicht gemacht. Hab ein Lankeleisi MG600 Plus gekauft, weil ich auf die Website hereingefallen bin. Das eBike sei regelbar auf 25 km/h, CE-Certifikat für alle angebotenen Fahrzeuge. Per Knopfdruck ist es aber hochregelbar auf 45km/h, fährt ohne Tretunterstützung. Das angeforderte CE Zertifikat gilt nur für Fahrzeuge bis 25km/h, ein anderes können Sie nicht liefern, ebenso wenig wie die erforderliche Konformitätsbescheinigung CoC. Wie es aussieht, wird es deswegen keine Straßenzulassung geben.

Importe nach Europa ohne diese Dokumente sind illegal, Hersteller und Händler machen sich strafbar, so zumindest jetzt mein Kenntnisstand. Der Käufer kann den Kauf widerrufen. Lankeleisi lehnt das ab. Zulassungsbedingungen in einem Land seien nicht ihr Problem. Meine Frage lautet: Wie kann ich meine Rechte durchsetzen? Hat jemand Erfahrungen damit?

Ich werde meine Rechtschutzversicherung kontaktieren, aber ich wüsste schon gerne, ob jemand aus dem Forum in einer solchen Sache erfolgreich war.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #2
jm1374

jm1374

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Stell die Abregelgeschwindigkeit auf 25km/h ein, fahre nicht mit dem Handgas ohne zu treten und alle werden dich als normalen Pedelecfahrer wahr nehmen und in Ruhe lassen.

Ein Rechtsstreit wird für dich wahrscheinlich negativ ausfallen. Der Verkäufer schreibt wahrscheinlich nirgendwo, dass das Rad eine CoC für die EU hat und deine Pflicht ist es dich vor dem Kauf über die Rechtslage zu informieren.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #3
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ChinaBikeBetrug

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Ja, dazu kann ich tatsächlich nichts finden. Hab mich blenden lassen von dem angeblich vorhandenen CE-Zertifikat und dem Hinweis auf die 25 km/h. Illegal bleibt die Einfuhr trotzdem
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #5
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Elsefährtgut

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Hast du mal geschaut, wo der Sitz der Firma ist? Ich glaube in China. Wie willst du da Zustellen oder Vollstrecken, selbst wenn du einen Titel erhalten solltest.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #6
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TommiP

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Ich denke dein Rechtsverständnis ist falsch, könnte zwar konkret nachfragen…

Vom Gefühl, du hast das Produkt formal juristisch eingeführt und bist für die Zulassung verantwortlich. Die bekommst du nicht da es die Voraussetzungen für Deutschland nicht erfüllt. Damit darf es im öffentlichen Raum nicht benutzt werden. Es bleibt ein nicht zugelassenes KFZ. Ich halte von dem Tip oben mit Begrenzung auf 25 und trotzdem nutzen nichts, ist aber deine Sache.

Gerichtsstand China? Viel Glück bei der Klage…
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #7
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ChinaBikeBetrug

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Ja tatsächlich Hongkong. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, teures Lehrgeld bezahlt. Ich würde gerne andere vor diesem Fehler bewahren. Und mich ärgert der Gedanke sehr, dass sie bewusst einen falschen Eindruck auf ihrer Internetpräsenz schaffen (CE-Zertifikat, 25km/h, Auslieferung aus europäischem Lager...) und ich dann in die Röhre gucke
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #8
Wolfgang42

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Auf der Lankeleisi.eu-Seite wird zwar der Eindruck vermittelt, dass der Vertragspartner eine europäische Niederlassung sei.
Suche nach Impressum ist erst einmal erfolglos. Kein korrektes Impressum mit Adresse usw. auffindbar.
Erst auf der Kontaktseite findet man dann eine Adresse in Taipeh.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #9
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tuennes

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Importe nach Europa ohne diese Dokumente sind illegal, Hersteller und Händler machen sich strafbar, so zumindest jetzt mein Kenntnisstand.
Das ist so korrekt.

