Das mit dem registrieren zwecks Garantieverlängerung habe ich auch noch nie so wirklich verstanden. Konnte mir auch kein Verkäufer verständlich erklären.
Wie Technopet ja schon schrieb habe ich doch eine Rechnung mit Namen und Datum und Händler und der Seriennummer (normalerweise?). Damit kann ich doch nachweisen, wann ich das Fahrrad gekauft habe, welches und daß ich es gekauft habe.
Ist das gesetzlich so geregelt, daß die Garantie nur für den Erstbesitzer gültig ist? Oder ist das ein Standardpassus den alle Hersteller selber in die Vertragsbedingungen aufnehmen?
Sorry wenn das eine banale Frage sein sollte, aber auf sowas habe ich eigentlich nie geachtet und ehrlich gesagt habe ich noch nie etwas gebraucht gekauft, bei dem die Garantie noch gültig wäre.
Das soll jetzt keine Beschwerde/Kritik sein, aber mich fuchst es immer wenn ich sowas eigentlich einfaches für mich nicht nachvollziehen/verstehen kann.
EDIT:
Nochmal kurz nachgedachte.... für MICH würde das registrieren dann Sinn machen, wenn die "Lebensgeschichte" des Artikels online nachvollziehbar ist.
Blöder Vergleich, aber: Über einen Maschinenhersteller, von dem wir diverse Anlagen bei uns in der Firma im Betrieb haben, kann man Online eigentlich alles nachvollziehen, Kaufdatum, Ausstattung, zugekaufte Ausrüstungsoptionen, Wartungs-/Serviceeinsätze (mit allen Details) oder z.B. Ersatzteilbestellungen (der elektronische Ersatzteilkatalog ist sehr geil gemacht).