Die Frage ist also, in welchem Land Du das Bike von einem autorisierten Händler gekauft hast.

Hat der Hersteller für dieses Land keine CE / DoC, ist er in der Haftung.

Zur Frage der Vollstreckbarkeit wurden ja bereits Antworten gegeben.
Sollte der "autorisierte" Händler in der EU sitzen, könnte man diesen belangen.
Andernfalls ist das wohl eher ein aussichtsloses Unterfangen.
 
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  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #10
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rio

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Ja, dazu kann ich tatsächlich nichts finden. Hab mich blenden lassen von dem angeblich vorhandenen CE-Zertifikat und dem Hinweis auf die 25 km/h. Illegal bleibt die Einfuhr trotzdem
Was hat das CE Zeichen mit der COC den zu tun ? Wenn das Bike ein CE hat dann gilt das für das Bike im Ganzen unabhängig welche Geschwindigkeit es fährt. Wenn du schon so unzufrieden bist wieso hast du es denn nicht zurück geschickt, du hast mindestens ein 14tägiges Widerrufsrecht. Es steht auch ganz klar in der Beschreibung das die Geschwindigkeit freigeschaltet werden kann. Klemm oder deaktiviere das Daumengas und sperr den Controller auf 25km/h, das ,müsste ein Bafang sein und mit dem Best Tool sollte das gehen und geniese das Bike als dich mit RA und co zu belasten.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #11
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rio

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Das ist so korrekt.

Die Frage ist also, in welchem Land Du das Bike von einem autorisierten Händler gekauft hast.

Hat der Hersteller für dieses Land keine CE / DoC, ist er in der Haftung.

Zur Frage der Vollstreckbarkeit wurden ja bereits Antworten gegeben.
Sollte der "autorisierte" Händler in der EU sitzen, könnte man diesen belangen.
Andernfalls ist das wohl eher ein aussichtsloses Unterfangen.
auch an dich die Frage was hat das CE mit der COC zu tun das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Ohne das CE Zeichen hätte das Bike gar nicht in die EU eigeführt werden dürfen.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #12
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ChinaBikeBetrug

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Was hat das CE Zeichen mit der COC den zu tun ? Wenn das Bike ein CE hat dann gilt das für das Bike im Ganzen unabhängig welche Geschwindigkeit es fährt. Wenn du schon so unzufrieden bist wieso hast du es denn nicht zurück geschickt, du hast mindestens ein 14tägiges Widerrufsrecht. Es steht auch ganz klar in der Beschreibung das die Geschwindigkeit freigeschaltet werden kann. Klemm oder deaktiviere das Daumengas und sperr den Controller auf 25km/h, das ,müsste ein Bafang sein und mit dem Best Tool sollte das gehen und geniese das Bike als dich mit RA und co zu belasten.
Das CE-ZERTIFIKAT ist das EN 15194 : 2017, soweit ich feststellen konnte gilt das für Fahrzeuge bis 25km/h. Das Lankelei MG 600 Plus fährt aber bis 45 km/h. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Zertifikat für dieses Fahrzeug nicht gilt. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Inhaltlich hat das CE-Zertifikat nichts mit der CoC zu tun, AUSSER dass beides für die Einfuhr in die EU benötigt wird und es einen Straftatbedtand darstellt, wenn sie fehlen. Meine Frage bezog sich darauf, ob jemand daraus resultierende Rechte schon mal hat durchsetzen können.

Ich hätte das Bike direkt retourniert, Lankeleisi verweigert jedoch jede Rücknahme, sobald das Paket geöffnet worden ist. Die Probleme mit den fehlenden Papieren wurden erst nach und nach offensichtlich. Ja, ich weiß- mit viel Recherche hätte man das vorher rausfinden können. Sie haben das aber sorgfältig verschleiert und ich bin mit Sicherheit nicht als Einziger davon in die Irre geführt worden.

Deshalb meine Frage und meine Hoffnung, ob jemand einen Hebel gefunden hat oder einen Tipp hat der über "fahr doch einfach langsam, dann passiert schon nix" hinausgeht
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #13
jm1374

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Inhaltlich hat das CE-Zertifikat nichts mit der CoC zu tun, AUSSER dass beides für die Einfuhr in die EU benötigt wird und es einen Straftatbedtand darstellt, wenn sie fehlen.

Die CoC wird für die Einfuhr in die EU nicht benötigt und das Rad darf auch legal verkauft werden. Nur legal fahren darfst du es nicht im öffentlichen Raum.
Nur wenn die CE nicht echt ist, hättest du Chancen für Rückabwicklung des Kaufes.

Wenn du das Rad als S-Pedelec nutzen willst, hast du tatsächlich das Falsche gekauft. Du wirst nur mit viel Zeit- und Geldaufwand eine Betriebserlaubnis dafür bekommen. Wenn überhaupt. Bevor du auch nur daran denkst das zu probieren, kauf dir lieber ein Stromer ST7. Das hast du schneller und es wird dich weniger Geld kosten.

Wie oben schon erwähnt, wenn du die Motorunterstützung bei 25km/h abschalten lässt und nie das Handgas ohne zu treten benutzt, kannst das Rad als normales Pedelec benutzen. Der Hinweis mit den VanMoof Kontrollen in Berlin ist zwar richtig. Designmässig sind die einzigartig und es war einfach für die Polizei die aus dem Einheitsbrei der Pedelec raus zu fischen. Das Szenario aber für jedes popelige illegale Pedelec aus China anzuwenden, ist absurd. Die Polizei hat andere Beschäftigungen als nach eventuell illegalen Pedelec Ausschau zu halten. Entweder man gibt einen begründeten Anfangsverdacht, in dem man den illegalen Modus nutzt oder man fährt mit max. 25km/h unbehelligt seine Runden.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #14
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Die Webseite https://lankeleisi.de/ hat die Endung "de".

Für Webseiten mit der Endung "de" gilt meines Wissens nach EU Recht und deutsches Recht.


Liege ich da richtig, hast Du ein Druckmittel.
Denn das Impressum, Widerrufsrecht und Ähnliches sind ein Witz.
Eindeutig rechtswidrig.

Ich würde die freundlich per Mail drauf hinweisen, dass in der EU ein Widerrufsrecht gilt und Du erwägst, gegen den Onlineshop Strafanzeige zu erstellen.

Und dies zur Abschaltung der Webseite führen kann.

Mit etwas Glück sind die dann kooperativ, was einen Umtausch des Rades angeht.
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #15
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rio

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Das CE-ZERTIFIKAT ist das EN 15194 : 2017, soweit ich feststellen konnte gilt das für Fahrzeuge bis 25km/h. Das Lankelei MG 600 Plus fährt aber bis 45 km/h. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Zertifikat für dieses Fahrzeug nicht gilt. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Inhaltlich hat das CE-Zertifikat nichts mit der CoC zu tun, AUSSER dass beides für die Einfuhr in die EU benötigt wird und es einen Straftatbedtand darstellt, wenn sie fehlen. Meine Frage bezog sich darauf, ob jemand daraus resultierende Rechte schon mal hat durchsetzen können.

Ich hätte das Bike direkt retourniert, Lankeleisi verweigert jedoch jede Rücknahme, sobald das Paket geöffnet worden ist. Die Probleme mit den fehlenden Papieren wurden erst nach und nach offensichtlich. Ja, ich weiß- mit viel Recherche hätte man das vorher rausfinden können. Sie haben das aber sorgfältig verschleiert und ich bin mit Sicherheit nicht als Einziger davon in die Irre geführt worden.

Deshalb meine Frage und meine Hoffnung, ob jemand einen Hebel gefunden hat oder einen Tipp hat der über "fahr doch einfach langsam, dann passiert schon nix" hinausgeht
Das CE Zeichen hat auch nix mit der EN 15194 zu tun, das CE Zeichen ist rein Produktbezogen " Quelle Wikipedia,
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).

Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten aufzubringen ist (Art. 30 Abs. 1) und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.[1]

Wenn die Konformität eines Produkts durch eine Benannte Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierten Stelle vergebene vierstellige Kennnummer.[2]"

Nach geltendem Widerrufsrecht darf dir Lankelesi die Rückgabe nicht verweigern auch wenn das Paket geöffnet wurde , selbst wenn das Bike gefahren wurde muss er es zurück nehmen innerhalb 14 Tage.

"Nutzer" hat es gerade geschrieben die Webseite ist ohne weiteres ohne Impressum rechtswidrig und für Anwälte ein "gefundenes Fressen "
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #16
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IceIce

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Verkauf das Teil wenn Du unzufrIdeen bist. Wird bestimmt kostengünstiger wie einen Anwalt.
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #17
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Nach geltendem Widerrufsrecht darf dir Lankelesi die Rückgabe nicht verweigern auch wenn das Paket geöffnet wurde , selbst wenn das Bike gefahren wurde muss er es zurück nehmen innerhalb 14 Tage.
Das steht ne Menge Zeugs auf der Webseite unter "Widerruf", was die nach EU Recht nicht dürfen. Schon die Widderufsgebühr von 10% ist rechtswidrig.
Allenfalls Versandkosten dürfen in klar defnierten Fällen dem Widerrufer aufgebrummt werden.
N Impressum fehlt komplett. Man merkt, dass der Shopbetreiber keine juristische Beratung hatte.
Auch ist die Webseite seltsam übersetzt.

Das kann man als Umtauschargument ausnutzen.
 
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  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #18
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ChinaBikeBetrug

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Die Webseite https://lankeleisi.de/ hat die Endung "de".

Für Webseiten mit der Endung "de" gilt meines Wissens nach EU Recht und deutsches Recht.


Liege ich da richtig, hast Du ein Druckmittel.
Denn das Impressum, Widerrufsrecht und Ähnliches sind ein Witz.
Eindeutig rechtswidrig.

Ich würde die freundlich per Mail drauf hinweisen, dass in der EU ein Widerrufsrecht gilt und Du erwägst, gegen den Onlineshop Strafanzeige zu erstellen.

Und dies zur Abschaltung der Webseite führen kann.

Mit etwas Glück sind die dann kooperativ, was einen Umtausch des Rades angeht.
Auf einen ersten freundlichen Hinweis kam eine Stanardantwort, die ich jetzt auch schon mehrfach als Antworten für negative Bewertungen im Internet gesehen habe: nach dem Öffen des Pakets sei keine Rückgabe mehr möglich und über Zulassungsbedingungen müsse man sich vor dem Kauf erkundigen. Aber Danke für den Hinweis auf die .de Endung. Das sehe ich mir nochmal genauer an
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #19
C

ChinaBikeBetrug

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Das CE Zeichen hat auch nix mit der EN 15194 zu tun, das CE Zeichen ist rein Produktbezogen " Quelle Wikipedia,
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).

Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten aufzubringen ist (Art. 30 Abs. 1) und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.[1]

Wenn die Konformität eines Produkts durch eine Benannte Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierten Stelle vergebene vierstellige Kennnummer.[2]"

Nach geltendem Widerrufsrecht darf dir Lankelesi die Rückgabe nicht verweigern auch wenn das Paket geöffnet wurde , selbst wenn das Bike gefahren wurde muss er es zurück nehmen innerhalb 14 Tage.

"Nutzer" hat es gerade geschrieben die Webseite ist ohne weiteres ohne Impressum rechtswidrig und für Anwälte ein "gefundenes Fressen "
Danke, ich spreche mal mit meiner Rechtschutzversicherung
 
  • Lankeleisi ChinaBike ohne Straßenzulassung - Klage? Beitrag #20
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Verkauf das Teil wenn Du unzufrIdeen bist. Wird bestimmt kostengünstiger wie einen Anwalt.
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
Ja ich weiß. Wenn die Versicherung mitzieht, klage ich trotzdem. Vielleicht bewahrt das ja jemand anderen vor dieser Situation
 
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